292/J XXI.GP
des Abgeordneten Pirklhuber, Moser Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Kontrolle im biologischen Landbau
In Österreich sind derzeit acht private Kontrollstellen gemäß EN 45011 durch das
Wirtschaftsministerium auf Basis des Akkreditierungsgesetzes akkreditiert und von
den Landeshauptmännern der Bundesländer zur Kontrolle von biologisch
wirtschaftenden Betrieben, Verarbeitern und Importeuren zugelassen. Wie uns
betroffene LandwirtInnen und Verarbeiter glaubhaft machen konnten, kann derzeit
von einer Gleichwertigkeit der Anerkennung von Zertifikaten, wie es eine
Akkreditierung erwarten ließe, im Rahmen des österreichischen Bio -
Marktgeschehens nicht ausgegangen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen Fälle von wettbewerbsverzerrenden Strukturen und Handlungsweisen
im Bio - Lebensmittelbereich bekannt oder von Dritten gemeldet worden? Welche
Maßnahmen haben Sie diesbezüglich gesetzt oder werden Sie in Hinkunft
setzen? Falls keine Maßnahmen gesetzt wurden/werden, wie begründen Sie
dies?
2. Ist sichergestellt, daß Empfänger von Fördermitteln für den Ausbau der
biologischen Landwirtschaft in Österreich diese Mittel im Sinne des Gemeinwohls
und der Zweckmäßigkeit effizient einsetzen? Wie gewährleisten Sie dies und nach
welchen Vergaberichtlinien wird die jeweilige Höhe dieser Fördermittel bestimmt?
3. Werden Vorkehrungen getroffen, damit Diskriminierung und Ausgrenzung von
bäuerlichen Mitgliedern kleinerer Bio -Verbände im Rahmen von
Großvermarktungsprojekten an Supermarktketten verhindert werden? Wenn ja,
welche, wenn nein, womit begründen Sie dies?
4. Welche Erzeugergemeinschaften sind in Österreich für den biologischen Landbau
tätig und welche von diesen Erzeugergemeinschaften stehen allen
österreichischen BiobäuerInnen und Biobauern unabhängig von der jeweiligen
Verbandszugehörigkeit offen?