2741/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.07.2001
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Gender Mainstreaming im Bereich des BMLV
Dem Parlament liegen der Bericht des Verteidigungsministers über „Dienstleistungen der Frauen im
Bundesheer im Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) vom 27. März 2001 und der Jahresbericht 2000 der
Parlamentarischen Bundesheer - Beschwerdekommission vom 13. Juni 2001 vor.
Der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung enthält eine knappe Darstellung der
Erfahrungen mit dem Einsatz von Frauen im Heeresdienst sowie einen statistischen Teil, in dem die
wesentlichsten Zahlen und Fakten zum Einsatz von Frauen im militärischen Dienstverhältnis
angeführt sind. Ein Bericht über Beschwerdefälle von/über weibliche Bedienstete des Bundesheeres
an die Bundesheer - Beschwerdekommission ist jedoch in keinem der sieben Kapiteln dieses
Berichtes enthalten.
Der Jahresbericht 2000 der Bundesheer - Beschwerdekommission enthält wiederum eine gute
Darstellung konkreter Problemfälle von Rekruten und Heeresangestellten durch die Tätigkeit im
österreichischen Bundesheer. Im Anhang sind zahlreiche Statistiken zu den behandelten
Beschwerdefällen aufbereitet. Dieser Bericht enthält jedoch (außer im konkreten Fall III.7.)
keinerlei Auswertung darüber, wieviele bzw. welche Beschwerdefälle weibliche Heeresangehörige
betrafen und auch die Statistiken im Anhang sind nicht geschlechterspezifisch ausgewertet. Bei
einzelnen Statistiken ist dies wegen ihrer Relevanz ausschließlich für Männer nicht notwendig (z.B.
Statistik 7.1. - Wehrpflichtige und 7.2. - Soldaten im Grundwehrdienst). Sehr wohl wäre aber eine
geschlechtergetrennte Auswertung jener Statistiken interessant, die auch weibliche
Heeresangehörige betreffen können (insbesondere Statistik 7.3. - „Soldaten im Dienstverhältnis“, in
der auch Mobbing und Benachteiligungen angeführt sind).
Die österreichische Bundesregierung hat sich insbesonders in Person meiner beiden
NachfolgerInnen als Frauenministerin, BM Sickl und BM Haupt, zum Gender Mainstreaming
bekannt. Das bedeutet insbesonders, daß Geschlechterfragen in ALLEN Politikfeldern analysiert,
aufbereitet und damit sichtbar gemacht werden. Laut Presseaussendung der damaligen BM Sickl hat
der Ministerrat am 11. Juli 2000 in seiner 24. Sitzung einen Beschluß gefaßt, in dem sich die
österreichische Bundesregierung zum Gender Mainstreaming bekennt und eine interministerielle
Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet wird.
Der obige Fall ist ein konkretes Beispiel, wie auf Gender Mainstreaming offensichtlich „vergessen“
wurde, da nur eine geschlechtergetrennte Auswertung der Beschwerdefälle die Analyse und das
Einbringen von Verbesserungsvorschlägen für den Einsatz von Frauen im österreichischen
Bundesheer zulassen würde.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgende
1. Warum enthält der Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung über
„Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) kein Kapitel über
Beschwerdefälle von (und über) Frauen im militärischen Dienstverhältnis?
2. Warum enthält der Bericht der - autonom handelnden aber in Ihrem Ministerium
angesiedelten - Bundesheer - Beschwerdekommission keine geschlechtergetrennte
Auswertung sowohl der konkreten Einzelfälle (Teil B) wie auch der im Anhang angeführten
Statistiken?
3. Ist Ihnen der Beschluß der österreichischen Bundesregierung vom 11. Juli 2000 über das
„Gender Mainstreaming“, also die geschlechterspezifische Aufbereitung aller Politikfelder,
bekannt und sehen sie in der oben beschriebenen Vorgangsweise keinen Widerspruch zu
diesem Beschluß?
4. Wurde die im Ministerratsbeschluß vom 11. Juli 2000 angekündigte interministerielle
Arbeitsgruppe schon eingesetzt, welche Personen ihres Ressorts wurden in diese
Arbeitsgruppe entsandt und welche Ergebnisse hat diese Arbeitsgruppe in Ihrem
Ressortbereich bisher erzielt?
5. Was werden Sie weiter unternehmen, um dem Gender Mainstreaming in diesem Bereich
(Beschwerdefallstatistik) gerecht zu werden?
6. Bis wann wird eine geschlechterspezifische Auswertung der Beschwerdefälle vorliegen?
7. Wieviele der in Statistik 7.3. (Beschwerdefälle von Soldaten im Dienstverhältnis) des
Jahresberichtes 2000 der Parlamentarischen Bundesheer - Beschwerdekommission
angeführten Beschwerdefälle betrafen Frauen im militärischen Dienstverhältnis (bitte um
Aufschlüsselung entsprechend der Gliederung in Statistik 7.3.)?
8. Im Bericht des Verteidigungsministers über „Dienstleistungen der Frauen im Bundesheer im
Jahre 2000“ (III - 91 d.B.) vom 27. März 2001 sind im Kapitel 7 „Weitere Novellierungs -
erfordernisse im Bereich des Heeresversorgungsgesetzes“ für den versorgungsrechtlichen
Schutz von Frauen im militärischen Dienstverhältnis angeführt. Welche „Novellierungs -
erfordernisse“ sind konkret notwendig und warum wurden sie bis heute nicht umgesetzt?