2901/J XXI.GP
Eingelangt am: 8.10.2001
der Abgeordneten Franz Riepl, Heidrun Silhavy
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Verbrauch der Bundesmittel für das Jugendausbildungssicherungsgesetz
Mit Inkrafttreten des Jugendausbildungssicherungsgesetzes am 22.7.1998 (BGBI l 91/98) wurden
für die Ausbildungsjahre 1998/1999 und 1999/2000 jeweils 900 Mio. ATS zur Verfügung
gestellt; diese Mittel sollten für je 4.000 Plätze (1.500 in Stiftungen und 2.500 in Lehrgängen)
eingesetzt werden.
Mit Inkrafttreten der Novellierung des Jugendausbildungssicherungsgesetzes mit 1.9.2000
wurden die Stiftungen gestrichen; eine Finanzierung der Maßnahmen wurde nur im Rahmen der
nicht verbrauchten Bundesmittel aus den vergangenen Jahren zugesichert.
Zusätzlich wurden mit der Novellierung des Entgeltfortzahlungsgesetzes 2000 330 Mio. ATS für
Zwecke der Berufsausbildung dem Bund aus dem Erstattungsfonds übertragen.
Mit Hilfe dieser Mittel (nicht verbrauchte Mittel aus den vergangenen Jahren und Mittel aus dem
verbleibenden Finanzvermögen des Erstattungsfonds) sollten für das Ausbildungsjahr 2000/2001
Lehrgänge und diesen vorgelagerte Maßnahmen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz
etc. finanziert werden.
In Antrag (519/A) der Regierungsparteien (eingebracht am 27.9.2001) zur Verlängerung des
Jugendausbildungssicherungsgesetzes wird lediglich die Bereitstellung von 100 Mio. ATS für
Maßnahmen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz seitens des Bundes zugesichert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende
1) Wie viele Ausbildungsplätze (getrennt nach Stiftungen und Lehrgängen, sonstige Maßnahmen
und Bundesländer) wurden in den Ausbildungsjahren 1998/1999, 1999/2000, 2000/2001 in
Anspruch genommen?
2) Wie viele finanzielle Mittel wurden in den Ausbildungsjahren 1998/1999, 1999/2000,
2000/2001 insgesamt für Stiftungen, Lehrgänge und sonstige Maßnahmen nach dem
Jugendausbildungssicherungsgesetz tatsächlich - nach Bundesländern getrennt - verbraucht?
3) Wie viele Bundesmittel sind noch für
das Ausbildungsjahr 2001/2002 vorhanden?
4) Seit 1998 wurden insgesamt 2,1 Mia. ATS für Zwecke der Jugendausbildung dotiert. Im
Initiativantrag der Regierungsparteien (519/A), sind für Zwecke der Jugendausbildung lediglich
100 Mio. ATS vorgesehen. Wurden von den insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel
tatsächlich 2 Mia. ATS verbraucht?
5) Wurden die für die Jugendausbildung gewidmeten Mittel auch für andere Zwecke verwendet?
A) Wenn ja, für welche Zwecke?