2725/J XXI.GP
Eingelangt am:12.07.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe in Hinblick auf
unerwünschte Nebenprodukte
Am 24. Juni 1998 unterzeichneten die 55 UN/ECE - Staaten in Aarhus (Dänemark)
das Protokoll über persistente organische Schadstoffe. Es handelt sich dabei um ein
Ausführungsprotokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende
Luftverunreinigung von 1979.
Am 22. Mai 2001 wurde in Stockholm ein (selbständiges) Übereinkommen über
persistente organische Schadstoffe von 122 Staaten unterzeichnet.
Zwischen den beiden genannten Übereinkommen besteht ein starker inhaltlicher
Zusammenhang. Sie haben sich die Eliminierung oder Reduktion sogenannter
„persistent organic pollutants (POPS)“ zum Ziel gesetzt. Es handelt sich dabei um
organische Schadstoffe, die schwer abbaubar sind, bioakkumulieren und über die
Luft, durch das Wasser und über wandernde Arten über internationale Grenzen
hinweg befördert werden und sich in terrestrischen und aquatischen Ökosystemen
anreichern. Die gesundheitsschädliche Wirkung tritt jedoch nicht nur in diesen
entfernten Gebieten auf, sondern auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der
Emittenten.
Während das UN - ECE - Protokoll 16 POPs zum Gegenstand hat, nennt das
Übereinkommen von 2001 derzeit 12 POPs, ist jedoch erweiterbar. Die zum Teil
unterschiedlichen Instrumente der Abkommen gehen wohl auf die unterschiedlichen
Unterzeichnerstaaten zurück.
Gegenstand dieser Anfrage sind die unerwünschten Nebenprodukte, wovon das
UN - ECE - Protokoll Dioxine und Furane (PCDD/PCDF), Hexachlorbenzol (HCB) und
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nennt, das Übereinkommen
von 2001 Dioxine und Furane, Hexachlorbenzol und Polychlorierte Biphenyle (PCB).
Als Hauptemittenten dieser Stoffe nennt das
Übereinkommen von 1998:
• Müllverbrennung inkl. Mitverbrennung von Müll
• Thermische metallurgische Verfahren (zB Herstellung von Aluminium und
anderen Nichteisenmetallen, Eisen und Stahl,
• Verbrennungsanlagen zur Energiegewinnung,
• Kleinfeuerungsanlagen und
• spezielle chemische Produktionsprozesse, bei denen Zwischenverbindungen
und Nebenprodukte freigesetzt werden.
• Holz - und Kohleheizungen in privaten Haushalten,
• Offene Feuer wie Abfallverbrennung, Waldbrände und Verbrennung von
Ernterückständen,
• Koks - und Anodenproduktion,
• Aluminiumherstellung (nach dem Söderberg-Verfahren) und
• Anlagen zur Imprägnierung von Holz
• Abfallverbrennungsanlagen inkl. Abfallmitverbrennung
• thermische Quellen in der metallurgischen Industrie und
• Verwendung chlorierter Brennstoffe in Ofenanlagen.
Das Übereinkommen von 2001 nennt darüber hinaus (auch in Hinblick auf den
zusätzlichen Schadstoff PCB) noch folgenden größere Emittenten:
• Zellstoffproduktion unter Verwendung von elementarem Chlor oder von
Chemikalien, bei denen elementares Chlor erzeugt wird, für Bleichzwecke.
Das Protokoll von 1998 verpflichtet Österreich gemäß Artikel 3 Abs 5 die jährlichen
Gesamtemissionen an PCDD/PCDF, HCB und PAK vom Stand 1990 (oder einem
anderem Bezugsjahr zwischen 1985 bis 1995) zu verringern.
Das Übereinkommen von 2001 verpflichtet Österreich ebenfalls gemäß Artikel 5 zur
Verringerung der Gesamtfreisetzungen. Zu diesem Zwecke ist ein Aktionsplan zu
erstellen, der die Freisetzungen von PCDD/PCDF, HCB und PCB beschreibt und
bewertet, die geltenden Rechtsvorschriften bewertet und neue Strategien aufstellt.
Ein entsprechender Durchführungsplan zur Erfüllung des Übereinkommens hat die
Vorgaben der Anlage C zu beachten. Zur Verhinderung der Bildung und Freisetzung
der drei genannten Schadstoffe sollen zB bei „der Prüfung von Vorschlägen zum
Bau neuer Abfallentsorgungsanlagen (...) die Alternativen wie Maßnahmen zur
Minimierung der Erzeugung von Siedlungsabfällen und Abfällen aus dem
medizinischen Bereich in Betracht gezogen
werden, darunter die Wiedergewinnung,
Wiederverwendung und Verwertung von Ressourcen, die Abfalltrennung und die
Förderung von Produkten, die weniger Abfall erzeugen“ (Anlage C, Teil V, Punkt A.
lit f)).
Die Ratifikation beider Übereinkommen durch Österreich steht noch aus. Das UN -
ECE - Protokoll von 1998 wurde bisher ua von Kanada, Luxemburg, Niederlanden,
Norwegen, Schweden und der Schweiz ratifiziert. Das Protokoll tritt drei Monate nach
Ratifikation durch den 16. Staat in Kraft. Das Übereinkommen von 2001 tritt drei
Monate nach Ratifikation durch den 50. Staat in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie weit ist Österreich bei Erhebung der Gesamtemissionen an PCDD/PCDF,
HCB, PAK und PCB in die Luft und in das Wasser fortgeschritten?
2. Wie hoch sind die Emissionen an PCDD/PCDF, HCB, PAK und PCB der in den
Übereinkommen genannten größeren Emittenten in die Luft und in das Wasser
in Österreich?
3. Wie wird bei Erstellung einer derartigen Emissionsbilanz vorgegangen werden,
in welchen Bereichen können nur hypothetische Annahmen erfolgen und in
welchen Bereichen wird man konkrete Schadstoffmessungen im Abgas und im
Abwasser heranziehen können?
4. Liegen auch länderweise Emissionsbilanzen vor? Wenn ja, ersuchen wir um
Wiedergabe.
5. Welche österreichischen Normen stellen Emissionsgrenzwerte für die Abluft
und für das Abwasser der größeren Emittenten von an PCDD/PCDF, HCB,
PAK und PCB auf und welcher Handlungsbedarf ist auch in Hinblick auf den
besten Stand der Technik und den integrierten Ansatz noch gegeben?
6. In welcher Weise wird die Standortausweisung und Genehmigung von
Abfallverbrennungsanlagen an entsprechende Abfallvermeidungsmaßnahmen
im Sinne des Übereinkommens von 2001 Anlage C, Teil V gebunden werden?
7. Wann werden die beiden Übereinkommen über persistente organische
Schadstoffe dem Nationalrat zur Ratifikation vorgelegt werden?