2932/J XXI.GP
Eingelangt am:18.10.2001
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend ,‚rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das
Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner“
In Ihrer Anfragebeantwortung (1473/AB XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage
(1673/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche
Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ gaben Sie auf die entsprechende
Frage folgende Antwort: "Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten
Sanitätsrates wurden nach ihrem Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und
Ausübungsregeln für Piercer und Tätowierer dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser Seite wurde sodann die
grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender Regelungen im
Gewerberecht bekanntgegeben.
Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der
Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und
Masseure, zugeleitet, die noch im Dezember 2000 gleichfalls eine
grundsätzliche Zustimmung zu den in Aussicht genommenen Regelungen
bekundete.“
Diese Antwort erfolgte am 11. Jänner 2001
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist allerdings die Tatsache, dass auf eine
entsprechende parlamentarische Anfrage (1674/J XXI. GP) an den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit in der entsprechenden Anfragebeantwortung (1686/AB XXI.
GP) wie folgt geantwortet wurde: „Nach dem definitiven Vorliegen der
medizinischen und hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit die Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden
Maßnahmen in die Wege leiten.“
Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001, also mehr als einen Monat nach Ihrer
entsprechenden Antwort.
Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit
konkret etwas vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unternommen
wurde.
Deshalb muss Ihre Anfragebeantwortung vom 11. Jänner 2001, bei der Sie
u.a. folgendes feststellten: "...glaube ich nicht, dass ich mich beim
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Umsetzung des Konzepts
einsetzen muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene in den
ersten Monaten des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und
sodann das entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des
Gewerberechts umgesetzt werden
kann.“, neu nachgefragt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:
1. Hat sich Ihre Haltung in dieser Frage seither geändert?
Wenn ja, in welche Weise und Ihre Begründung?
2. Wann wurde der Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und
Tätowierer der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates von Ihrem
Ministerium BM an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übersendet?
3. Wie sieht dieser Entwurf im Detail aus?
4. Welche Haltung nehmen Sie zu den Aussagen des BM Wirtschaft und Arbeit in
seiner damaligen Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) ein?
5. Wann wurde Ihnen vom BM für Wirtschaft und Arbeit „die grundsätzliche
Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender Regelungen im Gewerberecht"
bekannt gegeben? Wurde dabei ein Zeitpunkt dafür genannt? Wenn ja, welcher?
6. Wie stehen Sie heute zu Ihrer damaligen Antwort: ‚glaube ich nicht, dass ich
mich beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Umsetzung des
Konzepts einsetzen muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene
in den ersten Monaten des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und
sodann das entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des
Gewerberechts umgesetzt werden kann.“?
7. Werden Sie sich in Zukunft verstärkt dafür einsetzen, dass die rechtlichen
Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner endlich
geschaffen werden?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, weshalb nicht?