2902/J XXI.GP
Eingelangt am: 8.10.2001
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen bei Tankstellen
Der Betrieb von Tankstellen mit mangelhaften Umweltschutzvorkehrungen birgt ein
erhebliches Gefahrenpotential für die Umwelt. Aus diesem Grund wurden bereits vor
Jahren zahlreiche einschlägige Umweitschutzauflagen erlassen, um
Umweltbeeinträchtigungen, wie etwa die Kontamination des Erdreichs oder von
Grundwasserkörpern durch Treibstoff, zu verhindern.
Unter anderem in der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (BGBl. Nr.240/1991
in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr 354/1993) ist etwa vorgesehen, dass
unterirdische Lagerbehälter doppelwandig ausgeführt sein müssen. Bereits
genehmigte einwandige Lagerbehälter sind nach einer rund zehnjährigen
Übergangsfrist seit 31. Mai 2001 verboten.
Wie auch den Medien immer wieder zu entnehmen ist, wird in der Mineralölbranche
davon ausgegangen, dass von rund einem Drittel der Tankstellen die
vorgeschriebenen Umweltauflagen noch nicht erfüllt sind. Hier besteht ein klares
Vollzugsdefizit der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende schriftliche
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche gesetzlichen Umweltvorschriften bestehen derzeit für Tankstellen?
2. Welche Termine bzw. Übergangsfristen bestehen für die jeweiligen
Vorschriften?
3. Gibt es eine systematische Erhebung, wieweit diese Vorschriften von den
jeweiligen Tankstellen erfüllt sind? Wenn nein, warum nicht?
4. Von wie vielen Tankstellen werden die geltenden Umweltvorschriften nicht erfüllt?
5. Wie viele Tankstellen haben nach wie vor keine doppelwandigen unterirdischen
Lagerbehälter?
6. Wie viele Tankstellen haben nach wie vor keine vorschriftsgemäße
Abwasserreinigungsanlage?
7. Was haben Sie bislang unternommen, um einen gesetzeskonformen Zustand
herzustellen?
8. Welches Gefahrenpotential geht von jenen Tankstellen aus, die die gesetzlichen
Umweltauflagen nicht erfüllen?
9. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Tankstellenbetreiber zur Einhaltung der
bestehenden Umweltvorschriften zu veranlassen?
10. Welche Konsequenzen gab es bislang für Tankstellenbetreiber, welche die
Umweltauflagen nicht erfüllen?
11. Gibt es Überlegungen, Betreiber von nicht den Umweltschutzbestimmungen
entsprechenden Anlagen bei der ordnungsgemäßen Schließung dieser
Tankstellen durch die öffentliche Hand finanziell zu unterstützen? Wenn ja,
welche? Mit welchem Zeitplan werden diese umgesetzt?
12. Wie hoch wäre der Finanzbedarf, um die veralteten Tankstellen entsprechend
den geltenden Umweltvorschriften umweltgerecht zu schließen?
13. Gibt es Erhebungen über die Zahl undichter unterirdischer Lagerbehälter und die
jährlich austretende Treibstoffmenge? Wenn nein, warum nicht?
14. Wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden, der in den letzten fünf Jahren
durch ins Erdreich / Grundwasser ausgetretenen Treibstoff entstanden ist?
15. Wieviele Tankstellen werden derzeit in Österreich insgesamt betrieben?