2598/J XXI.GP
Eingelangt am: 26.6.2001
der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Dipl. - Ing. Kummerer
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend des Zustandes der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in
In der Fachzeitschrift ‚,Ernährung/Nutrition“ Nr.2/2001 findet sich ein
schockierender Bericht über den Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher im
Osten Österreichs (L. Pilbacher und R. Pfleger, Bundesanstalt für
Milchwirtschaft). Auf Nitrat - und Pestizidbelastungen wurde dabei allerdings
nicht untersucht!
Viele Quell - und Grundwassergebiete sind in Österreich belastet. Die
Landwirtschaft sowie Gewerbe und Tourismus gelten als Hauptverursacher dieser
Wasserkontaminationen (beispielsweise Schwermetalle, Pestizide, Nitrat,
Bakterien). Die Qualität von hochwertigen Wasser ist aber die Voraussetzung für
jede einwandfreie Lebensmittelverarbeitung und - produktion.
Daher sind regelmäßige Kontrollen notwendig, damit eine gesundheitlich
einwandfreie Qualität von derartigen privaten Wasserversorgungsanlagen gesichert
ist. Die Milchhygieneverordnung sollte auch für eine regelmäßige Kontrolle des
Wassers sorgen.
Rund 85 Prozent der Bevölkerung werden durch rund 6.000 öffentliche
Wasserversorgungsanlagen mit Trinkwasser versorgt. 1,1 bis 1,2 Mio. Menschen
werden durch eigene Hausbrunnen oder Quellen mit Wasser versorgt.
Trinkwasser ist - das steht außer Streit - das wichtigste Lebensmittel für den
Menschen.
„Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser ist eine
Grundvoraussetzung für alle Betriebe, die Lebensmittel in irgendeiner Form in
Verkehr setzen. Dieser Tatsache wird durch den Gesetzgeber in verschiedenen
Hygienevorschriften Rechnung getragen. Eine dieser Verordnungen, die auch im
umfangreichen Maß die Versorgung der bäuerlichen Betriebe mit einwandfreiem
Trinkwasser beeinflusst, stellt die österreichische Milchhygieneverordnung
(MHVO) dar. Darin werden unter anderem auch die Voraussetzungen für die
Qualität des verwendeten Wassers sowohl von Be - und Verarbeitungsbetrieben,
von reinen Erzeugerbetrieben als auch von solchen Betrieben festgelegt, die ihre
Milch ausschließlich an einen Be- und Verarbeitungsbetrieb abliefern.“
Die Ergebnisse dieser Studie (Zeitraum: Jänner 1994 bis August 2000) werden von
den Verfassern wie folgt zusammengefasst:
„641 Wasserproben von Wasserversorgungsanlagen in bäuerlichen Betrieben wurden
im Zeitraum Jänner 1994 bis August 200 mikrobiologisch analysiert, dabei erfolgte bei
237 Proben nur eine bakteriologische Kurzkontrolle (nur Escherichia coli und andere
coliforme Bakterien), bei 404 Proben wurde eine bakteriologische Standardanalyse
entsprechend der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen
Gebrauch‘ (BGBl. II 235/1998) durchgeführt. Dabei entsprachen nur 36 Proben (15,19
Prozent) bzw. 103 Proben (25,49 Prozent) den bakteriologischen Anforderungen für
Trinkwasser. Bei 100 Proben (42,19 Prozent) bzw. 122 Proben (30,20 Prozent) wurde
zumindest ein Beanstandungsgrund festgestellt. 101 Proben (42,63 Proben) bzw. 179
Proben (44,31 Proben) waren bakteriologisch so stark kontaminiert (beide Parameter
der bakteriologischen Kurzkontrolle positiv bzw. zumindest drei
Beanstandungsgründe), dass das Wasser der betreffenden Wasserversorgungsanlagen
als nicht genusstauglich zu bewerten war.
|
keine |
Beanstandungen |
starke |
|
Beanstandungen |
|
Beanstandungen |
Bakteriologische |
36 |
100 |
101 |
Kurzkontrolle |
(15,19 %) |
(42,19 %) |
(42,62 %) |
Bakteriologische |
103 |
122 |
179 |
Standardanalyse |
(25,49%) |
(30,20%) |
(44,31%) |
Aufstellung der Analysenergebnisse (alle Analysen)
|
|
|
Sulfitreduzierende |
|
|
nur |
Clostridien und |
|
keine Beanstandung |
sufitreduzierende |
Pseudomonas |
|
|
Clostridien |
aeruginosa |
Erweiterte |
|
|
|
bakteriologische |
20 |
5 |
2 |
Wasseruntersuchung |
(74,07 %) |
(18,52 %) |
(7,41 %) |
Aufstellung der Analysenergebnisse (Erweiterungsanalysen)
Weiters in dieser Studie:
„Über eine Million Menschen in Österreich - etwa 15 Prozent der
Gesamtbevölkerung - gewinnen ihr Wasser aus Hausbrunnen oder Quellen. In
abgelegenen Gebieten sind die Hausbrunnen und Quellen oft die einzige
Möglichkeit der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Durch die örtliche
Struktur der bäuerlichen Betriebe, besonders im Osten Österreichs, sind natürlich
auch viele Betriebe auf eigene Wasserversorgungsanlagen angewiesen; in
Niederösterreich etwa erfolgt die Wasserversorgung von etwa 22 Prozent der
Bevölkerung aus Einzelwasserversorgungsanlagen. Grundsätzlich ist Österreich
aufgrund seiner günstigen geografischen Lage in der erfreulichen Situation, über
ausreichende Trinkwasserreserven (Quellwasser und Grundwasser) zu verfügen.
