2938/J XXI.GP

Eingelangt am: 18.10.2001

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend ,,Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts“

 

Die Währungsumstellung von Schilling auf Euro (Euroumstellung) mit Wirksamkeit

von 1. Jänner 2002 betrifft sowohl die Wirtschaft als auch öffentlich rechtliche

Gebietskörperschaften, deren Zentralstellen, nachgeordnete Dienststellen sowie

ausgegliederte Unternehmen.

Die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte

Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (1. Euro -

Einführungsverordnung) legt die Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die

nationalen Währungseinheiten und umgekehrt, sowie einzelne Bestimmungen über

die Auf -  Abrundungen fest. Die 2. Euro - Einführungsverordnung regelt unter

anderem die Ersetzung der Währungen der Teilnehmerstaaten durch den Euro.

Für Österreich legt überdies das Euro - Währungsangabengesetz (EWAG) unter

anderen Regeln für die doppelte Währungsangabe fest und trifft Regelungen bei

Verdacht einer ungerechtfertigten Preispolitik im Rahmen der Euro

Bargeldumstellung.

 

,,Euroanpassungen" wurden bereits in zahlreichen Rechtsmaterien vorgenommen,

wobei die Euroanpassung von Schillingbeträgen im Sinne einer Rundung

vorgenommen werden sollte. Daneben sind aber auch innerorganisatorische

Maßnahmen durch öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften in deren einzelnen

Zentralstellen (z. B. Bundesministerien), den nachgeordneten Dienststellen und den

ausgegliederten Unternehmen notwendig.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der

Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende

 

1. Welche Personen sind in Ihrem Bundesministerium (Ressort) Ansprechpartner für

    Euro - Anfragen bzw. Beschwerden (Angabe von Namen, Adressen,

    Organisationseinheiten, Telefon und E - mail Adressen)? Wer ist Koordinator für

    die Euroumstellung innerhalb des Ressorts?

 

2. Wie viele und welche Beschwerden zur ,,Eurobargeldumstellung“ hat Ihr

    Bundesministerium von Bürgern sowie intern bislang erhalten?

 

3. Wie werden Anfragen bzw. Beschwerden zur ,,Eurobargeldumstellung“ in Ihrem

    Bundesministerium bearbeitet?

 

4. Wie viele und welche Beschwerden wurden bislang an die Europreiskommission

     weitergeleitet?

5. Wurden bei nun bekannt gewordenen Verstößen gegen das

     Preisauszeichnungsgesetz, das Eurowährungsangabengesetz oder anderer

     Rechtsmaterien Anzeigen erstattet?

     Wenn ja in wie vielen Fällen?

     Wenn nein, weshalb nicht?

 

6. Wie und in welcher Form hat sich Ihr Bundesministerium (samt nachgeordneten

     Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen) auf die Euroumstellung intern

     eingestellt und welche Maßnahmen vorgenommen (z.B. Buchhaltung, EDV)?

 

7. Gab bzw. gibt es ,,Europrobleme“ mit Vertragspartnern (z.B. Lieferanten) Ihres

     Bundesministeriums, von nachgeordneten Dienststellen bzw. von

     ausgegliederten Unternehmungen (z. B. Preiserhöhungen)?

     Wenn ja, welche?

     Weiche Maßnahmen haben dabei Sie, nachgeordnete Dienststellen oder

     ausgegliederte Unternehmen in jedem Einzelfall ergriffen?

 

8. Welche (notwendigen) legistischen Maßnahmen bzw. sonstige

     Vollziehungsmaßnahmen zur ,,Euroumstellung“ wurden bereits gesetzt? Welche

     werden, wann noch folgen (z.B. EDV, Formularwesen)

 

9. Wann wurde bzw. wird das Formularwesen (z.B. Anträge) entsprechend

     umgestellt?

 

10. Wie hoch werden die im Rahmen der ,,Euroumstellung“ anfallenden

       (Mehr)Kosten in Ihrem Bundesministerium beziffert bzw. geschätzt?

 

11. Welche Maßnahmen zur ,,Euroumstellung“ wurden in den Ihrem Ressort

       zugehörigen nachgeordneten Dienststellen vorgenommen (Auflistung der

       nachgeordneten Dienststellen und der einzelnen Maßnahmen)?

 

12. Welche Maßnahmen zur ,,Euroumstellung“ wurden in den Ihrem Ressort

      zugeordneten Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG vorgenommen (Auflistung

      der Unternehmen und der einzelnen Maßnahmen)?

 

13. Welche Weisungen haben Sie oder die bestellten Eigentümervertreter dazu erteilt

       (Auflistung auf Unternehmen und Maßnahmen)?

 

14. Gab es eine Zusammenarbeit von Ihrem Ressort mit Vertretern der EU -

       Kommission bzw. Ressortministern anderer EU - Mitgliedstaaten?

       Wenn ja, was wurde dabei vereinbart?

 

15. In welcher Form und von wem wurden bzw. werden die Mitarbeiterinnen Ihres

      Bundesministeriums, der nachgeordneten Dienststellen sowie der

      ausgegliederten Unternehmen über die Euroumstellung informiert und geschult?