2889/J XXI.GP
Eingelangt am:10.03.2001
der Abgeordneten Gaal
und GenossInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Vorkommnisse an der Universität Salzburg
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der österreichischen Offiziersgesellschaft, des Vereins
,,Salzburger wehrgeschichtliches Museum“ und des österreichischen Kameradschaftsbundes
in der Universität Salzburg am 21. Mai 2001, wie in der Anfrage 2511 /J dargestellt, soll der
Milizoffizier Hauptmann Mag. H. einen Demonstranten mit der Faust niedergestreckt haben.
In der Anfragebeantwortung 2522/AB wird dazu hinsichtlich allfälliger disziplinärrechtlicher
Maßnahmen gegen Hauptmann Mag. H. angeführt: „Derzeit dauern die Erhebungen durch
die Bundespolizeidirektion Salzburg noch an; von deren Ergebnis wird es abhängen, ob
Strafanzeige bzw. disziplinäre Maßnahmen zu treffen sind.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Was haben die Erhebungen durch die Bundespolizeidirektion Salzburg ergeben?
2. Wurde gegen Hauptmann Mag. H. Strafanzeige erstattet?
3. Welche disziplinärrechtlichen Maßnahmen wurden gegen Hauptmann Mag. H.
ergriffen?
4. Welche Konsequenzen ergeben sich im Hinblick auf die militärische Verwendung
von Hauptmann Mag. H.?