2613/J XXI.GP

Eingelangt am:02.07.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Verkehrslösung im Ennstal durch Umweltmediation

 

 

Die 1990 verordnete Trasse der damaligen B146 Ennstal Straße im Bereich

Stainach - Liezen ist gemäß früheren FP - Verkehrsministern und regionalen FP -

Abgeordneten rechtlich nicht durchsetzbar. Zugleich gibt es im Ennstal ungelöste

Herausforderungen aus verkehrs -, regional - und umweltpolitischer Sicht. In dieser

Situation haben hohe steirische Landespolitiker im Herbst 2000 Bereitschaft zu

einem neuen Anlauf zur Konfliktlösung geäußert. Im darauf folgenden regionalen

Verständigungsprozeß wurden sowohl alternative Möglichkeiten einer Realisierung

der nunmehrigen B320 als auch eine Erweiterung des räumlichen Horizonts

zumindest bis zur steirisch - salzburgischen Landesgrenze überlegt. Dabei ist die

Möglichkeit einer „Umweltmediation“ aufgetaucht, die - bei Sicherstellung korrekter

Ausgangsbedingungen hinsichtlich Rechtslage und Beteiligung - ein geeigneter Weg

zu einer konsensualen Lösung sein könnte. Dieser Ansatz wurde auch vom

steirischen Agrar - und Naturschutzlandesrat unterstützt. Die Bürgermeister der

berührten steirischen Gemeinden haben sich nun kürzlich im Rahmen einer Petition

an das primär zuständige Landesregierungsmitglied LHStv Schöggl gewandt und von

den relevanten Initiativen aus der Region unterstützt um die Einleitung und

Finanzierung eines solchen Mediationsverfahrens für die anstehenden

Verkehrsprobleme in der Region ersucht. Zunächst sollte demzufolge im Sinne

vertrauensbildender Schritte das Verfahren bis zur Abfassung eines

Mediationsvertrags vorangetrieben und finanziert werden. Die betroffenen Mitglieder

der steiermärkischen Landesregierung haben diese Absicht noch im April explizit

unterstützt. Vor wenigen Tagen wurde jedoch vom zuständigen Landesrat die

Vorbereitung einer „Korridoruntersuchung für die ,,Ennsstraße neu“ gemeinsam mit

Bund und Bundesland Salzburg“ bekanntgegeben, die demnächst in Auftrag

gegeben werden soll. Erst nach ihrem für Herbst 2002 geplanten Vorliegen soll es

erneut an die Trassenfindung gehen. Damit würde das nicht zuletzt im Sinne des

Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention dringend erforderliche

verkehrsträgerübergreifende Herangehen unterbleiben und der Einstieg in ein

nachfolgendes Mediationsverfahren massiv präjudiziert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                              

 

                                                              ANFRAGE:

1. Teilen Sie die Einschätzung, daß angesichts der für Jahresende angekündigten

    Vorlage eines ,,Gesamtverkehrsplans“ als angeblich verkehrsträgerübergreifend

    sachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwirklichung von

    Infrastrukturprojekten eine Umweltmediation Emstal über in Bundeszuständigkeit

    befindliche hochrangige Straßen - und Bahnprojekte nur Sinn macht und

    verbindliche Ergebnisse erzielen kann, wenn sich der Bund auch aktiv daran

    beteiligt, und wenn nein, warum nicht?

 

2. Wie sieht konkret Ihre Einbindung in die bisherigen und absehbaren

    Vorbereitungsschritte zum Mediationsverfahren aus und wie soll Ihrer Ansicht

    nach Ihre Einbindung in das Verfahren selbst erfolgen?

 

3. Teilen Sie die Ansicht, daß eine Beteiligung Ihres Ministeriums und anderer

    Ministerien und damit ein ernstzunehmendes Mediationsverfahren erst nach

    Aufhebung der obsolet geworden Verordnung zur Ennsnahen Trasse von 1990

    korrekt wäre?

 

4. Sind Sie bereit, die Aufhebung der Trassenverordnung zu unterstützen, und wenn

    nein, warum nicht?

 

5. Sind Sie in die laut APA vom 18.6.2001 in Gang befindlichen Vorbereitungen zu

    einer Korridoruntersuchung für die "Ennsstraße neu“ eingebunden, wenn ja, in

    welcher Weise?

 

6. Halten sie es für zielführend, eine solche ,,Korridoruntersuchung“ ausschließlich

    zum Straßenbereich abzuführen, und wenn ja, wie begründen Sie dies, nachdem

    selbst in den Ergebnissen der vom Ministerrat beschlossenen GSD - Studie eine

    verkehrsträgerübergreifende Korridoruntersuchung für das Ennstal vorgesehen

    ist?

 

7. Halten Sie es angesichts des breiten regionalen Konsenses hinsichtlich eines

    umfassenden Umweltmediationsverfahrens für zielführend, daß erst nach

    Vorliegen dieser Untersuchung die Bevölkerung eingebunden werden soll, und

    wenn ja, warum?

 

8. Teilen Sie die Ansicht, daß anstelle einer Konfliktlösung der nächste Konflikt

    provoziert wird, wenn man einmal mehr von „oben“ nach „unten“ Studien als

    Fakten verkaufen möchte, ohne dabei der betroffenen Region die Möglichkeit

    gegeben zu haben, z.B. im Rahmen eines Mediationsverfahrens an der

    Formulierung der Zielsetzung der Studie mitzuwirken und die Gutachter der

    Studie mitzubestimmen, wenn nein, warum nicht?

 

9. Teilen Sie die Meinung, daß gerade die Vorbereitung dieser

    Korridoruntersuchung den Einstieg ins Mediationsverfahren darstellen sollte,

    damit die Konfliktparteien von Anfang an aktiv und gleichberechtigt an den

    Vergaberichtlinien mitarbeiten dürfen und im Konsens Gutachter bestellt und

    Untersuchungsinhalte definiert werden?

 

10. Kommt Ihrer Ansicht nach einem Mediationsverfahren und seinem Ergebnis

      rechtliches Gewicht zu, auch wenn ein Verfahren nicht nur unterbrochen, sondern

      abgebrochen wird?

11. Halten Sie den von den Befürwortern der Ennsnahen Trasse und der

      Volksanwaltschaft kürzlich erhobenen Vorwurf der Säumigkeit gegen Ihr

      Ministerium im Zusammenhang mit einem nicht erlassenen

      Wasserrechtsbescheid für berechtigt und wenn nein, warum nicht?