287/J XXI.GP
A N F R A G E
der Abg. Mag. Hartinger
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Kassenplanstellen und deren Vergabeweise in der Steiermark
Der Geschäftsausschuß der steiermärkischen Krankenversicherungsträger führte
in einem Brief vom 28.12.1999 an einen Arzt folgendes aus:
Sehr geehrter Herr Doktor!
Anlässlich der Ausschreibung für die freiwerdende Planstelle in Neumarkt, Bezirk
Murau, haben Sie sich um einen Einzelvertrag mit den Steirischen § 2
Krankenversicherungsträgern beworben. Mit Überraschung müssen wir nun
feststellen, dass Sie, obwohl Sie sich für einen Einzelvertrag bewerben, gleichzeitig im
Zuge der Inseratenaktion der Ärztekammer für Steiermark gegen den Vertrag mit der
Gebietskrankenkasse aussprechen, weil dieser angeblich zeitgemäße ärztliche
Leistungen verhindert.
Wir müssen daher annehmen, dass Sie in Wirklichkeit an einer zukünftigen
Vertragsbeziehung kein Interesse haben und betrachten daher Ihre Bewerbung als
gegenstandslos.
Hochachtungsvoll für den Geschäftsausschuss
(unterzeichnet Gritzner, Pesserl)
Wie das Schreiben eindeutig festhaltet, wird dem ansuchenden Arzt - welcher
schon seit Jahren ein etablierter Distriktsarzt ist - das Ansuchen um die
freiwerdende Planstelle nicht gewährt, da er sich an einer Inseratenaktion der
Ärztekammer mit der Überschrift „In einem Land das 900 Millionen für die
Chipcard ausgibt, haben alle Menschen das Recht auf die beste Medizin“
beteiligt hatte.
Siegfried Marchel von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse verteidigte
heute in einem Artikel in der Kleinen Zeitung mit der Überschrift „Die Kasse will
aufmüpfigen Arzt den Vertrag verweigern“ die Vorgänge folgend:
„Wir als Vertragspartner müssen uns überlegen, mit wem wir eine Bindung
eingehen“
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A N F R A G E :
1. Ist Ihnen bekannt, daß der Generaldirektor sowie der Obmann - Stellvertreter
der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, die Vergabe von freiwerdenden
Planstellen, von der Teilnahme an Inseratenaktionen der Ärztekammer
abhängig macht?
Wenn ja, seit wann?
2. Sind Ihnen ähnlich Fälle in Österreich bekannt?
Wenn ja, seit wann?‘
3. Entspricht diese Vorgangsweise den neuen Richtlinien der Österreichischen
Gebietskrankenkasse?
Wenn ja, seit wann?
4. In welcher Vergaberichtlinie ist obig genannter unfaßbarer Akt von Willkür
festgehalten, daß mit einem Arzt, der sich bei Inseratenaktionen der
Österreichischen Ärztekammer beteiligt, seitens der Gebietskrankenkasse kein
Kassenvertrag abgeschlossen wird?
5. Schließen Sie sich der Meinung der Herren Gritzner und Pesserl, welche diese
Personen in dem Schreiben des Geschäftsausschusses vom 28.12.1999 zum
Ausdruck gebracht haben, an?
Wenn ja, warum?
6. Werden Sie eine genau Überprüfung dieser Entwicklung durchführen lassen
und persönliche Konsequenzen für die Herren Gritzner und Pesserl in
Erwägung ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Entsteht durch die Haltung der Herren Marchel, Obmann - Stv. Pesserl und
Generaldirektor Gritzner ein nachhaltiger Schaden für die
Gebietskrankenkasse Steiermark?
Wenn nein, warum nicht?
8. Inwieweit lassen Sie es zu, daß in den Gebietskrankenkassen solche Akte der
Willkür zur geschäftsmäßigen Usance dieser Institution wird?