2912/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Nachfrage - Rechnungslegung für Dienstgeberbestätigung durch

Ärzte“

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (1720/AB; XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage

(1715/J; XXI.GP) vom 12. März 2001 über „Rechnungslegung für

Dienstgeberbestätigung durch Ärzte“ vertraten Sie den Standpunkt, dass eine solche

Leistungsverrechnung durch einen Vertragsarzt an Patienten nicht von den

Krankenversicherungsträgern zu tragen sind.

Sie kündigten jedoch folgende weitere Vorgehensweise an:

„Im Zusammenhang mit der Anfrage habe ich den Auftrag erteilt, an die

Österreichische Ärztekammer heranzutreten, um zu prüfen, ob derartige Honorare

dem anfordernden Dienstgeber in Rechnung gestellt werden können“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1 Wann wurde mit der Österreichischen Ärztekammer in dieser Frage erstmals

    Kontakt aufgenommen?

    • In welcher Form?

    • Wie lautete Ihre Anfrage/Forderung an die Österreichische Ärztekammer zu

       dieser Thematik im Detail?

    • Welche Antwort(en) kam(en) bislang von der Österreichischen Ärztekammer

       im Detail?

 

2 Sind weitere Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer zu dieser

    Thematik vorgesehen?

    • Wenn ja, wann?

    • Wenn nein, ist für Sie damit diese Angelegenheit erledigt?

 

3 Sind solche Dienstgeberbestätigungen für irgendwelche Zwecke der

   Sozialversicherung notwendig?