290/J XXI.GP
der Abgeordnete Mag. Johann Maier und Genossen
an die Bundesministerin f. Frauenangelegenheiten u. Verbraucherschutz
betreffend Weichmacher in PVC - Dehnfolien (DEHA)
„Weichmacher im PVC“ stehen aufgrund ihrer möglichen Gesundheitsgefährdung europaweit
in der öffentlichen Diskussion. So gilt in Österreich für Weichmacher der Gruppe Phtalate ein
Verbot im Kinderspielzeug, das mit 1.1.1999 in Kraft getreten ist. In diesem Spielzeug (z.B.
PVC - Beißringe) ist vorwiegend als Weichmacher ,,Di - isononylphtalat (DINP)“ enthalten.
Phtalathältiges Spielzeug wurde nun auch in der EU verboten.
Der ADI -Vorsorgewert beträgt dafür 0,05 mg pro Kilogramm.
Dieser Wert gibt die durchschnittliche Menge eines Stoffes in Milligramm pro Kilogramm
Körpergewicht an, die ein Mensch sein Leben lang täglich ohne gesundheitliches Risiko zu
sich nehmen kann. Damit soll die gesundheitliche Unbedenklichkeit gewährleistet bzw. das
gesundheitliche Risiko minimiert werden. ADI - Werte gibt es auch für andere Weichmacher.
In den meisten österreichischen Kaufhäusern bzw. bei Lebensmittelhändlern werden
Lebensmittel (z.B. Käsestücke) geschnitten, portioniert und in Frischhaltefolien (z.B. PVC,
Pohyethylän) verpackt, mit der nötigen Kennzeichnung versehen und zur Selbstbedienung
bereitgehalten.
Jedoch sind unterschiedliche „Weichmacher“ in diesen PVC-Dehnfolien (Frischhaltefolien)
enthalten, die zur Verpackung von Lebensmittel dienen.
Bestimmte PVC - Dehnfolien enthalten beispielsweise als Weichmacher
„Diethylhexyladepat“ (DEHA). Dafür gibt es einen ADI - Wert von 0,3 mg pro
Kilogramm Körpergewicht. Dieser Weichmacher war Gegenstand einer Untersuchung
der Arbeiterkammer Salzburg.
Die Ergebnisse geben Anlass zu zahlreichen Feststellungen und Fragen:
- Die damals gültige Richtlinie der Kommission 89/109/ EWG vom 21.12.1989 (idF der RL
95/3/EG der Kommission) über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu
bestimmt sind, mit Lebensmittel in Berührung zu kommen, setzte einen allgemeinen
Grenzwert von 60 mg (6 mg/100 Gramm) pro Kilogramm als Grenzwert fest.
Dieser allgemeine Grenzwert der RL hinsichtlich DEHA wurde nur von 2 Proben
unterschritten, 36 Proben lagen - teilweise weit - darüber.
Zu beachten wäre auch noch der kumulative Effekt, da DEHA auch noch anders
aufgenommen werden kann.
- Die Empfehlung des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU liegt bei 18 mg
pro Kilogramm (1,8 mg DEHA/l00 Gramm) Wäre dieser Rechtsgrundlage für die
Beurteilung, dann wäre dieser Gesundheitsgrenzwert von keiner Probe eingehalten
worden.
- Der ADI - Wert sieht 0,3 mg pro Kilogramm Körpergewicht für DEHA vor - das ergibt bei
70 Kilogramm Körpergewicht 21 mg vor. Dieser Wert wurde 1993 von der EEL -
Commission empfohlen:
Nach der AK - Auswertung (prozentuelle Ausschöpfung des ADI - Wertes), die sich für
einen Konsumenten mit 70 Kilogramm Körpergewicht errechnet, falls dieser 100 g Käse
verspeist, wird die Problematik mehr
als deutlich.
Von den 38 überprüften Proben wurde in 28 Proben (73,7%) dieser ADI - Wert bis zu
über 400 % überschritten.
Bedauerlicherweise gibt es nach unserem Informationsstand noch keine konkreten
international anerkannten - Forschungsarbeiten hinsichtlich der möglichen Gefährlichkeit von
Diethylhexyladepat (DEHA). Ausnahme ist Dänemark - überdies auch mit einer eigenen
gesetzlichen Regelung.
Die Hauptforderung der Arbeiterkammer Salzburg richtete sich an die Wirtschaft:
In Anbetracht des Umstandes, dass auch dünne unbedenkliche Polyethylenfolien seit langem
erhältlich sind, die sich ebenfalls als Verpackungsmaterial für Käse etc. eignen, ist die
Verwendung von PVC - Folien absolut entbehrlich. Damit würde die unnötige Aufnahme von
DEHA durch den Konsum von VerbraucherInnen von vorverpacktem Käse u. a. wegfallen.
Dies wäre auch ein Beitrag für den Umweltschutz: Dadurch würde eine Umweltbelastung
durch die im Restmüll landende PVC - Verpackung vermieden werden bzw. auch bei der
Herstellung.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten u. Verbraucherschutz nachstehende Anfrage:
1. Sind Ihnen neuere Studien über mögliche gesundheitliche Risken von DEHA bekannt?
2. Werden Sie - sofern keine entsprechenden Studien vorliegen - in einer Forschungsreihe
die möglichen gesundheitlichen Risken von Diethylhexyladepat“ als Weichmacher in
PVC - Dehnfolien erforschen lassen und insbesondere darauf welche unbedenklichen
Ersatzstoffe (z.B. Pflanzenöle) verwendet werden könnten?
3. Werden Sie - sofern keine entsprechenden Studien vorliegen - entsprechende
experimentelle Arbeiten (z.B. Versuchsreihe, Beobachtungsstudie) veranlassen, die auch
die Entwicklung einer routinemäßig anwendbaren Labormethode zur Bestimmung der
Freisetzungsrate von DEHA aus PVC - Dehnfolien vorsieht?
4. Werden Sie in Österreichs für einen Grenzwert von 1,8mg DEHA/100 Gramm (analog zu
Dänemark) eintreten?
5. Werden Sie für ein Verbot von PVC - Dehnfolien mit DBHA als Verpackung für fetthaltige
Lebensmittel (z.B. Fettgehalt ab 20 %)eintreten, wobei langfristig ein Verbot von PVC als
Verpackungsmittel angestrebt werden sollte?
6. Werden Sie verstärkt Kontrollen durch die LM - Aufsichtsorgane im Rahmen des Proben -
und Revisionsplanes hinsichtlich Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dafür
bestimmt sind, mit Lebensmittel in Berührung zu kommen, veranlassen (z.B. in Form von
Schwerpunktaktionen)?