2934/J XXI.GP

Eingelangt am:18.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend ,,rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das

Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner"

 

In Ihrer Anfragebeantwortung (1686/AB XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage

(1674/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche

Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ stellten Sie fest: „Nach dem

definitiven Vorliegen der medizinischen und hygienischen Grundlagen wird

das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Schaffung der

einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten.“

Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.

 

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist allerdings die Tatsache, dass auf eine

entsprechende parlamentarische Anfrage (16731J XXI. GP) an den Bundesminister

für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung

(1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:

„Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach

ihrem Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für

Piercer und Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

zugeleitet. Von dieser Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur

Umsetzung entsprechender Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.

 

Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der

Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und

Masseure, zugeleitet, die noch im Dezember 2000 gleichfalls eine

grundsätzliche Zustimmung zu den in Aussicht genommenen Regelungen

bekundete.“

Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.

 

Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit ein

konkretes Ergebnis von Ihrer Seite vorliegt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit nachstehende Anfrage:

 

1. Hat sich Ihre Haltung in dieser Frage seither geändert?

    Wenn ja, in welche Weise und Ihre Begründung?

 

2. Ist mittlerweile der Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und

    Tätowierer der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates vom BM für soziale

    Sicherheit und Generationen an Ihr Ministerium eingetroffen?

    Wenn ja, wann?

    Wenn nein, welche Erklärung haben Sie dann zu den Aussagen des BM für

    soziale Sicherheit und Generationen in seiner damaligen Anfragebeantwortung

    (1473/AB XXI. GP)?

3. Welche Maßnahmen im Detail wurden seit Ihrer damaligen Anfragebeantwortung

    vom 14. Februar 2001 von Ihrem Ministerium seither gesetzt (bitte um

    chronologische Auflistung)?

 

4. Falls noch keine Maßnahmen gesetzt wurden, weshalb kommt es zu dieser

    großen Verzögerung? Wo liegen die Probleme?

 

5. Gibt es von irgendeiner Seite Widerstände solche Voraussetzungen für das

    Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner zu schaffen? Falls ja, von welcher

    und die Argumente jener?

 

6. Wann ist nun endlich mit Ihrer bereits im April 2000 (siehe 392/AB XXI. GP)

    angekündigten Schaffung der Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen

    durch Nichtmediziner zu rechnen?

 

7. Wie werden diese im Detail aussehen?