2915/J XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2001
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend "Eurobargeldumstellung“
Der Endspurt der Umstellung auf Euro - Bargeld hat seit Wochen eingesetzt. Mit 1.
Oktober 2001 begann die Phase der doppelten Preisauszeichnung, mit 1. Jänner
2002 beginnt die duale Währungsphase, in der Schilling und Euro als gesetzliches
Zahlungsmittel gelten (bis 28.02.2001). Danach gilt nur mehr der Euro als
gesetzliches Zahlungsmittel.
Die derzeitige Bundesregierung gab im Frühjahr 2001 hinsichtlich der Euro -
Bargeldumstellung öffentlich eine Preisgarantie ab.
Die Konsumentenschützer der AK - aber auch der Konsumentenschutzsektion des
BMJ - sind trotz dieser Erklärung österreichweit bereits seit Wochen mit Euro -
Preis(auszeichnungs)beschwerden empörter KonsumentInnen, aber auch einzelner
Unternehmer konfrontiert.
Wenngleich bislang keine Inflationsschübe im Zuge der Eurobargeldumstellung
nachgewiesen werden konnten, kam es doch in diversen Branchen und Betrieben zu
Preiserhöhungen bei Sachgütern und Dienstleistungen. Preis - bzw. Tariferhöhungen
gab es auch im (halb)öffentlichen Bereich (Preiserhöhungen, Fehlumrechnungen,
falsche Preisauszeichnung, Füllmengenreduzierung, Groschenausgleich und
sonstige Schlampereien).
Beschwerdeführenden KonsumentInnen gegenüber wurden diese Preiserhöhungen
fast immer mit der Euro - Umstellung begründet. Zahlreiche Anzeigen wurden in
diesem Zusammenhang bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden
bereits erstattet.
Die Garantie der Bundesregierung „Nichts wird teurer“ vom 18.04.2001 wurde damit
ad absurdum geführt, da es im privaten als auch im (halb)öffentlichen Bereich zu
nicht nachvollziehbaren Preissteigerungen und Schlampereien kam. Dabei handelt
es sich um Missstände im Sinne des Eurowährungsangabengesetzes (EWAG), die
zumindest verwaltungsstrafrechtlich zu ahnden sind. Bedauerlicherweise wurde
durch Ihnen die ,,Europreiskontrolle“ vernachlässigt und noch kein Verfahren nach §
20 EWAG von Amts wegen eingeleitet.
Vertreter der österreichischen Bundesregierung und der Wirtschaftskammer
Österreich haben bis vor wenigen Wochen sogar noch partielle Preiserhöhungen bei
Sachgütern oder Leistungen bestritten, die Bundeswirtschaftskammer hat überdies
versucht, Preiserhöhungen zu rechtfertigen („Preiserhöhungen von 2 - 3 % würden
niemanden aufregen“).
Allerdings gaben sogar 13 % der österreichischen Manager unumwunden zu, auf
runde Europreise aufrunden zu wollen; insgesamt glaubten fas 70 % der Manager,
dass die Europreisumstellung für Preiserhöhungen genützt wird.
Erst am Donnerstag 20.09.2001 kündigte Bundesminister Bartenstein völlig verspätet
ein wöchentliches Preismonitoring an; nur die Preiserhöhungen haben bei
bestimmten Sachgütern und Leistungen bereits stattgefunden. Dieser Forderung der
österreichischen
KonsumentenschützerInnen wurde einfach zu spät entsprochen!
Ein Artikel bzw. Inserat der Bundeswirtschaftskammer in einer Salzburger ÖVP -
Tageszeitung („Letzter Euro - Check!“) erläutert sehr eindrucksvoll, wie Unternehmen
zu neuen Europreisen kommen:
„Wer annimmt, die Umstellung von Schilling auf Euro und die damit
zunehmende Markttransparenz verderbe die Preise und dezimiere Gewinne,
fährt auf dem falschen Dampfer! Durch neue Kalkulationen, frische Produkt -
und Dienstleistungskombinationen, durch veränderte Packungsgrößen,
Wettbewerbsdrucks zusätzliche Umsätze und Profite gemacht werden. Das
intelligente Pricing ist einer der Unternehmensbereiche, die von der
Währungsumstellung am stärksten betroffen sind. Richtige Preisbildung kann
Not leidenden Branchen sogar aus der oft selbst verschuldeten Patsche
helfen“.
