2912/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend „Nachfrage - Rechnungslegung für Dienstgeberbestätigung durch
Ärzte“
In Ihrer Anfragebeantwortung (1720/AB; XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage
(1715/J; XXI.GP) vom 12. März 2001 über „Rechnungslegung für
Dienstgeberbestätigung durch Ärzte“ vertraten Sie den Standpunkt, dass eine solche
Leistungsverrechnung durch einen Vertragsarzt an Patienten nicht von den
Krankenversicherungsträgern zu tragen sind.
Sie kündigten jedoch folgende weitere Vorgehensweise an:
„Im Zusammenhang mit der Anfrage habe ich den Auftrag erteilt, an die
Österreichische Ärztekammer heranzutreten, um zu prüfen, ob derartige Honorare
dem anfordernden Dienstgeber in Rechnung gestellt werden können“.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1 Wann wurde mit der Österreichischen Ärztekammer in dieser Frage erstmals
Kontakt aufgenommen?
• In welcher Form?
• Wie lautete Ihre Anfrage/Forderung an die Österreichische Ärztekammer zu
dieser Thematik im Detail?
• Welche Antwort(en) kam(en) bislang von der Österreichischen Ärztekammer
im Detail?
2 Sind weitere Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer zu dieser
Thematik vorgesehen?
• Wenn ja, wann?
• Wenn nein, ist für Sie damit diese Angelegenheit erledigt?
3 Sind solche Dienstgeberbestätigungen für irgendwelche Zwecke der
Sozialversicherung notwendig?