2898/J XXI.GP

Eingelangt am:04.10.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, DI Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und

Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Kritik an der österreichischen Umsetzung der EU - Bestimmungen zum

Schutz vor BSE

 

 

Anlässlich der jüngsten BSE - Fälle in Südtirol und Bayern ist erneut dringend zu

hinterfragen, ob in Österreich alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und

kontrolliert werden. In einem vorliegenden Bericht des Lebensmittel - und

Veterinäramtes der EU - Kommission wird massive Kritik an der Umsetzung der EU -

Bestimmungen zum Schutz vor BSE in Österreich geübt. So wurden im Hinblick auf

die epidemiologische Überwachung, Entfernung von spezifiziertem Risikomaterial

(SRM), Verbot der Verwendung von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen in

Wiederkäuerfuttermitteln (Verfütterungsverbot), Kennzeichnung und Registrierung

von Rindern etliche Schwachstellen festgestellt. Kritisiert wird, dass es kein

effizientes Kontrollsystem zur Überwachung der gesamten SRM - Entsorgungskette

gebe, was bedeutet, dass SRM aus dieser Entsorgungskette verschwinden könne

sowie sogar eine Vertauschung zwischen BSE - Risiko - und ungefährlichem

Fleischmaterial nicht auszuschließen sei. Hinsichtlich des

Tiermehlverfütterungverbotes wird darauf hingewiesen, dass eine Vermischung von

gefährlichem Fleisch - Knochen  - Mehl mit Futtermitteln für Wiederkäuer durch

gemeinsame Herstellungsanlagen möglich sei. Der Besuch einer großen

Futtermühle ergab, daß die Gefahr einer Kreuzkontamination in Wirklichkeit häufiger

und höher war, als es die amtlichen Ergebnisse vermuten ließen. Wenn

kontaminiertes Fleisch - Knochen - Mehl auf den österreichischen Markt gelangt ist,

so der Bericht, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Tiere mit dem BSE -

Erreger in Berührung gekommen seien, weil des Verfütterungsverbot nicht effektiv

überwacht wurde.

 

Ferner gebe es, so der Bericht, aufgrund der verschiedenen Ansätze in den

Bundesländern keine harmonisierten Regeln für die Überwachung von BSE.

Aufgrund der knappen Personalausstattung auf allen Ebenen der Veterinärdienste

könnten die Tätigkeiten der verschiedenen Ebenen nicht in ausreichendem Maße

kontrolliert werden. Eine Kontrolle sei aber vor allem in den Ländern wichtig, die als

BSE - frei gelten, um die Betroffenen weiter zu sensibilisieren.

 

Die Bundesbehörden wurden aufgefordert, nach Erhalt des endgültigen Berichts

nähere Angaben zu den von ihnen ergriffenen und geplanten Maßnahmen zu

machen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die notwendige Personalausstattung

    sicherzustellen, damit die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf BSE

    und die damit verbundene Kontrolltätigkeit zufriedenstellend bewältigt werden

    können?

 

2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit Not und Krankschlachtungen

     eindeutig von normalen Schlachtungen unterschieden werden können?

 

3. Wurde inzwischen der BSE - Verdachtsfall näher definiert und inwiefern wird diese

     Definition in den für BSE - Untersuchungen zugelassenen Laboratorien in der

     Praxis angewendet?

 

4. Inwiefern wurde den Empfehlungen der Kommission Folge geleistet, wonach die

    BSE - Überwachung verstärkt werden soll, um alle Beteiligten dazu zu bewegen,

    BSE  -Verdachtsfälle zu melden?

 

5. Welches Kontrollsystem zur gesamten Entsorgungskette von spezifiziertem

    Risikomaterial wurde von den zuständigen Behörden eingeführt, um die Mitarbeit

    aller involvierten Parteien sicherzustellen?

 

6. Wie wird überprüft, dass spezifiziertes Risikomaterial tatsächlich eingefärbt wird

    und dass in den Schlachtbetrieben eine eindeutige Etikettierung der

    Sammelbehälter für spezifiziertes Risikomaterial vorgenommen wird?

 

7. Inwiefern wird den Empfehlungen nachgekommen, die zuständigen Dienststellen

    von BMSG und BMLFUW sollten ihre Kontrolltätigkeiten insbesondere im Hinblick

    auf die Entnahme von Proben in den Betrieben koordinieren?

 

8. Inwiefern wurden den Empfehlungen nachgekommen, für Kontrollbesuche und

    Probenahmen sollte ein gezielter Ansatz entwickelt werden, die Entnahme von

    Proben in den Betrieben solle verbessert, es sollten klare Anweisungen im

    Hinblick auf die Weiterverfolgung festgestellter Mängel erstellt werden?

 

9. Hinsichtlich der Tierkennzeichnung wurde empfohlen, die Veterinärdienste auf

    Bezirksebene sollten vordringlich einen Online - Zugang zur zentralen

    Rinderdatenbank erhalten - ist dies bereits geschehen, setzen Sie sich dafür ein

    und wenn nein, warum nicht?

 

10. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zuverlässigkeit und Einheitlichkeit

      von Daten sicherzustellen (Plausibilitätsprüfungen: z.B. Überprüfung der

      Geburtsmeldungen auf Übereinstimmung der Rasse des Kalbes mit der Rasse

      des Muttertieres etc.)?