2882/J XXI.GP

Eingelangt am:26.09.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Sicherheitsmängel KKW Temelin

 

 

Nach offiziellen Angaben der belgischen Ratspräsidentschaft sollen bis Ende 2001

die Verhandlungen des Energiekapitel mit den Beitrittskandidaten abgeschlossen

werden. Laut einstimmigem Beschluss des österreichischen Nationalrates vom 5.

September 2000 ist die österreichische Bundesregierung gebunden, einem

vorläufigen Abschluss des Energiekapitels mit Tschechien ohne ausreichenden

Nachweis über die aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen

Stand der Technik auf EU - Ebene nicht zuzustimmen.

 

Der österreichische Expertenbericht zum AKW Temelin („Austrian Technical Position

Paper - Safety Aspects of Temelin Nuclear Power Plant, July 2001“) kommt zu dem

Schluss, dass „wichtige Sicherheitsfragen nicht gelöst wurden“ und dass „nach

europäischer Genehmigungspraxis weder Temelin Block 1 noch Block 2 betrieben

oder auch nur mit Brennstoff beladen werden dürften“. Der Bericht hält fest, dass

„somit bislang nicht als nachgewiesen betrachtet werden kann, dass die nukleare

Sicherheit des KKW Temelin dem Stand der Technik, wie er in den Mitgliedsstaaten

der Europäischen Union zur Anwendung kommt, entspricht.“ Der österreichische

Expertenbericht kommt weiter zum Schluss, dass in Schlüsselfragen des AKW

Temelin notwendige Analysen ausständig sind, um endgültige Aussagen über die

Sicherheit von Temelin machen zu können. Umso fragwürdiger erscheint in diesem

Zusammenhang die Einschätzung von Experten der EU, wonach Temelin als

nachrüstbar bezeichnet wird und die Beseitigung „einiger Mängel“ bis Ende Oktober

2001 erfolgen solle.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.  Wird die österreichische Bundesregierung noch in diesem Jahr dem vorläufigen

     Abschluss des Energiekapitels mit der Tschechischen Republik beim EU -

     Aussenminister - Rat Ihre zustimmung geben, auch wenn die Bedingungen des

     Entschließungsantrag des Parlamentes vom 5. September (ausreichender

     Nachweis über den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend dem aktuellen

      Stand der Technik auf EU - Ebene und der UVP des KKW Temelin) nicht

      eingehalten werden? Wenn ja, warum?

 

2.  Was bedeutet in diesem Zusammenhang für die österreichische

     Bundesregierung ‚ausreichender Nachweis‘ sowie ‚aktueller

     Sicherheitsstandard‘?

 

3. Ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung bei der Prüfung des

    Sicherheitsstandards des KKW Temelin - wie im Aktionsplan der österreichischen

    Bundesregierung „Österreichische Anti - Atom politik im europäischen

     Zusammenhang“ und im Regierungsprogramm Februar 2000 festgehalten -

     deutsche Sicherheitsstandards als Grundlage für den Stand der Technik auf EU -

     Ebene heranzieht? Wenn ja, ist die Stellungnahme des deutschen

     Umweltministeriums zur "Gesamt"- UVP zum AKW Temelin aus Ihrer Sicht

     ausreichend, um festzustellen, dass Temelin nicht dem Stand der Technik in der

     EU entspricht?

 

4.  Welche Vorraussetzungen müssen bezüglich der offenen Sicherheitsfragen in

     Temelin erreicht sein, damit Sie Ihre Zustimmung zum vorläufigen Abschluss des

     Energiekapitels mit der Tschechischen Republik erteilen?

 

5.  Welche Sicherheitsprobleme müssen Ihrer Meinung nach als Bedingung vor dem

      vorläufigen Abschluss des Energiekapitels behoben worden sein?

 

6.  Würde aus Sicht der österreichischen Bundesregierung eine Zusicherung der

     Tschechischen Republik ausreichen, wonach die offenen Sicherheitsprobleme

     des KKW Temelin erst in Zukunft behoben werden, um dem vorläufigen

     Abschluss des Energiekapitels bereits jetzt zuzustimmen (also die Vereinbarung

     einer sogenannten ‚Nuklearklausel‘)?

 

7.  Was genau müsste in einer solchen Nuklearklausel festgehalten werden, damit

      sie dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels zustimmen würden.

 

8.  Welche Konsequenzen wären aus Sicht der österreichischen Bundesregierung

     bei Nichteinhaltung der in einer solchen Nuklearklausel festgehaltenen

     Bedingungen vorstellbar.

 

9.  Zu welchem Zeitpunkt wurde der österreichischen Bundesregierung, und in

     speziellem Ihrem Ressort, der österreichische Expertenbericht zum KKW Temelin

     („Austrian Technical Position Paper - Safety Aspects of Temelin Nuclear Power

     Plant, July 2001“) vorgelegt. Bitte nennen Sie das genaue Datum.

 

10. Zu welchem Zeitpunkt wurde dieser österreichische Expertenbericht der

      österreichischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bitte nennen Sie das genaue

      Datum.

 

11. Wie erklären Sie sich die große Verzögerung in der Veröffentlichung des

       österreichischen Expertenberichtes?