2822/J XXI.GP
Eingelangt am: 26-09-2001
der Abgeordneten Mag. Maier, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend skandalöser Vorschlag eines hochrangigen Untemehmensvertreters, mit dem
schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der österreichischen ArbeitnehmerInnen
realisiert werden sollen
Der neue Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
Martin Gleitsmann hat in einem ,,Presse“ - Gespräch folgendes ausgeführt:
„Mir geht‘s vor allem um die Dienstgeberinteressen.“ Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung
der Wirtschaftskammer.
Er möchte insbesondere erreichen, daß die Dienstgeber von der Sozialversicherung nicht ausschließlich als
Beitragszahler, sondern auch als „Kunden“ angesehen werden, erläutert er im Gespräch mit der „Presse“.
Um die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern zu können, schlägt Gleitsmann zum Beispiel konkret vor,
daß die Krankenversicherung Unternehmen Daten über die Krankenstände zur Verfligung stellt. (Die Presse,
22. September 2001)
Gleitsmann beweist damit einen besonders unsensiblen Zugang zu besonders sensiblen Daten.
Das neue Datenschutzgesetz 2000 definiert Gesundheitsdaten gern. § 4 Z 2 als sensible Daten,
die besonders schutzwürdig sind. Eine Weitergabe solcher Daten ist gem. § 9 in nur äußerst
restriktiven Fällen gesetzlich zulässig. Obwohl Gleitsmann verschweigt, was der genaue Sinn
dieser Datenübermittlung sein soll, verstößt sein Vorschlag gegen § 9 DSG, eine der zentralen
Normen des österreichischen, aber auch europäischen Datenschutzsystems.
Dieser ungeheuerliche Vorschlag lässt den Schluss zu, dass Bespitzelungen über den
Gesundheitszustand der Beschäftigten eines Betriebes beabsichtigt sind. Ein hoher Vertreter
der Wirtschaftskammer und nunmehr auch der Sozialversicherung möchte damit einen
massiven Eingriff in das Privatleben der ArbeitnehmerInnen Österreichs realisieren.
Es stellt sich daher die Frage, wie die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung diesen
ungeheuerlichen Vorschlag gegenüberstehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
Die FPÖ/ÖVP - Bundesregierung trägt die Verantwortung für die Bestellung der neuen Organe
des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und damit auch die
Verantwortung für die Person Gleitsmann.
Wie beurteilen Sie als Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit seinen Vorschlag
politisch?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass solche Vorschläge, die tiefgreifende
Beeinträchtigungen des Privatlebens der österreichischen ArbeitnehmerInnen
beinhalten, von diesem ihrer Gesinnungsgemeinschaft zuzurechnenden Funktionär in
Zukunft unterbleiben?