267/J XXI.GP
der Abgeordneten Pistotnig, Zellot, Aumayr, Hornegger
und Kollegen
an das Bundesministerium für Land -und Forstwirtschaft betreffend
Förderungen für die Forstwirtschaft im gesamten Bundesgebiet.
Die dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/760126 zugehörigen Mittel unterliegen gemäß
Bundesgesetz 1989 dem Vorbelastungssystem des Bundes. Die Vorbelastung umfaßt
einen Zeitraum von vier Jahren. Die im Rahmen der Projektsgenehmigung
eingegangenen Vorbelastungen können nur im Wege der Projektumsetzung abgebaut
werden. Ansonsten werden sie weitergeschrieben, es kommt zu keiner Verringerung
der Vorbelastungssumme.
Auf Grund der Naturkatastrophen im vergangenen Jahr wurde Geld für
Katastrophenhilfe und sofort Schutzmaßnahmen ausgegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende
ANFRAGE:
1. Wieviel haben die sofort Schutzmaßnahmen für den Erdrutsch 1999 in Schwaz i.
Tirol bis dato gekostet?
2. Aus welchen Fond/s wurden diese Schutzmaßnahmen bezahlt?
3. Haben die im Punkt 1 angeführten Ausgaben einen Einfluß auf die
Flächenwirtschaftlichen Projektsneugenehmigungen für das
Schutzwaldsanierungsprogramm - Wildbach - und Lawinenverbauungsprogramm
für das Jahr 2000 und 2001?
Wenn ja, welche, für welches Bundesland und in welchem Ausmaß.
4. Sind die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend?
Wenn nicht, welche Ausgaben in ATS sind noch erforderlich
und aus welchen
Fond/s werden diese Mittel lukriert.
5. Wieviel haben die nach der Katastrophe von Galtür im Paznauntal ausgeführten
Schutzmaßnahmen bis dato gekostet?
6. Aus welchem Fond/s wurden diese Schutzmaßnahmen bezahlt?
7. Sind die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend?
Wenn nicht, welche Ausgaben in ATS sind noch erforderlich
und aus welchen Fond/s werden die Mittel lukriert?
8. Haben die im Punkt 5 angeführten Ausgaben einen Einfluß auf die
Flächenwirtschaftlichen Projektsneugenehmigungen auf das
Schutzwaldsanierungsprogramm - Wildbach - und Lawinenverbauungsprogramm
für das Jahr 2000 und 2001.
Wenn ja, welche, für welches Bundesland und in welchem Ausmaß.
9. Sind alle Bundesländer in der Lage Ihren Anteil der genehmigten Projekte für
Jahre 2000 und 2001 zu finanzieren?
Wenn nein, welche/s?
10. Wieviele genehmigte Flächenwirtschaftliche Projekte sind zum jetzigen Zeitpunkt
im gesamten Bundesgebiet, wieviele in den einzelnen Bundesländern und in
welchem ha Ausmaß in Umsetzung?
11. Wieviele von den 1997 in Umsetzung befindlichen 189 Flächenwirtschaftlichen
Projekten wurden bis dato umgesetzt?
12. Sind zu den 189 Flächenwirtschaftlichen Projekten vom Jahre 1997 zu einem
späteren Zeitpunkt noch zusätzliche Projekte genehmigt worden?
Wenn ja, wieviele und in welchen Bundesländern.
13. Wieviele von den 1997 in Umsetzung befindlichen Flächenwirtschaftlichen
Projekten 99
(aus 189) im Bundesland Tirol wurden bis Dez.1999 Umgesetzt?
14. Wieviele ha Sanierungsfläche der ersten Stufe auf Grundlage des
Schwerpunktprogrammes „Sanierung geschädigter Wälder in Einzugsgebieten
von Wildbächen und Lawinen“ von 1989 sind bis Dez.1999 umgesetzt worden
und wieviele ha Sanierungsfläche der ersten Stufe gibt es noch?
15. Sind alle Projekte im Sinne des Schwerpunktprogrammes von Punkt 15 für die
Jahre 2000 und 2001 finanziell abgesichert?
Wenn nicht ‚ werden ausreichend Mittel bereitgestellt?
16. Wie hoch ist der Vorbelastungsrahmen für alle österreichweit genehmigten
Flächenwirtschaftlichen Projekte für die Jahre 2000 und 2001?
17. Wieviele Projektsneugenehmigungen sind im welchen Bundesland in welchem
Ausmaß (ha) für das Jahr 2000 und 2001 zu erwarten?
18. Wie hoch ist der zu leistende Anteil der Landesmittel der bereits genehmigten
Projekte für die Jahre 2000 und 2001 pro Bundesland?
19. Ist jedes Bundesland in der Lage die Landesmittel für bereits genehmigte Projekte
im Jahre 2000 und 2001 aufzubringen?
Wenn nicht? Welche Konsequenzen hat es für das betroffene Bundesland?
20. Sind für das Jahr 2000 und 2001 bereits genehmigte Projekte wegen nicht
Aufbringung der Landesmittel storniert worden?
Wenn ja, von welchen Bundesland?
21. Am 03. September 1999 wurde Österreich für die Ländliche Entwicklung 423 Mio.
EURO bzw. 5,8 Mrd. ATS an Mittel zugeteilt. Der Ministerrat stellte am 21. Nov.
1999 fest, dass“ in Bezug auf die kofinanzierten Maßnahmen zur ländlichen
Entwicklung (2000 - 2006) davon auszugehen ist, dass die Finanzierung dieser
Maßnahmen innerhalb des 40 Milliarden ATS Paketes möglich ist“.
Ist die Finanzierung (Bund und Länder) in der derzeitigen Situation noch immer
möglich?
Wenn nicht, wie ist die derzeitige Situation und welche Maßnahmen werden
getroffen um die Mittel aufzubringen?
22. Wieviel der im Punkt 22 genannten Mittel stehen der österreichischen
Forstwirtschaft auf Grund der EU - VO 1257/99 zu für die Jahre 2000 - 2001 -
2002 und 2003 zu und wie ist der Aufteilungsschlüssel in Prozenten für
Forstwirtschaft
und Wilbach - und Lawinenverbauuung?
23. Wieviel Mittel stehen im Detail für die Jahre 2000 - 2001 - 2002 und 2003 für
genehmigte Projekte für:
a. die Schutzwaldsanierung
b. die Schutzwaldverbesserung
c. den Forstwegebau
d. die Seilbringung
e. das Ländliche Wegenetz; und der Almerschließung zur Verfügung.