275/J XXI.GP
der Abgeordneten Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Flucht aus der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Hagenauer und Sonnleitner Eigner OEG beabsichtigt im Standort St. Pölten,
Katastralgemeinde Altmannsdorf einen Mastschweinestall für 1372 Zuchtschweine und 1080
Ferkel bis 30 Kilo zu errichten. Um ein Umweltverträglichkeitsvorhaben zu vermeiden, wurde
das Vorhaben der Hagenauer & Sonnleitner - Eigner OEG in die Errichtung eines Maststalles
samt Silo sowie die Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles samt Brunnen und Güllebehälter
geteilt. Diese Vorhaben ist nicht nur wegen der zu erwartenden Geruchs - und
Lärmbelästigung, sondern auch wegen der Trinkwassergefährdung für die Bürger St. Pöltens
als äusserst umweltunverträglich anzusehen.
In Rahmen eines Feststellungsverfahrens hat in erster Instanz das Amt der
niederösterreichischen Landesregierung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht erforderlich ist. Dies obwohl der Umweltsenat in einem vergleichbaren Fall eines
Legehennenstalls bereits aufgeführt hat: "Eine an einem Standort stattfindende
Massentierhaltung stellt sich hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und der erforderlichen
Umweltschutzmassnahmen als eine Einheit dar, auch wenn in zivilrechtlicher Hinsichtlich
verschiedene Betriebe in wirtschaftlich selbstständiger Weise an diesem Standort tätig sind".
Von Seiten des Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde in dem Schreiben
an die Landesregierung auch auf die Funktionseinheit der Anlagen der Firma Hagennau &
Sonnleitner - Eigner OEG hingewiesen.
Die Landeshauptstadt St. Pölten hat bereits am 14.12.1999 gegen den Entscheid des Amtes
der niederösterreichischen Landesregierung berufen, weshalb jetzt der Umweltsenat zu
entscheiden haben wird.
Besonders bedenklich erscheint auch, dass angesichts des Umstandes, dass ohnehin die
Wasserversorgung in einzelnen Teilen der
Gemeinde St. Pölten mit hohen Nitratwerten
belastet ist, diese durch die Gülleausbringung eine zusätzlichen Massentierhaltungsbetriebs
belastet werden soll. So liegt die Katastralgemeinde Altmannsdorf im
Grundwassereinzugsgebiet der Brunnenfelder in Harland und Brunn, von denen das gesamte
Trinkwasseraufkommen für die Landeshauptstadt St. Pölten gefördert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Teilen sie weiterhin die Rechtsansicht, dass ein UVP - Verfahren hinsichtlich der
Hageanuer & Sonnleitner - Eigner OEG erforderlich ist?
Handelt es sich nicht in diesem Fall um eine funktional - räumliche Einheit und ist
UVP - Pflicht nicht an den vorhandenen Stellplätzen zu messen?
2. Wird die Gülleentsorgung und damit die Grundwasserbelastung bzw. die Gefährdung
der öffentlichen Wasserversorgung ein Kernstück des zu prüfenden UVP-Verfahrens
sein?
Halten Sie die Abwasserbelastung durch die Gülleaufbringung eines
Massenhaltungsbetriebs in einem Trinkwassereinzugsgebiet überhaupt für vertretbar?
3. In welcher Form wird die zu erwartenden Geruchs - und Lärmbelästigung für die
Anrainer im Rahmen eines UVP - Verfahrens geprüft?
4. Halten Sie es angesichts des Verfahrens um die Hagenauer & Sonnleitner - Eigner
OEG für erforderlich, Klarstellungen am Erlassweg für die UVP - Behörden zu
treffen?