2921/J XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ,,Lipobay und seine Folgen“

 

Der Skandal um das Medikament Lipobay der Fa. Bayer wirft unterschiedliche

Fragen auf. Besonders hervorzuheben ist der mangelnde und unpräzise

Informationsfluss zwischen dem betroffenen Pharmaunternehmen, europäischen

Zulassungsbehörde (EMEA) mit Sitz in London und nationalen Behörden. Jeder

spielt in dieser Frage den Ball zum jeweils anderen und wieder zurück, alles auf den

Rücken der betroffenen Patienten.

Zusätzlich wirft dieser Fall auch Fragen auf, ob Medizinprodukte generell zu rasch

auf den Markt gelangen. Besonders gilt dies für Medikamente welche für eine

Langzeitbehandlung bzw. Dauerbehandlung entwickelt werden.

Daneben kam es zu einer öffentlichen Diskussion über die enorme Zunahme von

Medizinprodukten in den letzten Jahren und über die verschiedenen Methoden der

Pharmaindustrie die Ärzteschaft für ihre Produkte zu interessieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Wann wurde Ihr Ministerium offiziell von der Gefährlichkeit des Medikaments

     Lipobay von welcher Stelle informiert?

 

2. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie daraufhin wann gesetzt?

 

3. Welche Informationen wurden danach wann von Ihnen an die Öffentlichkeit

     weitergegeben?

 

4. Wann wurde Ihrem Ministerium der erste Verdachtsfall in Österreich von

     unerwünschten Nebenwirkungen des Medikaments Lipobay gemeldet?

     Welche Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

 

5. Haben Sie daraufhin Kontakt mit der Fa. Bayer in dieser Frage Kontakt

     aufgenommen? Wann ist dies geschehen und welche Ergebnisse waren die

     Folge?

 

6. Wie viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit Lipobay welche Patienten

     verschrieben wurde sind mit Stichtag 30.9.2001 mittlerweile in Österreich

     bekannt?

 

7. Welche weitere Vorgehensweise würden Sie den betroffenen Patienten

     gegenüber der Fa. Bayer empfehlen? Wie sehen Sie die Möglichkeit einer

     Sammelklage?

 

8. Wie oft wurden Ihrem Ministerium Meldungen über unerwünschte

     Nebenwirkungen bei zugelassenen Arzneispezialitäten seit 1990 gemeldet

     (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre und für 2001 mit Stichtag

     30.9.2001)? Wie war in diesen Fällen die weitere Vorgehensweise? Musste

     jemals in Österreich eine zugelassene Arzneispezialität aufgrund solcher

     gemeldeten Nebenwirkungen in weiterer Folge die Zulassung entzogen werden?

     Wenn ja, wann und welche Arzneispezialitäten waren das?

 

9. Halten Sie das Informationssystem bei der Arzneimittelüberwachung für

    Medikamente welche in der EU zugelassen sind für ausreichend? Wie funktioniert

    diese im Detail?

    Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig? Gibt es spezielle

    Erkenntnisse aus Ihrer Sicht für das Informationssystem bei der

    Arzneimittelüberwachung aus den Ereignissen rund um das Medikament

    Lipobay?

 

10. Halten Sie das Zulassungsverfahren für Arzneispezialitäten in der EU generell für

       ausreichend?

       Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig? Gibt es spezielle

       Erkenntnisse aus Ihrer Sicht für das Zulassungsverfahren aus den Ereignissen

       rund um das Medikament Lipobay?

 

11. Halten Sie das Zulassungsverfahren für Arzneispezialitäten in Österreich generell

       für ausreichend?

       Wenn nein, welche Verbesserungen sind notwendig?

 

12. Welches konkrete Warnsystem für Arzneispezialitäten - bei welchen gefährliche

       Nebenwirkungen auftreten - ist derzeit in Ihrem Ministerium installiert?

 

13. Welche Haltung haben Sie zu der Forderung ein europaweites, einheitliches

       Frühwarnsystem bei Arzneimitteln zu installieren? Gibt dazu bereits Pläne und

       wie sehen diese konkret aus?

 

14. Wie stehen Sie zu der Forderung, dass nach dem Vorbild der Europäischen

       Zulassungsbehörde auch die zuständigen nationalen Institute in Österreich das

       Bundesinstitut für Arzneimittel nach der Zulassung einen Bewertungsbericht

       erstellen, der jederzeit öffentlich eingesehen werden kann (z.B. durch

       Veröffentlichung im Internet)?

 

15. Wie ist die Entwicklung seit 1970 über die Dauer der Zulassungsverfahren für

       Arzneispezialitäten in Österreich verlaufen? Wann und in welche Form gab es

       Änderungen?

 

16. Wie ist die Entwicklung seit 1970 über die Dauer der Zulassungsverfahren für

       Arzneispezialitäten in Europa (EG, EU) verlaufen? Wann und in welche Form gab

       es Änderungen?

 

17. Welche Haltung nehmen Sie zur Forderung ein das Zulassungsverfahren für 

       Medizinprodukte auf ein halbes Jahr zu reduzieren?

 

18. Wie viele Arzneispezialitäten wurden seit 1990 in Österreich nach § 11 Abs. 1 Z 1

       Arzneimittelgesetz zugelassen (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre

       und für 2001 mit Stichtag 30.9.2001)?

19. Wie viele Arzneispezialitäten wurden seit 1990 in Österreich nach § 11 Abs. 1 Z 2

       Arzneimittelgesetz zugelassen (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre

       und für 2001 mit Stichtag 30.9.2001)?

 

20. Wie viele Arzneispezialitäten wurden seit 1990 in Österreich nach § 11 Abs. 1 Z 3

       Arzneimittelgesetz zugelassen (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre

       und für 2001 mit Stichtag 30.9.2001)?

 

21. Wie viele Arzneispezialitäten sind seit 1990 ausschließlich für die Anwendung in

       Österreich zugelassen worden (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre

       und für 2001 mit Stichtag 30.9.2001)?

 

22. Bei wie vielen Arzneispezialitäten musste die Zulassung seit 1990 wieder

       entzogen werden (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre und für 2001

       mit Stichtag 30.9.2001 und die Begründung für den Entzug der Zulassung)?

 

23. Wie viele Personen in Österreich sind aufgrund der Erfüllung der Voraussetzung

      nach § 72 Abs. 1 Z 2 Arzneimittelgesetz qualifiziert den Beruf des

      Pharmareferenten auszuüben (Aufschlüsselung ab 1990 auf die einzelnen Jahre

      und für 2001 mit Stichtag 30.9.2001)?

 

24. Ist Ihnen bekannt wie viele aktive Pharmareferenten es derzeit in Österreich gibt?

      Wenn ja, wie viele?

      Wenn nein, halten sie ein Melderegister für aktive Pharmareferenten für sinnvoll?