271/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für Justiz betreffend ,,Arbeits - und Sozialrechtssachen“
Das Arbeits - und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) ist auf Arbeitsrechtssachen nach § 50 ASGG
und Sozialrechtssachen nach § 65 ASGG anzuwenden, soweit im ASGG nichts anderes
angeordnet ist. Gemäß § 40 ASGG sind u.a. zur Vertretung vor den Gerichten erster und
zweiter Instanz qualifizierte Personen:
1. Rechtsanwälte;
2. Funktionäre und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessensvertretung oder
freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung, die nach ihrem
Wirkungsbereich für die Partei in Betracht kommt oder käme, wenn diese noch
berufstätig wäre oder ihren Aufenthalt im Inland hätte; die Funktionäre oder
Arbeitnehmer bedürfen einer Befugnis der Interessenvertretung oder
Berufsvereinigung;
Im Falle des Obsiegens wird den unter Punkt 2 genannten ArbeitnehmerInnenvertretern - im
Gegensatz zu Rechtsanwälten - nur ein pauschalierter Aufwandersatz gewährt, obwohl sich
seit dem AKG 1992 diese Vertretung absolut bewährt und in richterlichen Kreisen höchste
Anerkennung gefunden hat.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende Anfrage:
1. Wie viele Verfahren in Arbeitsrechtssachen wurden 1997, 1998 und 1999 insgesamt
rechtskräftig durch Urteil beendet?
a) Wie viele davon in 1. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits -
und Sozialgerichte)?
b) Wie viele davon in 2. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen OLG)?
c) Wie viele davon durch den OGH?
2. Wie viele Verfahren in Arbeitsrechtssachen wurden 1997, 1998 und 1999 durch einen
Prozessvergleich (§ § 204 ff ZPO) abgeschlossen? (Der Prozessvergleich ist ein vor
Gericht geschlossener Vertrag, durch den der Rechtsstreit gütlich beendet oder einzelne
Streitpunkte bereinigt werden)
a) Wie viele davon in 1. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits-
und Sozialgerichte)?
b) Wie viele davon in 2. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen OLG)?
3. Wie viele Verfahren in Sozialrechtssachen wurden 1997, 1998 und 1999 insgesamt
rechtskräftig durch Urteil beendet?
a) Wie viele davon in 1. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits-
und Sozialgerichte)?
b) Wie viele davon in 2.
Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen OLG)?
4. Wie viele Verfahren in Sozialrechtssachen wurden 1997, 1998 und 1999 durch einen
Prozessvergleich abgeschlossen?
a) Wie viele davon in 1. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits -
und Sozialgerichte)?
b) Wie viele davon in 2. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits -
und Sozialgerichte)?
c) Wie viele durch den OGH?
5. In wie vielen Verfahren waren 1997, 1998 und 1999 die ArbeitnehmerInnen durch
Vertreter ihrer gesetzlichen Interessenvertretung (Kammer für Arbeiter und Angestellte)
vertreten?
6. In wie vielen Verfahren waren 1997, 1998 und 1999 die ArbeitnehmerInnen durch
Vertreter des Österreichischen Gewerkschaftsbundes vertreten?
7. In wie vielen Verfahren waren 1997, 1998 und 1999 die ArbeitnehmerInnen durch
Anwälte von Rechtsschutzversicherer vertreten?
8. In wie vielen Verfahren waren 1997, 1998 und 1999 die ArbeitnehmerInnen nicht
qualifiziert vertreten?
9. Mit welcher Begründung bleibt den Vertretern der gesetzlichen Interessensvertretung
(AK) bzw. des 0GB die Vertretung beim OGH untersagt?
10. Sind Sie bereit für eine entsprechende Vertretungserweiterung einzutreten?
11. Welcher Gesamtbetrag musste als „pauschalierter Aufwandersatz“ (§ 1 Aufwand -
ersatzgesetz) im Falle des Obsiegens 1997, 1998 und 1999 den Arbeiterkammern bezahlt
werden?
12. Welcher Gesamtbetrag musste als „pauschalierter Aufwandersatz“ (§ 1 Aufwandersatz -
gesetz) im Falle des Obsiegens 1997, 1998 und 1999 dem ÖGB bzw. den einzelnen
Fachgewerkschaften bezahlt werden?
13. Mit welcher Begründung bleibt den Vertretern der gesetzlichen Interessensvertretung
bzw. des ÖGB die Verrechnung der tatsächlichen Vertretungskosten untersagt?
14. Sind Sie bereit die Vertretungskosten dieser Interessensvertretern dem Anwaltstarif
anzupassen?
15. In wie vielen Fällen ob siegte durch Urteil 1997, 1998 und 1999 in einem Verfahren nach
dem ASGG (§ 50 sowie § 65 ASOG) der/die ArbeitnehmerIn?
a) Wie viele davon in 1. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Arbeits-
und Sozialgerichte)?
b) Wie viele davon in 2. Instanz (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen OLG)?
c) Wie viele davon durch den OGH?
16. Welche Beträge werden 1997, 1998 und
1999 durch AN gerichtlich zugesprochen?
17. Wie lange betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Verfahren, die in 1. Instanz
durch Urteil entschieden wurden?
18. Wie lange betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Verfahren, die in 2. Instanz
durch Urteil entschieden wurden?
19. Wie lange betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Verfahren, die durch den
OGH entschieden wurden?
20. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe war 1997, 1998 und 1999 der „pauschalierte
Aufwandersatz" für die Arbeiterkammern bei Insolvenz der Firma uneinbringlich?
21. Beabsichtigen Sie die Judikaturdokumentation im Arbeits - und Sozialrechtssachen zu
verbessern?