Diese erfreuliche Situation wird aber durch den hohen Prozentsatz der zu
beanstandenden Wasserversorgungsanlagen getrübt, wobei besonders der sehr
hohe Prozentsatz der Mehrfachbeanstandungen (zirka 45 Prozent) bedenklich
stimmt.“
Damit ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes wirtschaftliches und
gesundheitliches Risiko für die Bauern selbst sowie auch für KonsumentInnen.
Vollzugs - und Kontrolldefizite sowie fehlende Maßnahmen nach dem WRG
werden wieder einmal deutlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1. Sind Ihnen die Ergebnisse dieser Untersuchungen der Bundesanstalt für
Milchwirtschaft bekannt?
2. Gegen welche gesetzlichen - insbes. Lebensmittelrechtliche - Bestimmungen
wurde aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse verstoßen?
3. Welche Maßnahmen können Sie aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse
ergreifen?
4. Wurden bzw. werden Sanierungsmaßnahmen bei diesen Hausbrunnen etc.
vorgeschrieben? Wenn nein weshalb nicht? Wenn ja, bei welchen?
5. Welche Maßnahmen nach der Milchhygiene - Verordnung werden bzw. wurden
aufgrund dieses Berichtes ergriffen?
6. Worin sehen Sie die Ursachen der durch diese Untersuchungen festgestellten
miserablen Wassersituation auf vielen bäuerlichen Betrieben?
7. Worin sehen Sie - aufgrund dieser Ergebnisse - die größten Probleme für die
betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe?
8. Wie teilen sich die vorliegenden Ergebnisse dieser Untersuchungen auf die
einzelnen Bundesländer in Ostösterreich auf (ersuche um Auflistung auf
Bundesländer und Gemeinden)?
9. Wie viele bäuerliche Betriebe beziehen in Österreich ihre Wasserversorgung
aus eigenen Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen, Hausbrunnen), (ersuche
um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
10. Wie viele bäuerlichen Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr
setzen, werden durch eigene Wasserversorgungsanlagen (z.B. Quellen und
Hausbrunnen) versorgt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer und Gemeinden)?
10.1. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe führen einen sogenannten
„Ab - Hof - Verkauf‘ durch?
10.2. Wie viele dieser bäuerlichen Betriebe sind von der
Kanalanschlussverpflichtung ausgenommen?
11. Wie viele bäuerliche Betriebe in Österreich die Lebensmittel herstellen bzw. in
Verkehr setzen sind an öffentliche Wasserversorger (z.B.
Wassergenossenschaften) angeschlossen (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Bundesländer)?
12. Gibt es für bäuerliche Betriebe nach dem WRG oder anderen Materien eine
Bewilligungspflicht, wenn nicht von öffentlichen Wasserversorgern
stammendes Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln eingesetzt oder
verwendet wird?
13. Welche gesetzlichen Vorschriften - insbesondere auch Hygienevorschriften -
regeln die Versorgung mit hygienisch einwandfreien Trinkwasser für
landwirtschaftliche Betriebe, die Lebensmittel erzeugen bzw. in Verkehr
bringen?
14. Wer ist jeweils für deren Vollzug und für eine effiziente Kontrolle zuständig?
15. Wie viele Kontrollorgane sind dafür in Österreich tätig (ersuche um
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
16. Wie viele behördlichen Kontrollen wurden 1996, 1997, 1998, 1999 und 2000
in Österreich hinsichtlich der Wasserqualität bei bäuerlichen Betrieben
durchgeführt (ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
17. Zu welchem Ergebnissen führten diese Kontrollen (ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?
18. Welche Maßnahmen (Sanktionen und Auflagen) wurden aufgrund dieser
Kontrollen durch die zuständigen Behörden veranlasst?
19. Wie viele behördlichen Kontrollen sind für 2001 geplant?
20. Werden Sie in Österreich eine flächendeckende Überprüfung aller eigenen
Wasserversorgungsanlagen - insbesondere für bäuerliche Betriebe -
veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?
21. Sehen Sie aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit ein Sanierungsprogramm für
eigene Wasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen etc) zu erarbeiten?
Wenn nein, warum nicht?
22. Sehen Sie aus Ihrer Sicht aufgrund dieser Ergebnisse die Notwendigkeit das
Wasserrechtsgesetz zu novellieren?
23. Welche Maßnahmen werden Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips für eine
ökologische Wasserbewirtschaftung treffen?