2902/J XXI.GP

Eingelangt am: 8.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen bei Tankstellen

 

 

Der Betrieb von Tankstellen mit mangelhaften Umweltschutzvorkehrungen birgt ein

erhebliches Gefahrenpotential für die Umwelt. Aus diesem Grund wurden bereits vor

Jahren zahlreiche einschlägige Umweitschutzauflagen erlassen, um

Umweltbeeinträchtigungen, wie etwa die Kontamination des Erdreichs oder von

Grundwasserkörpern durch Treibstoff, zu verhindern.

 

Unter anderem in der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (BGBl. Nr.240/1991

in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 354/1993) ist etwa vorgesehen, dass

unterirdische Lagerbehälter doppelwandig ausgeführt sein müssen. Bereits

genehmigte einwandige Lagerbehälter sind nach einer rund zehnjährigen

Übergangsfrist seit 31. Mai 2001 verboten.

 

Wie auch den Medien immer wieder zu entnehmen ist, wird in der Mineralölbranche

davon ausgegangen, dass von rund einem Drittel der Tankstellen die

vorgeschriebenen Umweltauflagen noch nicht erfüllt sind. Hier besteht ein klares

Vollzugsdefizit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft

und Arbeit folgende schriftliche

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

                                              

ANFRAGE:

 

1. Welche gesetzlichen Umweltvorschriften bestehen derzeit für Tankstellen?

 

2. Welche Termine bzw. Übergangsfristen bestehen für die jeweiligen

    Vorschriften?

3. Gibt es eine systematische Erhebung, wieweit diese Vorschriften von den

    jeweiligen Tankstellen erfüllt sind? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Von wie vielen Tankstellen werden die geltenden Umweltvorschriften nicht erfüllt?

 

5. Wie viele Tankstellen haben nach wie vor keine doppelwandigen unterirdischen

    Lagerbehälter?

 

6. Wie viele Tankstellen haben nach wie vor keine vorschriftsgemäße

    Abwasserreinigungsanlage?

 

7. Was haben Sie bislang unternommen, um einen gesetzeskonformen Zustand

    herzustellen?

 

8. Welches Gefahrenpotential geht von jenen Tankstellen aus, die die gesetzlichen

    Umweltauflagen nicht erfüllen?

 

9. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Tankstellenbetreiber zur Einhaltung der

    bestehenden Umweltvorschriften zu veranlassen?

 

10. Welche Konsequenzen gab es bislang für Tankstellenbetreiber, welche die

      Umweltauflagen nicht erfüllen?

 

11. Gibt es Überlegungen, Betreiber von nicht den Umweltschutzbestimmungen

      entsprechenden Anlagen bei der ordnungsgemäßen Schließung dieser

      Tankstellen durch die öffentliche Hand finanziell zu unterstützen? Wenn ja,

      welche? Mit welchem Zeitplan werden diese umgesetzt?

 

12. Wie hoch wäre der Finanzbedarf, um die veralteten Tankstellen entsprechend

      den geltenden Umweltvorschriften umweltgerecht zu schließen?

 

13. Gibt es Erhebungen über die Zahl undichter unterirdischer Lagerbehälter und die

      jährlich austretende Treibstoffmenge? Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden, der in den letzten fünf Jahren

      durch ins Erdreich / Grundwasser ausgetretenen Treibstoff entstanden ist?

 

15. Wieviele Tankstellen werden derzeit in Österreich insgesamt betrieben?