Ähnliches findet man auch in einigen anderen Publikationen der
Wirtschaftskammern.
Das Euro - Währungsangabengesetz verwehrt angeblich den mit „EURO -
Missständen“ befassten Behörden - so auch der Euro - Preiskommission - die
öffentliche Nennung von Unternehmen die im Rahmen der Eurobargeldumstellung
ungerechtfertigte Preiserhöhungen durchführen, falsch umrechnen, falsch
auszeichnen, Füllmengenreduzierungen durchführen etc.. Seitens der
Arbeiterkammer ist die Veröffentlichung von Namen (Outen von Preissündern)
bereits gängige Praxis. Auch in anderen europäischen Staaten wird dies erfolgreich
praktiziert (z.B. Niederlande).
Aus unserer Sicht gefährden Unternehmen, die die Eurobargeldumstellung zu ihrem
Vorteil nutzen, die Preise ungerechtfertigt erhöhen oder für andere Missstände
verantwortlich sind, nicht nur das gemeinsame europäische Projekt einer
europäischen Einheitswährung, sondern auch das Wirtschaftswachstum in Europa.
Die gemeinsame Europäische Währung wird aber nur dann von der österreichischen
Bevölkerung akzeptiert werden, wenn umfassende Aufklärungs - und
Informationsmaßnahmen erfolgen und Angst (z. B. vor Preiserhöhungen und
Missständen) sowie Unsicherheiten (z. B. Verlust der Schillingstärke) abgebaut
werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeitnachstehende Anfrage:
1. Wie stehen Sie zum zitierten Inseratentext der Wirtschaftskammer Österreich?
2. Warum haben bislang noch kein Verfahren nach § 20 EWAG von Amtswegen
eingeleitet?
3. Wie viele Beratungen hat die Europreiskommission bei Beschwerden aus der
Bevölkerung
(KonsumentInnen und Unternehmer) bislang durchgeführt?
4. Wie viele Missstände im Sinne des EWAG wurden der Europreiskommission
bislang gemeldet?
5. Wie viele davon betrafen den (halb) öffentlichen Bereich (Tarife, Gebühren etc.)?
6. Wie viele davon betrafen Preiserhöhungen?
7. Wie viele davon betrafen Eurobedingte Preiserhöhungen?
8. Wie viele davon betrafen eine falsche bzw. eine fehlende Preisauszeichnung?
9. Wie viele davon betrafen Fehletikettierungen?
10. Wie viele davon betrafen Umrechnungsfehler (ATS/Euro) ?
11. Wie viele davon betrafen den sog. ,,Groschenausgleich“ im Handel oder
Gastronomie etc.?
12. Wie viele davon betrafen Füllmengenreduzierungen bei Fertigpackungen?
13. Wie viele davon betrafen den Bereich der Finanzdienstleistungen?
14. Welche sonstigen Anfragen und Beschwerden gab es noch?
15. Wie viele und welche Beschwerden betrafen rechtliche Fragen (z.B. 1.
Eurojustizbegleitgesetz) im Rahmen der Eurobargeldumstellung?
16. Wie viele davon betrafen Unternehmerbeschwerden wegen Preiserhöhungen
durch Lieferanten und Hersteller?
17. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie bei ,,Missständen im Sinne des
Eurowährungsangabengesetzes“ bislang ergriffen?
18. Wie viele und welche Empfehlungen zur Beseitigung von „Missständen“ hat die
Europreiskommission bislang abgegeben?
19.Wie lauten im einzelnen diese Empfehlungen?
20.Wie viele und welche Stellungnahmen hat die Europreiskommission im Sinne von
§ 7 Eurowährungsangabengesetz bislang abgegeben?
21. Ist es richtig, dass Unternehmen mit 9 Beschäftigten, die vollzeitig tätig sind,
jedoch 100 teilzeitbeschäftigt sind, in ihren Betriebsstätten, in denen höchstens 5
Beschäftigte vollzeitig tätig sind, als Kleinunternehmen im Sinne des § 14 EWAG
anzusehen sind?
