2915/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend "Eurobargeldumstellung“

 

Der Endspurt der Umstellung auf Euro - Bargeld hat seit Wochen eingesetzt. Mit 1.

Oktober 2001 begann die Phase der doppelten Preisauszeichnung, mit 1. Jänner

2002 beginnt die duale Währungsphase, in der Schilling und Euro als gesetzliches

Zahlungsmittel gelten (bis 28.02.2001). Danach gilt nur mehr der Euro als

gesetzliches Zahlungsmittel.

Die derzeitige Bundesregierung gab im Frühjahr 2001 hinsichtlich der Euro -

Bargeldumstellung öffentlich eine Preisgarantie ab.

 

Die Konsumentenschützer der AK - aber auch der Konsumentenschutzsektion des

BMJ - sind trotz dieser Erklärung österreichweit bereits seit Wochen mit Euro -

Preis(auszeichnungs)beschwerden empörter KonsumentInnen, aber auch einzelner

Unternehmer konfrontiert.

Wenngleich bislang keine Inflationsschübe im Zuge der Eurobargeldumstellung

nachgewiesen werden konnten, kam es doch in diversen Branchen und Betrieben zu

Preiserhöhungen bei Sachgütern und Dienstleistungen. Preis -  bzw. Tariferhöhungen

gab es auch im (halb)öffentlichen Bereich (Preiserhöhungen, Fehlumrechnungen,

falsche Preisauszeichnung, Füllmengenreduzierung, Groschenausgleich und

sonstige Schlampereien).

Beschwerdeführenden KonsumentInnen gegenüber wurden diese Preiserhöhungen

fast immer mit der Euro - Umstellung begründet. Zahlreiche Anzeigen wurden in

diesem Zusammenhang bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden

bereits erstattet.

 

Die Garantie der Bundesregierung „Nichts wird teurer“ vom 18.04.2001 wurde damit

ad absurdum geführt, da es im privaten als auch im (halb)öffentlichen Bereich zu

nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen und Schlampereien kam. Dabei handelt

es sich um Missstände im Sinne des Eurowährungsangabengesetzes (EWAG), die

zumindest verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden sind. Bedauerlicherweise wurde

durch Ihnen die ,,Europreiskontrolle“ vernachlässigt und noch kein Verfahren nach §

20 EWAG von Amts wegen eingeleitet.

 

Vertreter der österreichischen Bundesregierung und der Wirtschaftskammer

Österreich haben bis vor wenigen Wochen sogar noch partielle Preiserhöhungen bei

Sachgütern oder Leistungen bestritten, die Bundeswirtschaftskammer hat überdies

versucht, Preiserhöhungen zu rechtfertigen („Preiserhöhungen von 2 - 3 % würden

niemanden aufregen“).

Allerdings gaben sogar 13 % der österreichischen Manager unumwunden zu, auf

runde Europreise aufrunden zu wollen; insgesamt glaubten fas 70 % der Manager,

dass die Europreisumstellung für Preiserhöhungen genützt wird.

 

Erst am Donnerstag 20.09.2001 kündigte Bundesminister Bartenstein völlig verspätet

ein wöchentliches Preismonitoring an; nur die Preiserhöhungen haben bei

bestimmten Sachgütern und Leistungen bereits stattgefunden. Dieser Forderung der

österreichischen KonsumentenschützerInnen wurde einfach zu spät entsprochen!

Ein Artikel bzw. Inserat der Bundeswirtschaftskammer in einer Salzburger ÖVP -

Tageszeitung („Letzter Euro - Check!“) erläutert sehr eindrucksvoll, wie Unternehmen

zu neuen Europreisen kommen:

 

„Wer annimmt, die Umstellung von Schilling auf Euro und die damit

zunehmende Markttransparenz verderbe die Preise und dezimiere Gewinne,

fährt auf dem falschen Dampfer! Durch neue Kalkulationen, frische Produkt -

und Dienstleistungskombinationen, durch veränderte Packungsgrößen,

Beachtung von Schwellenpreisen etc. können trotz höheren

Wettbewerbsdrucks zusätzliche Umsätze und Profite gemacht werden. Das

intelligente Pricing ist einer der Unternehmensbereiche, die von der

Währungsumstellung am stärksten betroffen sind. Richtige Preisbildung kann

Not leidenden Branchen sogar aus der oft selbst verschuldeten Patsche

helfen“.

