2934/J XXI.GP
Eingelangt am:18.10.2001
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ,,rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das
Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner"
In Ihrer Anfragebeantwortung (1686/AB XXI.GP) der parlamentarischen Anfrage
(1674/J XXI. GP) von Mag. Johann Maier und Genossen betreffend „Rechtliche
Grundlage: Gewerbe Piercer und Tätowierer“ stellten Sie fest: „Nach dem
definitiven Vorliegen der medizinischen und hygienischen Grundlagen wird
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Schaffung der
einschlägigen rechtssetzenden Maßnahmen in die Wege leiten.“
Diese Antwort erfolgte am 14. Februar 2001.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist allerdings die Tatsache, dass auf eine
entsprechende parlamentarische Anfrage (16731J XXI. GP) an den Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen in der entsprechenden Anfragebeantwortung
(1473/AB XXI. GP) wie folgt geantwortet wurde:
„Die Arbeiten der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates wurden nach
ihrem Abschluss als Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für
Piercer und Tätowierer dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
zugeleitet. Von dieser Seite wurde sodann die grundsätzliche Bereitschaft zur
Umsetzung entsprechender Regelungen im Gewerberecht bekanntgegeben.
Mittlerweile wurde der Entwurf von meinem Ressort auch der
Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und
Masseure, zugeleitet, die noch im Dezember 2000 gleichfalls eine
grundsätzliche Zustimmung zu den in Aussicht genommenen Regelungen
bekundete.“
Diese Antwort erfolgte bereits am 11. Jänner 2001.
Mittlerweile sind weitere Monate vergangen ohne dass in dieser Angelegenheit ein
konkretes Ergebnis von Ihrer Seite vorliegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Hat sich Ihre Haltung in dieser Frage seither geändert?
Wenn ja, in welche Weise und Ihre Begründung?
2. Ist mittlerweile der Entwurf für Ausbildungs - und Ausübungsregeln für Piercer und
Tätowierer der Expertengruppe des Obersten Sanitätsrates vom BM für soziale
Sicherheit und Generationen an Ihr Ministerium eingetroffen?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, welche Erklärung haben Sie dann zu den Aussagen des BM für
soziale Sicherheit und Generationen in seiner damaligen Anfragebeantwortung
(1473/AB XXI. GP)?
3. Welche Maßnahmen im Detail wurden seit Ihrer damaligen Anfragebeantwortung
vom 14. Februar 2001 von Ihrem Ministerium seither gesetzt (bitte um
chronologische Auflistung)?
4. Falls noch keine Maßnahmen gesetzt wurden, weshalb kommt es zu dieser
großen Verzögerung? Wo liegen die Probleme?
5. Gibt es von irgendeiner Seite Widerstände solche Voraussetzungen für das
Tätowieren und Piercen durch Nichtmediziner zu schaffen? Falls ja, von welcher
und die Argumente jener?
6. Wann ist nun endlich mit Ihrer bereits im April 2000 (siehe 392/AB XXI. GP)
angekündigten Schaffung der Voraussetzungen für das Tätowieren und Piercen
durch Nichtmediziner zu rechnen?
7. Wie werden diese im Detail aussehen?