2927/J XXI.GP

Eingelangt am: 15.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Fingerabdruckcodes und Gesundheitsdatenspeicherung auf Chipkarte

 

 

Am 22. September 2001 fand man folgenden Artikel in der Zeitung „Die Presse

Der neue Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

Martin Gleitsmann hat in einem „Presse" - Gespräch folgendes ausgeführt: „Mir gehts vor

allem um die Dienstgeberinteressen.“ Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen

Abteilung der Wirtschaftskammer.

 

Er möchte insbesondere erreichen, dass die Dienstgeber von der Sozialversicherung nicht

ausschließlich als Beitragszahler‘ sondern auch als „Kunden“ angesehen werden, erläutert er

im Gespräch mit der „Presse“. Um die betriebliche Gesundheitsförderung verbessern zu

können, schlägt Gleitsmann zum Beispiel konkret vor, dass die Krankenversicherung

Unternehmerdaten über die Krankenstände zur Verfügung stellt. (Die Presse,

22. September 2001).

 

In der APA vom 11. Oktober 2001 war zu lesen:

 

Haupt schlägt Fingerabdruck - Codes auf Chipkarte vor

Utl.: Zur Sicherung „sensibler Daten“ - Abspeicherung nur nach Einwilligung des Patienten

=

 

 

Wien (APA) - Den Fingerabdruck bringt Sozialminister Herbert Haupt (F) nun in einem

anderen Zusammenhang als zur Terrorbekämpfung ins Spiel: Der Fingerabdruck - Code soll

zur Sicherung „sensibler Daten“ wie etwa Angaben über Krankheiten und Medikamente auf

der Chipkarte, die ab 2002 den Krankenschein schrittweise ersetzt, dienen. Voraussetzung für

das Abspeichern dieser Gesundheitsdaten sei aber die Einwilligung des Patienten, betonte

Haupt gegenüber der „Kronen Zeitung“ (Freitag - Ausgabe).

 

Der Minister hält den Fingerabdruck - Code für sinnvoller als eine elektronische Signatur, der

Code sei „die sicherste Methode“. Die Fingerabdrücke der Patienten würden dabei in den

Sozialversicherungsanstalten elektronisch gespeichert und durch Lesegeräte von Ärzten

abgerufen.

 

Am 12. Oktober 2001 erschien eine Aussendung des BMSG:

 

BMSG: Schutz von sensiblen Patientendaten hat oberste Priorität

Utl.: Sinnlose Daten - Missbrauchsdebatte von Dirnberger, Öllinger und Bures

 

Wien (BMSG/OTS) - Mit großer Verwunderung reagierte heute das Bundesministerium für

soziale Sicherheit und Generationen auf die von ÖAAB, Grünen und SPÖ erhobenen

Vorwürfe zum Vorschlag von Sozialminister Mag. Herbert Haupt, mittels Fingerprint

Patientendaten auf der Chipkarte zu schützen.

 

„Hier eine Datenmissbrauchsdebatte zu starten, wo es nur um den Schutz hochsensibler und

intimer Patientendaten geht, ist infam“, so das Sozialministerium. „Anscheinend ist den

Damen und Herren der Schutz der Patientendaten und die Integrität der Patienten so wenig

wert, dass sie den Vorschlag von Sozialminister Haupt, den im Vergleich zu einer Chipkarte

mit Pincode viel sichereren Fingerprint völlig unkritisch und grundlos ablehnen.“ Haupt gehe

es nur darum, jedem Missbrauch von Daten den Riegel vorzuschieben und da biete der

Fingerprint den besseren Datenschutz.

 

Der Fingerprint gebe auch dem Arzt mehr Sicherheit, mit einer schnellen Diagnose

ohnmächtigen Patientinnen und Patienten die lebensrettende Behandlung zukommen zu

lassen, betonte das Sozialministerium weiters.

 

Die von Dirnberger, Öllinger und Bures eingeleitete Pseudo - Missbrauchsdebatte sei völlig

sinnlos und spreche für deren Geisteshaltung. Außerdem ignorierten diese Herrschaften

bewusst, dass Sozialminister Haupt die Verwendung eines datenschützenden Fingerprints an

die Zustimmung des Patienten geknüpft habe, so das Sozialministerium abschließend.

 

Es ist ein seltsames zeitliches Zusammentreffen, dass seit der parteipolitischen Umfärbung

des Hauptverbandes nun ganz unverhohlen über Fremdzugangsmöglichkeiten zu sensiblen

und damit besonders schutzwürdigen Daten diskutiert wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit

und Generationen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. In der Aussendung wird die Formulierung: „Die von Dirnberger, Öllinger und Bures

     eingeleitete Pseudo - Missbrauchsdebatte sei völlig sinnlos und spreche für deren

     Geisteshaltung" verwendet! Welche Geisteshaltung meinen Sie damit?

 

2. Sind sie der Meinung, dass angesichts solch geballter Forderungen über

    Fremdzugangsmöglichkeit zu Gesundheitsdaten, der Schutz persönlicher, sensibler Daten

    faktisch gewährleistet ist?

 

3. In der Aussendung des Ministeriums wird darauf verwiesen, dass die Verwendung eines

    datenschützenden Fingerprints an die Zustimmung des Patienten geknüpft sei.

    Gleichzeitig begründen Sie Ihren Vorschlag, dass der Fingerprint auch dem Arzt mehr

    Sicherheit gäbe, mit einer schnellen Diagnose ohnmächtigen Patientinnen und Patienten

    die lebensrettende Behandlung zukommen zu lassen. Wie bekommt der Arzt die

    Zustimmung von diesem ohnmächtigen Patienten?

 

4. Ist das Projekt ,,Schlüsselkarte" aufgegeben worden?

     Wenn ja: Wann?

     Wenn nein: Welche Funktion erfüllt die „Schlüsselkarte“?