2889/J XXI.GP

Eingelangt am:10.03.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gaal

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Vorkommnisse an der Universität Salzburg

 

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der österreichischen Offiziersgesellschaft, des Vereins

,,Salzburger wehrgeschichtliches Museum“ und des österreichischen Kameradschaftsbundes

in der Universität Salzburg am 21. Mai 2001, wie in der Anfrage 2511 /J dargestellt, soll der

Milizoffizier Hauptmann Mag. H. einen Demonstranten mit der Faust niedergestreckt haben.

 

In der Anfragebeantwortung 2522/AB wird dazu hinsichtlich allfälliger disziplinärrechtlicher

Maßnahmen gegen Hauptmann Mag. H. angeführt: „Derzeit dauern die Erhebungen durch

die Bundespolizeidirektion Salzburg noch an; von deren Ergebnis wird es abhängen, ob

Strafanzeige bzw. disziplinäre Maßnahmen zu treffen sind.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Was haben die Erhebungen durch die Bundespolizeidirektion Salzburg ergeben?

2. Wurde gegen Hauptmann Mag. H. Strafanzeige erstattet?

3. Welche disziplinärrechtlichen Maßnahmen wurden gegen Hauptmann Mag. H.

    ergriffen?

4. Welche Konsequenzen ergeben sich im Hinblick auf die militärische Verwendung

    von Hauptmann Mag. H.?