 

Ähnliches findet man auch in einigen anderen Publikationen der

Wirtschaftskammern.

 

Das Euro - Währungsangabengesetz verwehrt angeblich den mit „EURO -

Missständen“ befassten Behörden - so auch der Euro - Preiskommission - die

öffentliche Nennung von Unternehmen die im Rahmen der Eurobargeldumstellung

ungerechtfertigte Preiserhöhungen durchführen, falsch umrechnen, falsch

auszeichnen, Füllmengenreduzierungen durchführen etc.. Seitens der

Arbeiterkammer ist die Veröffentlichung von Namen (Outen von Preissündern)

bereits gängige Praxis. Auch in anderen europäischen Staaten wird dies erfolgreich

praktiziert (z.B. Niederlande).

 

Aus unserer Sicht gefährden Unternehmen, die die Eurobargeldumstellung zu ihrem

Vorteil nutzen, die Preise ungerechtfertigt erhöhen oder für andere Missstände

verantwortlich sind, nicht nur das gemeinsame europäische Projekt einer

europäischen Einheitswährung, sondern auch das Wirtschaftswachstum in Europa.

Die gemeinsame Europäische Währung wird aber nur dann von der österreichischen

Bevölkerung akzeptiert werden, wenn umfassende Aufklärungs -  und

Informationsmaßnahmen erfolgen und Angst (z. B. vor Preiserhöhungen und

Missständen) sowie Unsicherheiten (z. B. Verlust der Schillingstärke) abgebaut

werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeitnachstehende Anfrage:

 

1. Wie stehen Sie zum zitierten Inseratentext der Wirtschaftskammer Österreich?

 

2. Warum haben bislang noch kein Verfahren nach § 20 EWAG von Amtswegen

     eingeleitet?

 

3. Wie viele Beratungen hat die Europreiskommission bei Beschwerden aus der

     Bevölkerung (KonsumentInnen und Unternehmer) bislang durchgeführt?

4. Wie viele Missstände im Sinne des EWAG wurden der Europreiskommission

    bislang gemeldet?

 

5. Wie viele davon betrafen den (halb) öffentlichen Bereich (Tarife, Gebühren etc.)?

 

6. Wie viele davon betrafen Preiserhöhungen?

 

7. Wie viele davon betrafen Eurobedingte Preiserhöhungen?

 

8. Wie viele davon betrafen eine falsche bzw. eine fehlende Preisauszeichnung?

 

9. Wie viele davon betrafen Fehletikettierungen?

 

10. Wie viele davon betrafen Umrechnungsfehler (ATS/Euro) ?

 

11. Wie viele davon betrafen den sog. ,,Groschenausgleich“ im Handel oder

       Gastronomie etc.?

 

12. Wie viele davon betrafen Füllmengenreduzierungen bei Fertigpackungen?

 

13. Wie viele davon betrafen den Bereich der Finanzdienstleistungen?

 

14. Welche sonstigen Anfragen und Beschwerden gab es noch?

 

15. Wie viele und welche Beschwerden betrafen rechtliche Fragen (z.B. 1.

       Eurojustizbegleitgesetz) im Rahmen der Eurobargeldumstellung?

 

16. Wie viele davon betrafen Unternehmerbeschwerden wegen Preiserhöhungen

       durch Lieferanten und Hersteller?

 

17. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bei ,,Missständen im Sinne des

       Eurowährungsangabengesetzes“ bislang ergriffen?

 

18. Wie viele und welche Empfehlungen zur Beseitigung von „Missständen“ hat die

       Europreiskommission bislang abgegeben?

 

19.Wie lauten im einzelnen diese Empfehlungen?

 

20.Wie viele und welche Stellungnahmen hat die Europreiskommission im Sinne von

       § 7 Eurowährungsangabengesetz bislang abgegeben?

 

21. Ist es richtig, dass Unternehmen mit 9 Beschäftigten, die vollzeitig tätig sind,

       jedoch 100 teilzeitbeschäftigt sind, in ihren Betriebsstätten, in denen höchstens 5

      Beschäftigte vollzeitig tätig sind, als Kleinunternehmen im Sinne des § 14 EWAG

      anzusehen sind?

