290/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen

an die Bundesministerin f. Frauenangelegenheiten u. Verbraucherschutz

betreffend Weichmacher in PVC - Dehnfolien (DEHA)

 

„Weichmacher im PVC“ stehen aufgrund ihrer möglichen Gesundheitsgefährdung europaweit

in der öffentlichen Diskussion. So gilt in Österreich für Weichmacher der Gruppe Phtalate ein

Verbot im Kinderspielzeug, das mit 1.1.1999 in Kraft getreten ist. In diesem Spielzeug (z.B.

PVC - Beißringe) ist vorwiegend als Weichmacher ,,Di - isononylphtalat (DINP)“ enthalten.

Phtalathältiges Spielzeug wurde nun auch in der EU verboten.

Der ADI -Vorsorgewert beträgt dafür 0,05 mg pro Kilogramm.

Dieser Wert gibt die durchschnittliche Menge eines Stoffes in Milligramm pro Kilogramm

Körpergewicht an, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheitliches Risiko zu

sich nehmen kann. Damit soll die gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet bzw. das

gesundheitliche Risiko minimiert werden. ADI - Werte gibt es auch für andere Weichmacher.

 

In den meisten österreichischen Kaufhäusern bzw. bei Lebensmittelhändlern werden

Lebensmittel (z.B. Käsestücke) geschnitten, portioniert und in Frischhaltefolien (z.B. PVC,

Pohyethylän) verpackt, mit der nötigen Kennzeichnung versehen und zur Selbstbedienung

bereitgehalten.

Jedoch sind unterschiedliche „Weichmacher“ in diesen PVC-Dehnfolien (Frischhaltefolien)

enthalten, die zur Verpackung von Lebensmittel dienen.

Bestimmte PVC - Dehnfolien enthalten beispielsweise als Weichmacher

„Diethylhexyladepat“ (DEHA). Dafür gibt es einen ADI - Wert von 0,3 mg pro

Kilogramm Körpergewicht. Dieser Weichmacher war Gegenstand einer Untersuchung

der Arbeiterkammer Salzburg.

 

Die Ergebnisse geben Anlass zu zahlreichen Feststellungen und Fragen:

 

- Die damals gültige Richtlinie der Kommission 89/109/ EWG vom 21.12.1989 (idF der RL

  95/3/EG der Kommission) über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu

  bestimmt sind, mit Lebensmittel in Berührung zu kommen, setzte einen allgemeinen

  Grenzwert von 60 mg (6 mg/100 Gramm) pro Kilogramm als Grenzwert fest.

  Dieser allgemeine Grenzwert der RL hinsichtlich DEHA wurde nur von 2 Proben

  unterschritten, 36 Proben lagen - teilweise weit - darüber.

 

  Zu beachten wäre auch noch der kumulative Effekt, da DEHA auch noch anders

  aufgenommen werden kann.

 

- Die Empfehlung des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU liegt bei 18 mg

  pro Kilogramm (1,8 mg DEHA/l00 Gramm) Wäre dieser Rechtsgrundlage für die

  Beurteilung, dann wäre dieser Gesundheitsgrenzwert von keiner Probe eingehalten

  worden.

 

- Der ADI - Wert sieht 0,3 mg pro Kilogramm Körpergewicht für DEHA vor - das ergibt bei

  70 Kilogramm Körpergewicht 21 mg vor. Dieser Wert wurde 1993 von der EEL -

  Commission empfohlen:

  Nach der AK - Auswertung (prozentuelle Ausschöpfung des ADI - Wertes), die sich für

  einen Konsumenten mit 70 Kilogramm Körpergewicht errechnet, falls dieser 100 g Käse

  verspeist, wird die Problematik mehr als deutlich.

  Von den 38 überprüften Proben wurde in 28 Proben (73,7%) dieser ADI - Wert bis zu

  über 400 % überschritten.

 

Bedauerlicherweise gibt es nach unserem Informationsstand noch keine konkreten

international anerkannten - Forschungsarbeiten hinsichtlich der möglichen Gefährlichkeit von

Diethylhexyladepat (DEHA). Ausnahme ist Dänemark - überdies auch mit einer eigenen

gesetzlichen Regelung.

 

Die Hauptforderung der Arbeiterkammer Salzburg richtete sich an die Wirtschaft:

In Anbetracht des Umstandes, dass auch dünne unbedenkliche Polyethylenfolien seit langem

erhältlich sind, die sich ebenfalls als Verpackungsmaterial für Käse etc. eignen, ist die

Verwendung von PVC - Folien absolut entbehrlich. Damit würde die unnötige Aufnahme von

DEHA durch den Konsum von VerbraucherInnen von vorverpacktem Käse u. a. wegfallen.

Dies wäre auch ein Beitrag für den Umweltschutz: Dadurch würde eine Umweltbelastung

durch die im Restmüll landende PVC - Verpackung vermieden werden bzw. auch bei der

Herstellung.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten u. Verbraucherschutz nachstehende Anfrage:

 

1. Sind Ihnen neuere Studien über mögliche gesundheitliche Risken von DEHA bekannt?

 

2. Werden Sie - sofern keine entsprechenden Studien vorliegen - in einer Forschungsreihe

    die möglichen gesundheitlichen Risken von Diethylhexyladepat“ als Weichmacher in

    PVC - Dehnfolien erforschen lassen und insbesondere darauf welche unbedenklichen

    Ersatzstoffe (z.B. Pflanzenöle) verwendet werden könnten?

 

3. Werden Sie - sofern keine entsprechenden Studien vorliegen - entsprechende

    experimentelle Arbeiten (z.B. Versuchsreihe, Beobachtungsstudie) veranlassen, die auch

    die Entwicklung einer routinemäßig anwendbaren Labormethode zur Bestimmung der

    Freisetzungsrate von DEHA aus PVC - Dehnfolien vorsieht?

 

4. Werden Sie in Österreichs für einen Grenzwert von 1,8mg DEHA/100 Gramm (analog zu

    Dänemark) eintreten?

 

5. Werden Sie für ein Verbot von PVC - Dehnfolien mit DBHA als Verpackung für fetthaltige

     Lebensmittel (z.B. Fettgehalt ab 20 %)eintreten, wobei langfristig ein Verbot von PVC als

     Verpackungsmittel angestrebt werden sollte?

 

6. Werden Sie verstärkt Kontrollen durch die LM - Aufsichtsorgane im Rahmen des Proben -

    und Revisionsplanes hinsichtlich Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dafür

    bestimmt sind, mit Lebensmittel in Berührung zu kommen, veranlassen (z.B. in Form von

    Schwerpunktaktionen)?