2561/J XXI.GP

Eingelangt am: 07.06.2001

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend geplante Änderungen der Gewerbeordnung

 

Die überwiegende Mehrheit der TabaktrafikantInnen weisen eine Invalidität von mindestens 50 %

auf. Grundlage dafür ist das Tabakmonopolgesetz 1996. Rund 1/3 dieser TrafikantInnen sind

schwer behinderte Menschen, denen es durch die Schutzstellung des Einzelhandels mit Tabakwaren

möglich ist, sich selbst den Lebensunterhalt zu verdienen.

 

Nunmehr wurden einerseits die Bedingungen des Vorbezuges der Briefmarken einerseits erschwert

und andererseits die Provision von 7 % auf 2 % reduziert.

 

Darüber hinaus hat die Glückspielmonopolverwaltung zwar grundsätzlich besondere

Betreibergruppen der Tabakverschleißgeschäfte zu bevorzugen, kann jedoch aufgrund des

Geschäftslokales, der Lage usw. keine Bewilligungen für Lotto - Toto Annahmestellen erteilen.

 

Nunmehr gibt es auch noch Befürchtungen. dass die Gewerbeordnung dahingehend abgeändert

werden soll, dass auch der Kleinhandel mit Tabakwaren für den Lebensmittelhandel und das

persönliche Dienstleistungsgewerbe geöffnet werden soll und Tankstellenshops hinsichtlich der

Preisgestaltung mit Trafiken gleichgestellt werden sollten.

 

Falls es tatsächlich zu diesen Regelungen kommen sollte, fürchten die TrafikantInnen um den

Erhalt ihrer Existenz und eine ähnlich negative Entwicklung wie in der

Lebensmittelnahversorgung. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die überwiegende Zahl der

TrafikantInnen auf den geschützten Bereich angewiesen sind, um so überhaupt einen Beruf

ausüben zu können.

 

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant, dass auch der

    Lebensmittelhandel generell künftig den Einzelhandel mit Tabakwaren betreiben kann?

 

2. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant. dass auch persönliche

    Dienstleistungsgewerbe generell künftig den Einzelhandel mit Tabakwaren betreiben

    können?

 

3. Ist eine Novelle der Gewerbeordnung in dem Sinn geplant. dass Tankstellen künftig den

    Einzelhandel mit Tabakwaren zu Trafikpreisen betreiben können?

 

4. Sind Sie der Meinung. dass die Integration von Menschen mit Behinderungen in das

    Erwerbsleben sinnvoll ist?

 

5. Vertreten Sie die Auffassung, dass auf einen geschützten Bereich. der in der

    überwiegenden Mehrzahl der Integration von Menschen mit Behinderungen in das

    Erwerbsleben dient verzichtet werden kann?

 

6. Wie groß ist die durchschnittliche Verkaufsfläche in Trafiken?

 

7. Bedingt die Eingeschränktheit der Verkaufsflächen faktisch auch eine Einschränkung des

    Warenangebotes?