22. Ist es richtig, dass Preiserhöhungen, die von Lieferanten oder Herstellern
gegenüber Letztverkäufer vorgenommen werden, ebenfalls unter die
Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes fallen, und Preiserhöhungen
in einem
ungewöhnlichen Maße gegenüber Letztverkäufern
unzulässig sind?
23. Sind Sie der Auffassung, dass partielle Preiserhöhungen wenngleich in
ungewöhnlichem Maße - zulässig sind, und sich die Bestimmungen des EWAG
auf eine Kostenneutralität hinsichtlich des Gesamtangebotes beziehen?
24. Ist eine Füllmengenreduzierung bei gleichbleibendem Preis nach den
Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes zulässig?
25. Fallen landwirtschaftliche Betriebe beim Ab - Hof - Verkauf unter die Bestimmungen
des Eurowährungsangabengesetzes?
26. Welche Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes sind auf Märkten
anzuwenden - unter der besonderen Berücksichtigung, dass es sich dabei oft um
Kleinunternehmer handelt?
27. Welche Bestimmungen des Eurowährungsangabengesetzes sind für
Bauernmärkte anzuwenden?
28. Werden Sie die Forderung von Frau Vizekanzlerin Dr. Riess - Passer sowie
Bundesminister Mag. Grasser unterstützen, ,,Europreissünder etc." öffentlich
bekannt zu geben?
29. Wie stehen Sie zum Outen von sog. Europreissündern bzw. von Unternehmen,
die für Missstände im Zuge der Eurobargeldumstellung verantwortlich sind?
30. Wo sehen Sie die fehlende Rechtsgrundlage für eine namentliche
Veröffentlichung von Unternehmen, die für Missstände bei der Euro -
Bargeldumstellung verantwortlich sind?
31. Welche Bestimmungen im Eurowährungsangabengesetz verhindern die
öffentliche Bekanntmachung der Namen von Unternehmen, die für Missstände im
Sinne des Eurowährungsangabengesetzes verantwortlich sind?
32. Wann wurden welche Berichte an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
über die Erreichung der Ziele dieses Bundesgesetzes von der
Europreiskommission erstellt?
33. Werden Sie diese Berichte dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegen?
34. Wenn nein, warum nicht?
35. Wie viele Anzeigen wurden durch die Europreiskommission wegen eines
Verstoßes gegen das EWAG oder Preisauszeichnungsgesetzes bis 30.09.2001
erstattet, und Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wurden durch die jeweiligen
Bezirksverwaltungsbehörden eingeleitet?
36. Wie lautet konkret der Auftrag an das WIFO ein Preis - Preismonitoring
durchzuführen?
37. Wann werden jeweils die entsprechende Ergebnisse des WIFO vorliegen? Wie
werden
diese veröffentlicht?
38. Mit welchen Kosten ist dieser Auftrag verbunden?
39. Wie lautet der Auftrag an das Unternehmen Nilsen AG ein wöchentliches
Preismonitoring durchzuführen?
40. Mit welchen Kosten ist dieser Auftrag verbunden?
41. Welche Aufklärungs - und Informationsmaßnahmen wurden für die Gruppe der
Pensionisten bzw. Senioren gesetzt? Welche davon durch die Euro - Initiative der
Bundesregierung? Welche sind noch geplant?
42. Welche Aufklärungs - und Informationsmaßnahmen wurden für die Gruppe der
ausländischen Mitbürgern bislang gesetzt? Welche davon durch die Euro -
Initiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?
43. Welche Informations - und Aufklärungsmaßnahmen wurden bislang für
Jugendliche durch die Bundesregierung gesetzt? Welche davon durch die Euro -
Initiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?
44. Welche Informations - und Aufklärungsmaßnahmen wurden für den Sektor
Hotellerie und Gastronomie - unter besonderer Berücksichtigung des
Wintertourismus 2001/2002 - gesetzt? Welche davon durch die
Europreisinitiative der Bundesregierung? Welche sind noch geplant?
45. Welche Aufklärungs - und Informationsmaßnahmen sind durch das Ressort
generell noch zu erwarten?