2766/J XXI.GP

Eingelangt am: 13.07.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Kuntzl, Dr. Einem

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die drohende Abschiebung von Herrn. Anthony Onyeij nach Nigeria

 

 

Am 27. September wurde Herr Anthony Onyeij bei einer Razzia im Gesellenheim

Zohmanngasse (Wien) verhaftet er wurde des Drogenhandels verdächtigt. Am

6. November 2000 wurde er von allen Vorwürfen freigesprochen und ging frei.

Die Zeit zwischen Verhaftung und Freispruch saß Herr Onyeij in Untersuchungshaft; nach

dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) steht ihm für diese Zeit in

Untersuchungshaft eine Entschädigung zu.

Nach dem Freispruch in der Drogencausa wurde Herr Onyeij sofort in Schubhaft genommen

und am 4. Dezember 2000 wurde ein Abschiebungsversuch durchgeführt, der abgebrochen

wurde, weil sich Herr Onyeij weigerte, das Flugzeug zu betreten.

Aus diesem Grund saß Herr Onyeij wegen des Verdachts des Widerstands gegen die

Staatsgewalt bis Anfang Juni in Untersuchungshaft; mittlerweile befindet er sich wieder in

Schubhaft.

 

Es steht zu befürchten, dass Herr Onyeij bei einer Abschiebung nach Nigeria mit schwersten

Konsequenzen zu rechnen hat. In Nigeria besteht das sogenannte „Dekret 33“, nach welchem

Menschen, die „den Namen Nigerias in Verruf bringen“, mit Haft bedroht werden. Darüber

hinaus sind die Haftbedingungen in Nigeria äußerst schlecht, es kommt in den Gefängnissen

des Landes immer wieder zu ungeklärten Todesfällen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

nachfolgende

 

 

ANFRAGE

 

 

 

1. Planen Sie weiterhin, Herrn Anthony Qnyeij nach Nigeria abzuschieben, obwohl ihn dort

    schwerste Konsequenzen erwarten werden?

 

2. Wenn ja, wann und wie soll die Abschiebung stattfinden?

 

3. Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich die Abschiebung?

 

4. Ist Ihnen bewußt, dass Herr Onyeij in Nigeria akuten Gefahren ausgesetzt ist (extrem

    schlechte Haftbedingungen, Folter etc.)?

 

5. Ist Ihnen bewußt, dass eine Abschiebung von Herrn Onyeij nach Nigeria dem Grundsatz

    des Refoulement - Verbots widerspricht?

 

6. Wie beurteilen Sie die Haftbedingungen in Nigeria? Erachten Sie sie für

    menschenwürdig?