275/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heinzl

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Flucht aus der Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Die Hagenauer und Sonnleitner Eigner OEG beabsichtigt im Standort St. Pölten,

Katastralgemeinde Altmannsdorf einen Mastschweinestall für 1372 Zuchtschweine und 1080

Ferkel bis 30 Kilo zu errichten. Um ein Umweltverträglichkeitsvorhaben zu vermeiden, wurde

das Vorhaben der Hagenauer & Sonnleitner - Eigner OEG in die Errichtung eines Maststalles

samt Silo sowie die Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles samt Brunnen und Güllebehälter

geteilt. Diese Vorhaben ist nicht nur wegen der zu erwartenden Geruchs - und

Lärmbelästigung, sondern auch wegen der Trinkwassergefährdung für die Bürger St. Pöltens

als äusserst umweltunverträglich anzusehen.

 

In Rahmen eines Feststellungsverfahrens hat in erster Instanz das Amt der

niederösterreichischen Landesregierung festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung

nicht erforderlich ist. Dies obwohl der Umweltsenat in einem vergleichbaren Fall eines

Legehennenstalls bereits aufgeführt hat: "Eine an einem Standort stattfindende

Massentierhaltung stellt sich hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und der erforderlichen

Umweltschutzmassnahmen als eine Einheit dar, auch wenn in zivilrechtlicher Hinsichtlich

verschiedene Betriebe in wirtschaftlich selbstständiger Weise an diesem Standort tätig sind".

Von Seiten des Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde in dem Schreiben

an die Landesregierung auch auf die Funktionseinheit der Anlagen der Firma Hagennau &

Sonnleitner - Eigner OEG hingewiesen.

 

Die Landeshauptstadt St. Pölten hat bereits am 14.12.1999 gegen den Entscheid des Amtes

der niederösterreichischen Landesregierung berufen, weshalb jetzt der Umweltsenat zu

entscheiden haben wird.

 

Besonders bedenklich erscheint auch, dass angesichts des Umstandes, dass ohnehin die

Wasserversorgung in einzelnen Teilen der Gemeinde St. Pölten mit hohen Nitratwerten

belastet ist, diese durch die Gülleausbringung eine zusätzlichen Massentierhaltungsbetriebs

belastet werden soll. So liegt die Katastralgemeinde Altmannsdorf im

Grundwassereinzugsgebiet der Brunnenfelder in Harland und Brunn, von denen das gesamte

Trinkwasseraufkommen für die Landeshauptstadt St. Pölten gefördert wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1. Teilen sie weiterhin die Rechtsansicht, dass ein UVP - Verfahren hinsichtlich der

    Hageanuer & Sonnleitner - Eigner OEG erforderlich ist?

    Handelt es sich nicht in diesem Fall um eine funktional - räumliche Einheit und ist

    UVP - Pflicht nicht an den vorhandenen Stellplätzen zu messen?

 

2. Wird die Gülleentsorgung und damit die Grundwasserbelastung bzw. die Gefährdung

    der öffentlichen Wasserversorgung ein Kernstück des zu prüfenden UVP-Verfahrens

    sein?

    Halten Sie die Abwasserbelastung durch die Gülleaufbringung eines

    Massenhaltungsbetriebs in einem Trinkwassereinzugsgebiet überhaupt für vertretbar?

 

3. In welcher Form wird die zu erwartenden Geruchs - und Lärmbelästigung für die

    Anrainer im Rahmen eines UVP - Verfahrens geprüft?

 

4. Halten Sie es angesichts des Verfahrens um die Hagenauer & Sonnleitner - Eigner

    OEG für erforderlich, Klarstellungen am Erlassweg für die UVP - Behörden zu

    treffen?