267/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Pistotnig, Zellot, Aumayr, Hornegger

und Kollegen

an das Bundesministerium für Land -und Forstwirtschaft betreffend

Förderungen für die Forstwirtschaft im gesamten Bundesgebiet.

 

 

Die dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/760126 zugehörigen Mittel unterliegen gemäß

Bundesgesetz 1989 dem Vorbelastungssystem des Bundes. Die Vorbelastung umfaßt

einen Zeitraum von vier Jahren. Die im Rahmen der Projektsgenehmigung

eingegangenen Vorbelastungen können nur im Wege der Projektumsetzung abgebaut

werden. Ansonsten werden sie weitergeschrieben, es kommt zu keiner Verringerung

der Vorbelastungssumme.

    Auf Grund der Naturkatastrophen im vergangenen Jahr wurde Geld für

Katastrophenhilfe und sofort Schutzmaßnahmen ausgegeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an das

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wieviel haben die sofort Schutzmaßnahmen für den Erdrutsch 1999 in Schwaz i.

    Tirol bis dato gekostet?

 

2. Aus welchen Fond/s wurden diese Schutzmaßnahmen bezahlt?

 

3. Haben die im Punkt 1 angeführten Ausgaben einen Einfluß auf die

    Flächenwirtschaftlichen Projektsneugenehmigungen für das

    Schutzwaldsanierungsprogramm - Wildbach - und Lawinenverbauungsprogramm

    für das Jahr 2000 und 2001?

    Wenn ja, welche, für welches Bundesland und in welchem Ausmaß.

 

4. Sind die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend?

    Wenn nicht, welche Ausgaben in ATS sind noch erforderlich

     und aus welchen Fond/s werden diese Mittel lukriert.

5. Wieviel haben die nach der Katastrophe von Galtür im Paznauntal ausgeführten

     Schutzmaßnahmen bis dato gekostet?

 

6. Aus welchem Fond/s wurden diese Schutzmaßnahmen bezahlt?

 

7. Sind die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend?

    Wenn nicht, welche Ausgaben in ATS sind noch erforderlich

    und aus welchen Fond/s werden die Mittel lukriert?

 

8. Haben die im Punkt 5 angeführten Ausgaben einen Einfluß auf die

    Flächenwirtschaftlichen Projektsneugenehmigungen auf das

    Schutzwaldsanierungsprogramm - Wildbach  - und Lawinenverbauungsprogramm

    für das Jahr 2000 und 2001.

    Wenn ja, welche, für welches Bundesland und in welchem Ausmaß.

 

9. Sind alle Bundesländer in der Lage Ihren Anteil der genehmigten Projekte für

    Jahre 2000 und 2001 zu finanzieren?

    Wenn nein, welche/s?

 

10. Wieviele genehmigte Flächenwirtschaftliche Projekte sind zum jetzigen Zeitpunkt

      im gesamten Bundesgebiet, wieviele in den einzelnen Bundesländern und in

      welchem ha Ausmaß in Umsetzung?

 

11. Wieviele von den 1997 in Umsetzung befindlichen 189 Flächenwirtschaftlichen

      Projekten wurden bis dato umgesetzt?

 

12. Sind zu den 189 Flächenwirtschaftlichen Projekten vom Jahre 1997 zu einem

      späteren Zeitpunkt noch zusätzliche Projekte genehmigt worden?

      Wenn ja, wieviele und in welchen Bundesländern.

 

13. Wieviele von den 1997 in Umsetzung befindlichen Flächenwirtschaftlichen

      Projekten 99 (aus 189) im Bundesland Tirol wurden bis Dez.1999 Umgesetzt?

14. Wieviele ha Sanierungsfläche der ersten Stufe auf Grundlage des

      Schwerpunktprogrammes „Sanierung geschädigter Wälder in Einzugsgebieten

      von Wildbächen und Lawinen“ von 1989 sind bis Dez.1999 umgesetzt worden

       und wieviele ha Sanierungsfläche der ersten Stufe gibt es noch?

 

15. Sind alle Projekte im Sinne des Schwerpunktprogrammes von Punkt 15 für die

      Jahre 2000 und 2001 finanziell abgesichert?

      Wenn nicht ‚ werden ausreichend Mittel bereitgestellt?

 

16. Wie hoch ist der Vorbelastungsrahmen für alle österreichweit genehmigten

      Flächenwirtschaftlichen Projekte für die Jahre 2000 und 2001?

 

17. Wieviele Projektsneugenehmigungen sind im welchen Bundesland in welchem

      Ausmaß (ha) für das Jahr 2000 und 2001 zu erwarten?

 

18. Wie hoch ist der zu leistende Anteil der Landesmittel der bereits genehmigten

      Projekte für die Jahre 2000 und 2001 pro Bundesland?

 

19. Ist jedes Bundesland in der Lage die Landesmittel für bereits genehmigte Projekte

      im Jahre 2000 und 2001 aufzubringen?

      Wenn nicht? Welche Konsequenzen hat es für das betroffene Bundesland?

 

20. Sind für das Jahr 2000 und 2001 bereits genehmigte Projekte wegen nicht

      Aufbringung der Landesmittel storniert worden?

      Wenn ja, von welchen Bundesland?

 

21. Am 03. September 1999 wurde Österreich für die Ländliche Entwicklung 423 Mio.

      EURO bzw. 5,8 Mrd. ATS an Mittel zugeteilt. Der Ministerrat stellte am 21. Nov.

      1999 fest, dass“ in Bezug auf die kofinanzierten Maßnahmen zur ländlichen

      Entwicklung (2000 - 2006) davon auszugehen ist, dass die Finanzierung dieser

      Maßnahmen innerhalb des 40 Milliarden ATS Paketes möglich ist“.

      Ist die Finanzierung (Bund und Länder) in der derzeitigen Situation noch immer

      möglich?

      Wenn nicht, wie ist die derzeitige Situation und welche Maßnahmen werden

      getroffen um die Mittel aufzubringen?

 

22. Wieviel der im Punkt 22 genannten Mittel stehen der österreichischen

      Forstwirtschaft auf Grund der EU - VO 1257/99 zu für die Jahre 2000 - 2001 -

      2002 und 2003 zu und wie ist der Aufteilungsschlüssel in Prozenten für

      Forstwirtschaft und Wilbach - und Lawinenverbauuung?

23. Wieviel Mittel stehen im Detail für die Jahre 2000 - 2001 - 2002 und 2003 für

       genehmigte Projekte für:

       a. die Schutzwaldsanierung

       b. die Schutzwaldverbesserung

       c. den Forstwegebau

       d. die Seilbringung

       e. das Ländliche Wegenetz; und der Almerschließung zur Verfügung.