2888/J XXI.GP
Eingelangt am:26.09.2001
Der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Povysil und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur
betreffend: „Rat mal wer/wo der Rektor an der Akademie der Bildenden Künste
ist?"
Die Akademie der Bildenden Künste (Akademie) ist gemäß KUOG
(KunstUniversitätenOrganisationsGesetz) als Universität eingerichtet.
Gemäß §52 Abs. 8 KUOG wird festgelegt:
„Wird eine außerhalb der Universität tätige Person zur Rektorin oder zum Rektor
gewählt, ist mit ihr ein auf die Dauer der Ausübung der Funktion zeitlich befristetes,
besonderes vertragliches Dienstverhältnis zum Bund abzuschließen. Die Aufnahme in
dieses Dienstverhältnis erfolgt durch die Bundesministerin oder den Bundesminister
...besonderes vertragliches Dienstverhältnis zum Bund unter gleichzeitiger Karenzierung
ihres Dienstverhältnisses als Universitätslehrer abzuschließen.“
Dem gemäß ist die Tätigkeit eines Rektors mit einer anderen ganztägig auszuübenden
Funktion (Beruf) unvereinbar.
Prof. GROYS wurde von der Universitätsversammlung zum Rektor der Akademie
gewählt. Am 09.03.2001 hat er seinen Dienstantritt gemeldet, obwohl er bis zu diesem
Tage keinen Dienstvertrag unterfertigt hat. Die Vertragsunterfertigung durch den Rektor
scheiterte bis dato an dem Umstand, daß Rektor Prof. GROYS sein bisheriges
Dienstverhältnis als C4 Professor an der Universität Karlsruhe nicht, wie zugesagt, bzw.
ausschreibungskonform gelöst bzw. karenziert hat.
Dem Vernehmen nach übt Prof. GROYS seine Tätigkeit in Karlsruhe im ungeschmälerten
Umfang aus. Er ist daher auch nicht in der Lage seinen Verpflichtungen und Aufgaben
als Rektor der Akademie nachzukommen. Nachweislich läßt sich der Rektor, in dieser
Eigenschaft, ständig vertreten.
Es besteht der dringende Verdacht, daß die ständigen Absenzen und die Nichtausübung
der Rektorentätigkeit vielen handelnden Personen auf der Akademie durchaus recht und
angenehm sind.
Die Anfragesteller vermuten, daß einige sich die ,,Nichttätigkeit“ des Rektors zu
Eigennutzen machen. Anders ist das bisherige Verhalten der Vizerektoren, der Kontroll -
und Aufsichtsgremien an der Akademie, nicht zu deuten.
Dem Vernehmen nach, hat es weder eine interne Diskussion über die „Belastung“ der
Akademie durch den Rektor gegeben, noch wurde er von den zuständigen Gremien
innerhalb der Universität zur Herstellung des gesetzeskonformen Zustandes
aufgefordert. Es wurde auch bislang kein Abwahlantrag gestellt.
Wie bekannt ist wurde ein Karenzierungsansuchen von Prof. GROYS erst Ende März
2001 (nach Dienstantritt!) beim zuständigen Minister in Baden - Württemberg gestellt.
Erwartungsgemäß wurde dieses
Ansuchen vom Minister abschlägig beurteilt.
Weitere Initiativen des Rektors, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, bzw. dem
Anforderungsprofil der Ausschreibung des Rektorsposten nachzukommen, sind nicht
bekannt.
Der Rektor Prof. GROYS wird zunehmend zu einer Belastung des Akademiebetriebes
und hat sich bislang nur durch seine Nichtanwesenheit qualifiziert.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher
an die Frau Bundesminister für Bildung Wissenschaft und Kultur
nachstehende
ANFRAGE:
1. Hat der Rektor Prof. GROYS zu irgendeinem Zeitpunkt die Voraussetzungen gemäß
der Ausschreibung der Funktion des Rektors erfüllt? Wenn Ja, welche Zusagen hat er
im Vorfeld zur Rektorswahl in bezug auf seine Tätigkeit als C4 Professor in Karlsruhe
gemacht?
2. Hat Prof. GROYS, im nachhinein betrachtet, die Gremien der Akademie getäuscht?
3. Welche anderen Möglichkeiten, neben einer Karenzierung, existieren?
4. Wurde dem Rektor der Akademie ein Vertrag seitens des BMBWK zugestellt und
wenn ja, wann? Hat der Rektor den zugestellten Vertrag unterfertigt?
5. Hat der Rektor Anspruch auf Vergütung als Rektor auch ohne
Vertragsunterfertigung, wenn ja, in welche Höhe?
6. Hat der Rektor der Akademie je um Gehaltsauszahlung oder Bevorschussung
angesucht?
7. Welcher Bezug, inkl. etwaiger Sachleistungen, steht einem Rektor der Akademie pro
Jahr zu?
8. Welcher Bezug, inkl. etwaiger Sachleistungen, steht einem C4 Professor in Baden -
Württemberg zu?
9. Kommt der Rektor der Akademie seinen Verpflichtungen und Aufgaben als Rektor
nach? Wenn ja, in welchem Stundenumfang (Tag, Woche, Monat)?
10.Welcher durchschnittliche wöchentliche Stundenaufwand ist zur Ausübung der
Rektorsfunktion an einer Kunstuniversität, gemäß den Erfahrungen des BMBWK,
nötig?
11. Ist der Rektor bei den Sitzungen der Gremien der Akademie bzw. außerhalb der
Universität (z.B. Rektorenkonferenz) überhaupt anwesend?
12. Wie kann ein Bediensteter der Akademie, ein Student, das Ministerium, oder auch
ein Abgeordneter des Nationalrates, den Rektor der Akademie erreichen?
13. Hat das Ministerium auch schon die Erfahrung gemacht, daß die Kontaktaufnahme
mit dem Rektor
der Akademie, infolge seiner ständigen Absenzen, schwierig ist?
14. Ist grundsätzlich die Ausübung einer vollen Professur in Karlsruhe und die Ausübung
einer Rektorsfunktion in Wien, auch hinsichtlich der zeitlichen Anforderungen
vereinbar?
15. Wer trägt die Reisekosten zwischen Wien und Karlsruhe?
16. Wer trägt das Verschulden an der Nichtunterfertigung des Vertrages?
17. Sind, Ihrer Meinung nach, die Aufsichts - und Kontrollgremien an der Akademie
säumig?
18. Durch wen läßt sich der Rektor der Akademie in seiner Funktion ständig vertreten?
19. Haben die Vizerektoren zum „Problem“ Rektor Prof. GROYS im BMBWK Stellung
genommen oder finden diese die Zustände „in Ordnung“?
20. Sehen Sie im beharrlichen Weigerungsfalle des Rektors den Dienstvertrag nicht zu
unterfertigen eine andere Möglichkeit den Rektor der Akademie wegen seiner
Obliegenheitsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen, als die gesetzliche
Grundlage zu ändern, sprich das KUOG dahingehend zu novellieren?