287/J XXI.GP

 

A N F R A G E

 

 

der Abg. Mag. Hartinger

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Kassenplanstellen und deren Vergabeweise in der Steiermark

 

Der Geschäftsausschuß der steiermärkischen Krankenversicherungsträger führte

in einem Brief vom 28.12.1999 an einen Arzt folgendes aus:

 

Sehr geehrter Herr Doktor!

 

Anlässlich der Ausschreibung für die freiwerdende Planstelle in Neumarkt, Bezirk

Murau, haben Sie sich um einen Einzelvertrag mit den Steirischen § 2

Krankenversicherungsträgern beworben. Mit Überraschung müssen wir nun

feststellen, dass Sie, obwohl Sie sich für einen Einzelvertrag bewerben, gleichzeitig im

Zuge der Inseratenaktion der Ärztekammer für Steiermark gegen den Vertrag mit der

Gebietskrankenkasse aussprechen, weil dieser angeblich zeitgemäße ärztliche

Leistungen verhindert.

 

Wir müssen daher annehmen, dass Sie in Wirklichkeit an einer zukünftigen

Vertragsbeziehung kein Interesse haben und betrachten daher Ihre Bewerbung als

gegenstandslos.

 

Hochachtungsvoll für den Geschäftsausschuss

(unterzeichnet Gritzner, Pesserl)

 

Wie das Schreiben eindeutig festhaltet, wird dem ansuchenden Arzt - welcher

schon seit Jahren ein etablierter Distriktsarzt ist - das Ansuchen um die

freiwerdende Planstelle nicht gewährt, da er sich an einer Inseratenaktion der

Ärztekammer mit der Überschrift „In einem Land das 900 Millionen für die

Chipcard ausgibt, haben alle Menschen das Recht auf die beste Medizin“

beteiligt hatte.

 

Siegfried Marchel von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse verteidigte

heute in einem Artikel in der Kleinen Zeitung mit der Überschrift „Die Kasse will

aufmüpfigen Arzt den Vertrag verweigern“ die Vorgänge folgend:

 

„Wir als Vertragspartner müssen uns überlegen, mit wem wir eine Bindung

eingehen“

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

A N F R A G E :

 

 

1. Ist Ihnen bekannt, daß der Generaldirektor sowie der Obmann - Stellvertreter

    der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse, die Vergabe von freiwerdenden

    Planstellen, von der Teilnahme an Inseratenaktionen der Ärztekammer

    abhängig macht?

    Wenn ja, seit wann?

 

2. Sind Ihnen ähnlich Fälle in Österreich bekannt?

    Wenn ja, seit wann?‘

 

3. Entspricht diese Vorgangsweise den neuen Richtlinien der Österreichischen

    Gebietskrankenkasse?

    Wenn ja, seit wann?

 

4. In welcher Vergaberichtlinie ist obig genannter unfaßbarer Akt von Willkür

    festgehalten, daß mit einem Arzt, der sich bei Inseratenaktionen der

    Österreichischen Ärztekammer beteiligt, seitens der Gebietskrankenkasse kein

    Kassenvertrag abgeschlossen wird?

 

5. Schließen Sie sich der Meinung der Herren Gritzner und Pesserl, welche diese

    Personen in dem Schreiben des Geschäftsausschusses vom 28.12.1999 zum

    Ausdruck gebracht haben, an?

    Wenn ja, warum?

 

6. Werden Sie eine genau Überprüfung dieser Entwicklung durchführen lassen

    und persönliche Konsequenzen für die Herren Gritzner und Pesserl in

    Erwägung ziehen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7. Entsteht durch die Haltung der Herren Marchel, Obmann - Stv. Pesserl und

    Generaldirektor Gritzner ein nachhaltiger Schaden für die

    Gebietskrankenkasse Steiermark?

    Wenn nein, warum nicht?

 

8. Inwieweit lassen Sie es zu, daß in den Gebietskrankenkassen solche Akte der

    Willkür zur geschäftsmäßigen Usance dieser Institution wird?