288/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Dl Hofmann, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend doppelte Kostenverrechnung bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften

 

Wenn eine Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz in ein Einzelunter -

nehmen, eine offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder eingetragene

Erwerbsgesellschaft umgewandelt wird, werden für die in diesem Zusammenhang

notwendigen Firmenbucheintragungen und Veröffentlichungen in Wien die doppelten

Gebühren und Kosten verrechnet (Löschung und Eintragung). Ob in anderen Bundes -

ländern dieselbe Praxis besteht ist den Anfragestellern nicht bekannt. Bedingt durch die

Mindest - Körperschaftssteuer wurden und wer den in letzter Zeit besonders viele

Kapitalgesellschaften umgewandelt; die Anfragesteller halten es für unverständlich,

wenn die durch eine gesetzliche Änderung zur Umwandlung veranlaßten Firmen auch

noch durch doppelte Kosten belastet werden. Die unterzeichneten Abgeordneten

richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für Justiz die

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Werden für die Umwandlung von Kapitalgesellschaften von allen Firmenbuchge -

    richten die doppelten Gebühren (Löschung und Eintragung) und die doppelten

    Veröffentlichungskosten verrechnet? Wenn nein, bei welchen Firmenbuchgerichten

     besteht diese Praxis und seit wann, bei welchen nicht?

 

2. Entspricht die doppelte Verrechnung anläßlich einer Umwandlung nach Ansicht des

    Bundesministeriums für Justiz der geltenden Rechtslage?

 

3. Wieviele Kapitalgesellschaften wurden nach Einführung der Mindestkörperschafts -

    steuer umgewandelt?

 

4. Wie hoch waren die Gebühren bzw. Veröffentlichungskosten, die bei allen Um -

    wandlungen seit der Einführung der Mindestkörperschaftssteuer verrechnet wurden?

 

5. Welche Ersparnis wäre für die betroffenen Firmen entstanden, wären die Gebühren

    und Veröffentlichungskosten anläßlich einer Umwandlung nur einfach verrechnet

    worden?

 

6. Welche Schritte werden Sie setzen, um den umwandelnden Gesellschaften künftig

     die doppelte Kostenbelastung zu ersparen?