2705/J XXI.GP

Eingelangt am:11.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Rodungsbewilligung für Pufferzone des Naturdenkmals Biotopkomplex

Figurteich samt Umgebung

 

 

Der Süden Wiens entlang der Autobahn ist begehrtes Industrieansiedlungsgebiet.

Die Betriebsansiedlung dort geht schon lange auf Kosten der Wohnqualität der

Bevölkerung und ist die öffentliche Hand gefordert, die Betriebsansiedlung auf ein

den Menschen und der Natur verträgliches Maß zu beschränken. Die Bürgerinitiative

„Rettet Figur&Ozean“ konnte die Erklärung des „Biotopkomplexes Figurteich samt

Umgebung“ im Ausmaß von rund 8 Hektar in den Gemeinden Guntramsdorf und

Wiener Neudorf erreichen (Bescheid 17.12.1996, GZ 9 - N - 961). Da die kleine

Dimensionierung aus Kostengründen erfolgte (Aufwand für Entschädigungen) wurde

im Verfahren die große Bedeutung der noch bestehenden Pufferzonen

hervorgehoben. Von Seiten des Landes wurde daher auch nicht über den Antrag auf

Rodung einer Fläche in der südöstlichen Pufferzone zum Naturdenkmal entschieden.

Aufgrund Devolutionsantrags des Antragstellers wurde offenbar das

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft zur Entscheidung über die Sache

zuständig. Dieses erteilte die Rodungsbewilligung für eine Fläche von rund 2.000 bis

3.000 Quadratmeter. 1996 war gemäß § 5 ForstG klargestellt worden, dass die

Fläche Wald ist. In Anbetracht der Erholungswirkung und Wohlfahrtsfunktion des

Waldes hat die örtliche Bevölkerung höchstes Interesse Näheres über diese

Rodungsbewilligung zu erfahren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wann wurde die Rodungsbewilligung für den Wald südöstlich des Naturdenkmals

    Biotopkomplex Figurteich und Umgebung (Grundstück KG Guntramsdorf Nr.

    1629/21) erteilt und auf wieviel Quadratmeter erstreckt sich die

    Rodungsbewilligung?

 

2. Wann ist der Devolutionsantrag des Antragstellers beim Ministerium

    eingegangen?

3. Wurde die Gemeinde im Rodungsverfahren gemäß § 19 Abs. 6 lt a Forstgesetz

    angehört und welche Stellungnahme hat sie wann abgegeben?

 

4. Wurde das Land Niederösterreich insbesondere die Naturschutzabteilung und die

    Raumordnungsabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung gemäß § 19 Abs. 6

    lit b Forstgesetz im Rodungsverfahren gehört und welche Stellungnahme wurde

    wann abgegeben?

 

5. Zu wieviel Prozent ist die Gemeinde Guntramsdorf bzw. der Bezirk Mödling

    bewaldet und wie ist dieser Waldanteil im Sinne des Gebots der Walderhaltung

    gemäß § 12 Forstgesetz im österreichischen Durchschnitt zu bewerten?

 

6. In welcher Weise wurden gemäß § 17 Abs. 4 letzter Satz ForstG die

    Zielsetzungen der Raumordnung in diesem Rodungsverfahren berücksichtigt?

 

7. Für welchen Zweck wurde die Rodung bewilligt?

 

8. Welche öffentlichen Interessen rechtfertigten eine Rodungsbewilligung nach

    Ansicht des Ministeriums?

 

9. An welche Bedingungen und Auflagen wurde die Rodungsbewilligung geknüpft,

    insbesondere wurde eine Ersatzaufforstung aufgetragen, wo sollte diese erfolgen

    und bis wann sollte diese erfolgen?