2559/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Arbeitsbedingungen im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

 

Im Personenbeförderungsgewerbe herrscht eine besonders ausgeprägte

Konkurrenzsituation zwischen den einzelnen Akteuren am Markt.

Auslastung der Fahrzeuge einerseits, das Preisniveau auf der anderen Seite

sind dabei u.a. Lenkungselemente im wirtschaftlichen Kampf der einzelnen

Unternehmen. Zugleich herrscht gerade in stark verkehrfrequentierten

Zeiten ein besonderer

Druck auf Lenker. Vor allem aber stellt die Sicherheit der Fahrgäste ein

zusätzliches Kriterium dar.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

                               ANFRAGE

 

1.  Welches ist das Höchstausmaß der Einsatzzeiten für unselbständig

     Beschäftigte Fahrer innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden

          a) im Taxigewerbe?

          b) im Mietwagengewerbe?

 

2.   Wie lauten die Vorschriften für Pausen bzw. Ruhezeiten innerhalb

      von 24 Stunden für unselbständig beschäftigte Fahrer

          a) im Taxigewerbe?

          b) im Mietwagengewerbe?

 

3.   Gibt es für diese Berufsgruppe Sonderbestimmungen für die

      Wochenendruhe?

      Wenn ja, wie lauten diese?

 

4.   Gibt es für diese Berufsgruppe Sonderbestimmungen für die Zeit

       zwischen 20 Uhr und 6 Uhr?

       Wenn ja, wie lauten diese?

 

5.   Welche besonderen Vorschriften im Bereich des ANSCHG treffen auf

      diese Berufsgruppe zu?

 

6.   Wann wurden zuletzt Überprüfungen hinsichtlich der Einhaltungen

      der

      gesetzlichen Bestimmungen über Arbeitszeiten und ANSCHG

      durchgeführt?

 

7.   Wie viele Unternehmungen mit wie vielen Beschäftigten wurden an

       welchen Standorten überprüft?