2932/J XXI.GP

Eingelangt am:18.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend ,‚rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das

Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner“

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (1473/AB XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage

(1673/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche

Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ gaben Sie auf die entsprechende

Frage folgende Antwort: "Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten

Sanitätsrates wurden nach ihrem Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und

Ausübungsregeln für Piercer und Tätowierer dem Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit zugeleitet. Von dieser Seite wurde sodann die

grundsätzliche Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender Regelungen im

Gewerberecht bekanntgegeben.

 

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der

Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und

Masseure, zugeleitet, die noch im Dezember 2000 gleichfalls eine

grundsätzliche Zustimmung zu den in Aussicht genommenen Regelungen

bekundete.“

Diese Antwort erfolgte am 11. Jänner 2001

 

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist allerdings die Tatsache, dass auf eine

entsprechende parlamentarische Anfrage (1674/J XXI. GP) an den Bundesminister

für Wirtschaft und Arbeit in der entsprechenden Anfragebeantwortung (1686/AB XXI.

GP) wie folgt geantwortet wurde: „Nach dem definitiven Vorliegen der

medizinischen und hygienischen Grundlagen wird das Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit die Schaffung der einschlägigen rechtssetzenden

Maßnahmen in die Wege leiten.“

Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001, also mehr als einen Monat nach Ihrer

entsprechenden Antwort.

 

Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit

konkret etwas vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unternommen

wurde.

 

Deshalb muss Ihre Anfragebeantwortung vom 11. Jänner 2001, bei der Sie

u.a. folgendes feststellten: "...glaube ich nicht, dass ich mich beim

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Umsetzung des Konzepts

einsetzen muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene in den

ersten Monaten des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und

sodann das entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des

Gewerberechts umgesetzt werden kann.“, neu nachgefragt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Hat sich Ihre Haltung in dieser Frage seither geändert?

    Wenn ja, in welche Weise und Ihre Begründung?

 

2. Wann wurde der Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und

    Tätowierer der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates von Ihrem

    Ministerium BM an das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übersendet?

 

3. Wie sieht dieser Entwurf im Detail aus?

 

4. Welche Haltung nehmen Sie zu den Aussagen des BM Wirtschaft und Arbeit in

     seiner damaligen Anfragebeantwortung (1686/AB XXI. GP) ein?

 

5. Wann wurde Ihnen vom BM für Wirtschaft und Arbeit „die grundsätzliche

    Bereitschaft zur Umsetzung entsprechender Regelungen im Gewerberecht"

    bekannt gegeben? Wurde dabei ein Zeitpunkt dafür genannt? Wenn ja, welcher?

 

6. Wie stehen Sie heute zu Ihrer damaligen Antwort: ‚glaube ich nicht, dass ich

     mich beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit für die Umsetzung des

     Konzepts einsetzen muss. Vielmehr gehe ich davon aus, dass auf Beamtenebene

     in den ersten Monaten des Jahres 2001 der Abschluss der Arbeiten erfolgen und

     sodann das entsprechende Legislativvorhaben auf dem Gebiet des

     Gewerberechts umgesetzt werden kann.“?

 

7. Werden Sie sich in Zukunft verstärkt dafür einsetzen, dass die rechtlichen

    Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner endlich

    geschaffen werden?

    Wenn ja, in welcher Weise?

    Wenn nein, weshalb nicht?