2757/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.07.2001

 

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Amon, MBA

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Auswirkung der Einführung der Studienbeiträge auf die Bildungsstatistik

 

 

Viele Studierende studieren mehrere Studienrichtungen. Daher ersuchten die unterfertigten

Abgeordneten um Auskunft, wie mit solchen Fällen im Zuge der Umsetzung der Beschlüsse

zum Hochschultaxengesetz betreffend die Einführung von Studienbeiträgen umgegangen

wird. Neu bewertet werden müssen auch die Statistiken zu unseren Universitäten im Lichte

des Nichteinzahlung des Studienbeitrages durch manche Studierende.

 

Für Kopfschütteln unter den Studierenden hat auch die Ankündigung der neuen Links -

Koalition aus VSSTÖ, Gras und Kommunisten gesorgt, die Studierenden anzuhalten, die

Studienbeiträge auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Ungeachtet der öffentlich bekannten

juristischen Konsequenzen wollen diese Links - Fraktionen die Studierenden in persönliches

Unglück stürzen, indem sie weiterhin vorgaukeln, es gäbe eine juristische oder gar politische

Möglichkeit, die Beiträge zu umgehen bzw. abzuschaffen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Fälle von Studierenden gibt es, in welchen Studierende doppelt oder

    mehrfach inskribiert sind?

 

2. Wie stellt sich diese Situation nach der Einführung der Studienbeiträge dar?

 

3. Gibt es Fälle, in welchen Studierende mehrere Zahlscheine erhalten?

 

4. Was bedeutet die Einführung der Studienbeiträge für die Universitätsstatistik?

 

5. Gibt es Schätzungen, wie viele Studierende inskribiert waren, die nicht studierten?

6. Werden Studierende von Ihnen exmatrikuliert?

 

7. Welche Konsequenzen drohen dem Studierenden zu welchem Zeitpunkt, wenn er

    die Studienbeiträge nicht einzahlt?

 

8. Hat die Einrichtung und Einbezahlung auf ein Treuhandkonto darauf einen

    Einfluss?

 

9. Kann man ohne Meldung zum Studium dennoch Prüfungen ablegen?

 

10. Bleiben ÖH - Funktionäre, die keinen Studienbeitrag einzahlen, dennoch im Amt?

 

11. Welche weiteren rechtlichen Konsequenzen können für ÖH - Funktionäre

      entstehen, die eine solche Aktion durchführen?