2725/J XXI.GP

Eingelangt am:12.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe in Hinblick auf

unerwünschte Nebenprodukte

 

 

Am 24. Juni 1998 unterzeichneten die 55 UN/ECE - Staaten in Aarhus (Dänemark)

das Protokoll über persistente organische Schadstoffe. Es handelt sich dabei um ein

Ausführungsprotokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende

Luftverunreinigung von 1979.

 

Am 22. Mai 2001 wurde in Stockholm ein (selbständiges) Übereinkommen über

persistente organische Schadstoffe von 122 Staaten unterzeichnet.

 

Zwischen den beiden genannten Übereinkommen besteht ein starker inhaltlicher

Zusammenhang. Sie haben sich die Eliminierung oder Reduktion sogenannter

„persistent organic pollutants (POPS)“ zum Ziel gesetzt. Es handelt sich dabei um

organische Schadstoffe, die schwer abbaubar sind, bioakkumulieren und über die

Luft, durch das Wasser und über wandernde Arten über internationale Grenzen

hinweg befördert werden und sich in terrestrischen und aquatischen Ökosystemen

anreichern. Die gesundheitsschädliche Wirkung tritt jedoch nicht nur in diesen

entfernten Gebieten auf, sondern auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der

Emittenten.

 

Während das UN - ECE - Protokoll 16 POPs zum Gegenstand hat, nennt das

Übereinkommen von 2001 derzeit 12 POPs, ist jedoch erweiterbar. Die zum Teil

unterschiedlichen Instrumente der Abkommen gehen wohl auf die unterschiedlichen

Unterzeichnerstaaten zurück.

 

Gegenstand dieser Anfrage sind die unerwünschten Nebenprodukte, wovon das

UN - ECE - Protokoll Dioxine und Furane (PCDD/PCDF), Hexachlorbenzol (HCB) und

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nennt, das Übereinkommen

von 2001 Dioxine und Furane, Hexachlorbenzol und Polychlorierte Biphenyle (PCB).

 

Als Hauptemittenten dieser Stoffe nennt das Übereinkommen von 1998:

PCDD/F

 

• Müllverbrennung inkl. Mitverbrennung von Müll

• Thermische metallurgische Verfahren (zB Herstellung von Aluminium und

   anderen Nichteisenmetallen, Eisen und Stahl,

• Verbrennungsanlagen zur Energiegewinnung,

• Kleinfeuerungsanlagen und

• spezielle chemische Produktionsprozesse, bei denen Zwischenverbindungen

   und Nebenprodukte freigesetzt werden.

 

PAK

 

• Holz - und Kohleheizungen in privaten Haushalten,

• Offene Feuer wie Abfallverbrennung, Waldbrände und Verbrennung von

   Ernterückständen,

• Koks - und Anodenproduktion,

• Aluminiumherstellung (nach dem Söderberg-Verfahren) und

• Anlagen zur Imprägnierung von Holz

 

HCB

 

• Abfallverbrennungsanlagen inkl. Abfallmitverbrennung

• thermische Quellen in der metallurgischen Industrie und

• Verwendung chlorierter Brennstoffe in Ofenanlagen.

 

Das Übereinkommen von 2001 nennt darüber hinaus (auch in Hinblick auf den

zusätzlichen Schadstoff PCB) noch folgenden größere Emittenten:

 

• Zellstoffproduktion unter Verwendung von elementarem Chlor oder von

Chemikalien, bei denen elementares Chlor erzeugt wird, für Bleichzwecke.

 

Verringerung der Gesamtemissionen

 

Das Protokoll von 1998 verpflichtet Österreich gemäß Artikel 3 Abs 5 die jährlichen

Gesamtemissionen an PCDD/PCDF, HCB und PAK vom Stand 1990 (oder einem

anderem Bezugsjahr zwischen 1985 bis 1995) zu verringern.

 

Alternativenprüfung

 

Das Übereinkommen von 2001 verpflichtet Österreich ebenfalls gemäß Artikel 5 zur

Verringerung der Gesamtfreisetzungen. Zu diesem Zwecke ist ein Aktionsplan zu

erstellen, der die Freisetzungen von PCDD/PCDF, HCB und PCB beschreibt und

bewertet, die geltenden Rechtsvorschriften bewertet und neue Strategien aufstellt.

Ein entsprechender Durchführungsplan zur Erfüllung des Übereinkommens hat die

Vorgaben der Anlage C zu beachten. Zur Verhinderung der Bildung und Freisetzung

der drei genannten Schadstoffe sollen zB bei „der Prüfung von Vorschlägen zum

Bau neuer Abfallentsorgungsanlagen (...) die Alternativen wie Maßnahmen zur

Minimierung der Erzeugung von Siedlungsabfällen und Abfällen aus dem

medizinischen Bereich in Betracht gezogen werden, darunter die Wiedergewinnung,

Wiederverwendung und Verwertung von Ressourcen, die Abfalltrennung und die

Förderung von Produkten, die weniger Abfall erzeugen“ (Anlage C, Teil V, Punkt A.

lit f)).

 

Die Ratifikation beider Übereinkommen durch Österreich steht noch aus. Das UN -

ECE - Protokoll von 1998 wurde bisher ua von Kanada, Luxemburg, Niederlanden,

Norwegen, Schweden und der Schweiz ratifiziert. Das Protokoll tritt drei Monate nach

Ratifikation durch den 16. Staat in Kraft. Das Übereinkommen von 2001 tritt drei

Monate nach Ratifikation durch den 50. Staat in Kraft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie weit ist Österreich bei Erhebung der Gesamtemissionen an PCDD/PCDF,

    HCB, PAK und PCB in die Luft und in das Wasser fortgeschritten?

 

2. Wie hoch sind die Emissionen an PCDD/PCDF, HCB, PAK und PCB der in den

    Übereinkommen genannten größeren Emittenten in die Luft und in das Wasser

    in Österreich?

 

3. Wie wird bei Erstellung einer derartigen Emissionsbilanz vorgegangen werden,

    in welchen Bereichen können nur hypothetische Annahmen erfolgen und in

    welchen Bereichen wird man konkrete Schadstoffmessungen im Abgas und im

    Abwasser heranziehen können?

 

4. Liegen auch länderweise Emissionsbilanzen vor? Wenn ja, ersuchen wir um

    Wiedergabe.

 

5. Welche österreichischen Normen stellen Emissionsgrenzwerte für die Abluft

    und für das Abwasser der größeren Emittenten von an PCDD/PCDF, HCB,

    PAK und PCB auf und welcher Handlungsbedarf ist auch in Hinblick auf den

    besten Stand der Technik und den integrierten Ansatz noch gegeben?

 

6. In welcher Weise wird die Standortausweisung und Genehmigung von

    Abfallverbrennungsanlagen an entsprechende Abfallvermeidungsmaßnahmen

    im Sinne des Übereinkommens von 2001 Anlage C, Teil V gebunden werden?

 

7. Wann werden die beiden Übereinkommen über persistente organische

    Schadstoffe dem Nationalrat zur Ratifikation vorgelegt werden?