 

22. Ist es richtig, dass Preiserhöhungen, die von Lieferanten oder Herstellern

       gegenüber Letztverkäufer vorgenommen werden, ebenfalls unter die

       Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes fallen, und Preiserhöhungen

       in einem ungewöhnlichen Maße gegenüber Letztverkäufern unzulässig sind?

23. Sind Sie der Auffassung, dass partielle Preiserhöhungen wenngleich in

       ungewöhnlichem Maße - zulässig sind, und sich die Bestimmungen des EWAG

       auf eine Kostenneutralität hinsichtlich des Gesamtangebotes beziehen?

 

24. Ist eine Füllmengenreduzierung bei gleichbleibendem Preis nach den

       Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes zulässig?

 

25. Fallen landwirtschaftliche Betriebe beim Ab - Hof - Verkauf unter die Bestimmungen

       des Eurowährungsangabengesetzes?

 

26. Welche Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes sind auf Märkten

       anzuwenden - unter der besonderen Berücksichtigung, dass es sich dabei oft um

       Kleinunternehmer handelt?

 

27. Welche Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes sind für

       Bauernmärkte anzuwenden?

 

28. Werden Sie die Forderung von Frau Vizekanzlerin Dr. Riess - Passer sowie

       Bundesminister Mag. Grasser unterstützen, ,,Europreissünder etc." öffentlich

       bekannt zu geben?

 

29. Wie stehen Sie zum Outen von sog. Europreissündern bzw. von Unternehmen,

       die für Missstände im Zuge der Eurobargeldumstellung verantwortlich sind?

 

30. Wo sehen Sie die fehlende Rechtsgrundlage für eine namentliche

       Veröffentlichung von Unternehmen, die für Missstände bei der Euro -

       Bargeldumstellung verantwortlich sind?

 

31. Welche Bestimmungen im Eurowährungsangabengesetz verhindern die

       öffentliche Bekanntmachung der Namen von Unternehmen, die für Missstände im

       Sinne des Eurowährungsangabengesetzes verantwortlich sind?

 

32. Wann wurden welche Berichte an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

       über die Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes von der

       Europreiskommission erstellt?

 

33. Werden Sie diese Berichte dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen?

 

34. Wenn nein, warum nicht?

 

35. Wie viele Anzeigen wurden durch die Europreiskommission wegen eines

       Verstoßes gegen das EWAG oder Preisauszeichnungsgesetzes bis 30.09.2001

       erstattet, und Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wurden durch die jeweiligen

       Bezirksverwaltungsbehörden eingeleitet?

 

36. Wie lautet konkret der Auftrag an das WIFO ein Preis - Preismonitoring

       durchzuführen?

 

37. Wann werden jeweils die entsprechende Ergebnisse des WIFO vorliegen? Wie

       werden diese veröffentlicht?

38. Mit welchen Kosten ist dieser Auftrag verbunden?

 

39. Wie lautet der Auftrag an das Unternehmen Nilsen AG ein wöchentliches

       Preismonitoring durchzuführen?

 

40. Mit welchen Kosten ist dieser Auftrag verbunden?

 

41. Welche Aufklärungs -  und Informationsmaßnahmen wurden für die Gruppe der

       Pensionisten bzw. Senioren gesetzt? Welche davon durch die Euro - Initiative der

       Bundesregierung? Welche sind noch geplant?

 

42. Welche Aufklärungs -  und Informationsmaßnahmen wurden für die Gruppe der

       ausländischen Mitbürgern bislang gesetzt? Welche davon durch die Euro -

       Initiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?

 

43. Welche Informations -  und Aufklärungsmaßnahmen wurden bislang für

       Jugendliche durch die Bundesregierung gesetzt? Welche davon durch die Euro -

       Initiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?

 

44. Welche Informations -  und Aufklärungsmaßnahmen wurden für den Sektor

       Hotellerie und Gastronomie - unter besonderer Berücksichtigung des

       Wintertourismus 2001/2002 - gesetzt? Welche davon durch die

       Europreisinitiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?

 

45. Welche Aufklärungs -  und Informationsmaßnahmen sind durch das Ressort

       generell noch zu erwarten?