2940/J XXI.GP
Eingelangt am: 18-10-2001
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend "Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts"
Die Währungsumstellung von Schilling auf Euro (Euroumstellung) mit Wirksamkeit
von 1. Jänner 2002 betrifft sowohl die Wirtschaft als auch öffentlich rechtliche
Gebietskörperschaften, deren Zentralstellen, nachgeordnete Dienststellen sowie
ausgegliederte Unternehmen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte
Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (1. Euro -
Einführungsverordnung) legt die Modalitäten für die Umrechnung vom Euro in die
nationalen Währungseinheiten und umgekehrt, sowie einzelne Bestimmungen über
die Auf - Abrundungen fest. Die 2. Euro - Einführungsverordnung regelt unter
anderem die Ersetzung der Währungen der Teilnehmerstaaten durch den Euro.
Für Österreich legt überdies das Euro - Währungsangabengesetz (EWAG) unter
anderen Regeln für die doppelte Währungsangabe fest und trifft Regelungen bei
Verdacht einer ungerechtfertigten Preispolitik im Rahmen der Euro
Bargeldumstellung.
"Euroanpassungen" wurden bereits in zahlreichen Rechtsmaterien vorgenommen,
wobei die Euroanpassung von Schillingbeträgen im Sinne einer Rundung
vorgenommen werden sollte. Daneben sind aber auch innerorganisatorische
Maßnahmen durch öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften in deren einzelnen
Zentralstellen (z.B. Bundesministerien), den nachgeordneten Dienststellen und den
ausgegliederten Unternehmen notwendig.
Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende
1. Welche Personen sind in Ihrem Bundesministerium (Ressort) Ansprechpartner für
Euro - Anfragen bzw. Beschwerden (Angabe von Namen, Adressen,
Organisationseinheiten, Telefon und E - mail Adressen)? Wer ist Koordinator für
die Euroumstellung innerhalb des Ressorts?
2. Wie viele und welche Beschwerden zur "Eurobargeldumstellung" hat Ihr
Bundesministerium von Bürgern sowie intern bislang erhalten?
3. Wie werden Anfragen bzw. Beschwerden zur "Eurobargeldumstellung" in Ihrem
Bundesministerium bearbeitet?
4. Wie viele und welche Beschwerden wurden bislang an die Europreiskommission
weitergeleitet?
5. Wurden bei nun bekannt gewordenen Verstößen gegen das
Preisauszeichnungsgesetz, das Eurowährungsangabengesetz oder anderer
Rechtsmaterien Anzeigen erstattet?
Wenn ja in wie vielen Fällen?
Wenn nein, weshalb nicht?
6. Wie und in welcher Form hat sich Ihr Bundesministerium (samt nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen) auf die Euroumstellung intern
eingestellt und welche Maßnahmen vorgenommen (z.B. Buchhaltung, EDV)?
7. Gab bzw. gibt es "Europrobleme" mit Vertragspartnern (z.B. Lieferanten) Ihres
Bundesministeriums, von nachgeordneten Dienststellen bzw. von
ausgegliederten Unternehmungen (z.B. Preiserhöhungen)?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen haben dabei Sie, nachgeordnete Dienststellen oder
ausgegliederte Unternehmen in jedem Einzelfall ergriffen?
8. Welche (notwendigen) legistischen Maßnahmen bzw. sonstige
Vollziehungsmaßnahmen zur "Euroumstellung" wurden bereits gesetzt? Welche
werden, wann noch folgen (z.B. EDV, Formularwesen)
9. Wann wurde bzw. wird das Formularwesen (z.B. Anträge) entsprechend
umgestellt?
10. Wie hoch werden die im Rahmen der "Euroumstellung" anfallenden
(Mehr)Kosten in Ihrem Bundesministerium beziffert bzw. geschätzt?
11. Welche Maßnahmen zur "Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort
zugehörigen nachgeordneten Dienststellen vorgenommen (Auflistung der
nachgeordneten Dienststellen und der einzelnen Maßnahmen)?
12. Welche Maßnahmen zur "Euroumstellung" wurden in den Ihrem Ressort
zugeordneten Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 BVG vorgenommen (Auflistung
der Unternehmen und der einzelnen Maßnahmen)?
13. Welche Weisungen haben Sie oder die bestellten Eigentümervertreter dazu erteilt
(Auflistung auf Unternehmen und Maßnahmen)?
14. Gab es eine Zusammenarbeit von Ihrem Ressort mit Vertretern der EU -
Kommission bzw. Ressortministern anderer EU - Mitgliedstaaten?
Wenn ja, was wurde dabei vereinbart?
15. In welcher Form und von wem wurden bzw. werden die MitarbeiterInnen Ihres
Bundesministeriums, der nachgeordneten Dienststellen sowie der
ausgegliederten Unternehmen über die Euroumstellung informiert und geschult?