2901/J XXI.GP

Eingelangt am: 8.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Franz Riepl, Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Verbrauch der Bundesmittel für das Jugendausbildungssicherungsgesetz

 

Mit Inkrafttreten des Jugendausbildungssicherungsgesetzes am 22.7.1998 (BGBI l 91/98) wurden

für die Ausbildungsjahre 1998/1999 und 1999/2000 jeweils 900 Mio. ATS zur Verfügung

gestellt; diese Mittel sollten für je 4.000 Plätze (1.500 in Stiftungen und 2.500 in Lehrgängen)

eingesetzt werden.

 

Mit Inkrafttreten der Novellierung des Jugendausbildungssicherungsgesetzes mit 1.9.2000

wurden die Stiftungen gestrichen; eine Finanzierung der Maßnahmen wurde nur im Rahmen der

nicht verbrauchten Bundesmittel aus den vergangenen Jahren zugesichert.

 

Zusätzlich wurden mit der Novellierung des Entgeltfortzahlungsgesetzes 2000 330 Mio. ATS für

Zwecke der Berufsausbildung dem Bund aus dem Erstattungsfonds übertragen.

 

Mit Hilfe dieser Mittel (nicht verbrauchte Mittel aus den vergangenen Jahren und Mittel aus dem

verbleibenden Finanzvermögen des Erstattungsfonds) sollten für das Ausbildungsjahr 2000/2001

Lehrgänge und diesen vorgelagerte Maßnahmen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz

etc. finanziert werden.

 

In Antrag (519/A) der Regierungsparteien (eingebracht am 27.9.2001) zur Verlängerung des

Jugendausbildungssicherungsgesetzes wird lediglich die Bereitstellung von 100 Mio. ATS für

Maßnahmen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz seitens des Bundes zugesichert.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und

Arbeit folgende

 

Anfrage

 

1) Wie viele Ausbildungsplätze (getrennt nach Stiftungen und Lehrgängen, sonstige Maßnahmen

und Bundesländer) wurden in den Ausbildungsjahren 1998/1999, 1999/2000, 2000/2001 in

Anspruch genommen?

 

2) Wie viele finanzielle Mittel wurden in den Ausbildungsjahren 1998/1999, 1999/2000,

2000/2001 insgesamt für Stiftungen, Lehrgänge und sonstige Maßnahmen nach dem

Jugendausbildungssicherungsgesetz tatsächlich - nach Bundesländern getrennt - verbraucht?

 

3) Wie viele Bundesmittel sind noch für das Ausbildungsjahr 2001/2002 vorhanden?

4) Seit 1998 wurden insgesamt 2,1 Mia. ATS für Zwecke der Jugendausbildung dotiert. Im

Initiativantrag der Regierungsparteien (519/A), sind für Zwecke der Jugendausbildung lediglich

100 Mio. ATS vorgesehen. Wurden von den insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel

tatsächlich 2 Mia. ATS verbraucht?

 

5) Wurden die für die Jugendausbildung gewidmeten Mittel auch für andere Zwecke verwendet?

    A) Wenn ja, für welche Zwecke?