280/J XXI.GP
Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich
Öffentliche Stellen formulieren ihre Ausschreibungen im EDV - Bereich zumeist dahingehend, dass ein
von ihnen bevorzugtes Produkt zwangsläufig den Zuschlag erhält. Begründet wird diese
produktspezifische Ausschreibung mit der erforderlichen Kompatibilität bereits vorhandener und neuer
Software. Mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen führt jedoch dazu, dass an
Unternehmen/Organisationen flexibel anpassbare Softwarelösungen, wie sie durch Opensource
möglich sind, schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die Festlegung auf nicht proprietäre
Datenformate zum Datenaustausch zwischen Organisationen/Institutionen/Dienststellen würde den
Zwang zur Anschaffung von Software eines Herstellers beenden.
Die Entwicklung von Software gehört weltweit zu den forschungsintensivsten Branchen, wobei
innerhalb der IT - Branche das Konzept von Opensource boomt. Opensource wird in einem offenen
Prozess kontinuierlich weiterentwickelt, woraus sich auch die höchste Innovationsgeschwindigkeit im
Softwarebereich ergibt.
Diese freie Software - Opensource bekanntestes Beispiel ist das Betriebssystem Linux - ist eine
relativ neue Entwicklung innerhalb der Software - Branche: Viele Softwareanbieter beteiligen sich an
der Entwicklung Linux, stellen ihre Produkte zur Verfügung und entwickeln gemeinsam ein flexibles
System. Durch diese aktive Beteiligung an der Software - Entwicklung profitieren Unternehmen von
"maßgeschneiderten“ Softwarelösungen.
Solange jedoch öffentliche Ausschreibungen nicht produktneutral formuliert werden, ist eine
Entscheidung zugunsten einer bestimmten Software a priori festgelegt, wobei Innovationen wie
Opensource unberücksichtigt bleiben, was neben meist höheren Kosten auch Abhängigkeit von einer
Firma (in vielen fällen Microsoft) bedeutet.
Seit einigen Monaten zeichnet sich auch bei öffentlichen Stellen ein Umdenken ab und die GD XIII der
EU hat dieser Tage ein Arbeitspapier veröffentlicht, in welchem die Vorteile von Opensource
dargestellt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen das Konzept von Opensource bekannt?
2. Hat es in Ihrem Ressort bereits Ausschreibungen für offene und produktneutrale
Softwarenentwicklungen gegeben oder kommt es überwiegend zur Ausschreibung und
Anwendung von Systemen eines Herstellers?
3. Planen Sie in nächster Zeit Ausschreibungen im EDV - Bereich bzw. sind derzeit in ihrem Ressort
Ausschreibungen für EDV - Software im laufen?
Wenn ja,
a) für welchen Zweck
b) in welchem finanziellen Umfang
c) mit produktspezifischer oder produktneutraler Formulierung?
d) Wäre es prinzipiell einem österreichischen Unternehmen möglich, mit einer ausschließlich auf
Opensource basierten Lösung an diesen Ausschreibungen teilzunehmen?
4. Werden in Ihrem Ressort bestimmte Softwareproduktgruppen im EDV - Bereich bevorzugt?
Wenn ja, weshalb?
5. Sind Sie bereit, im Rahmen Ihres Ressorts das Konzept von Opensource anzuwenden und wenn
nein, warum nicht?