280/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen im Softwarebereich

 

Öffentliche Stellen formulieren ihre Ausschreibungen im EDV - Bereich zumeist dahingehend, dass ein

von ihnen bevorzugtes Produkt zwangsläufig den Zuschlag erhält. Begründet wird diese

produktspezifische Ausschreibung mit der erforderlichen Kompatibilität bereits vorhandener und neuer

Software. Mangelnde Produktneutralität bei öffentlichen Ausschreibungen führt jedoch dazu, dass an

Unternehmen/Organisationen flexibel anpassbare Softwarelösungen, wie sie durch Opensource

möglich sind, schon im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die Festlegung auf nicht proprietäre

Datenformate zum Datenaustausch zwischen Organisationen/Institutionen/Dienststellen würde den

Zwang zur Anschaffung von Software eines Herstellers beenden.

Die Entwicklung von Software gehört weltweit zu den forschungsintensivsten Branchen, wobei

innerhalb der IT - Branche das Konzept von Opensource boomt. Opensource wird in einem offenen

Prozess kontinuierlich weiterentwickelt, woraus sich auch die höchste Innovationsgeschwindigkeit im

Softwarebereich ergibt.

Diese freie Software - Opensource bekanntestes Beispiel ist das Betriebssystem Linux - ist eine

relativ neue Entwicklung innerhalb der Software - Branche: Viele Softwareanbieter beteiligen sich an

der Entwicklung Linux, stellen ihre Produkte zur Verfügung und entwickeln gemeinsam ein flexibles

System. Durch diese aktive Beteiligung an der Software - Entwicklung profitieren Unternehmen von

"maßgeschneiderten“ Softwarelösungen.

 

Solange jedoch öffentliche Ausschreibungen nicht produktneutral formuliert werden, ist eine

Entscheidung zugunsten einer bestimmten Software a priori festgelegt, wobei Innovationen wie

Opensource unberücksichtigt bleiben, was neben meist höheren Kosten auch Abhängigkeit von einer

Firma (in vielen fällen Microsoft) bedeutet.

Seit einigen Monaten zeichnet sich auch bei öffentlichen Stellen ein Umdenken ab und die GD XIII der

EU hat dieser Tage ein Arbeitspapier veröffentlicht, in welchem die Vorteile von Opensource

dargestellt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Inneres folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist Ihnen das Konzept von Opensource bekannt?

 

2. Hat es in Ihrem Ressort bereits Ausschreibungen für offene und produktneutrale

    Softwarenentwicklungen gegeben oder kommt es überwiegend zur Ausschreibung und

    Anwendung von Systemen eines Herstellers?

 

3. Planen Sie in nächster Zeit Ausschreibungen im EDV - Bereich bzw. sind derzeit in ihrem Ressort

    Ausschreibungen für EDV - Software im laufen?

    Wenn ja,

    a) für welchen Zweck

    b) in welchem finanziellen Umfang

    c) mit produktspezifischer oder produktneutraler Formulierung?

    d) Wäre es prinzipiell einem österreichischen Unternehmen möglich, mit einer ausschließlich auf

         Opensource basierten Lösung an diesen Ausschreibungen teilzunehmen?

 

4. Werden in Ihrem Ressort bestimmte Softwareproduktgruppen im EDV - Bereich bevorzugt?

    Wenn ja, weshalb?

 

5. Sind Sie bereit, im Rahmen Ihres Ressorts das Konzept von Opensource anzuwenden und wenn

    nein, warum nicht?