2952/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

                                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend EU Richtlinien zur Personenbeförderung

 

 

Nachdem das Europäische Parlament am 3. Oktober 2001 einem Kompromiss des

Vermittlungsausschusses mit dem EU Ministerrat zugestimmt hat, werden in der EU

zukünftig neue Richtlinien für den Betrieb und die Anschaffung von Bussen gelten.

Den Mitgliedsstaaten bleiben nun 18 Monate, bevor diese Richtlinie in kraft tritt.

 

Dem Bericht über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf

einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über besondere

Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen

außer dem Fahrersitz zufolge zielten die wichtigsten Änderungsanträge darauf ab,

vollständigen Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln für alle Personen mit

eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Diese wesentlichen Punkte der Einigung

lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

- Die Herstellung von Niederflurbussen mit einer Gangneigung von 12,5 % soll

  innerhalb von drei Jahren eingestellt werden;

  damit wird eine bessere Zugänglichkeit für Fahrgäste mit eingeschränkter

  Mobilität gewährleistet, und die Hersteller von Bussen werden verpflichtet, bei

  neuen Fahrzeugtypen an weiteren Verbesserungen der Zugänglichkeit zu

  arbeiten; für solche Fahrgäste, insbesondere Rollstuhlfahrer, sollen bessere

  Vorrichtungen vorgesehen sein, indem im Fahrzeug technische Lösungen

  entsprechend der Richtlinie angewandt werden;

 

- Einführung einer umfassenderen Definition des Begriffs „Personen mit

  eingeschränkter Mobilität“, die nicht nur alte und behinderte Menschen

  beinhaltet, sondern alle, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

  bestimmte Schwierigkeiten haben, wie Personen mit Behinderungen der

  Sinnesorgane und geistigen Behinderungen, Rollstuhlfahrer, Körperbehinderte,

  kleinwüchsige Personen, Personen mit schwerem Gepäck, Schwangere,

  Personen mit Einkaufsrollhilfen und Personen mit Kindern (einschließlich

  Kindern in Kindersportwagen);

 

- alle geneigten Bereiche sollen mit einer rutschfesten Oberfläche versehen

  werden;

 

- Busse im Stadtverkehr müssen mit einer Absenkvorrichtung sowie einer Rampe

  oder einer Hebeplattform ausgestattet sein, um Rollstuhlfahrern unter allen

  Umständen einen uneingeschränkten Zugang zu gewährleisten, insbesondere

  in den Fällen, in denen sich der Bürgersteig nicht auf einer Ebene mit dem

  Boden des Busses befindet.

Das heißt, dass das Europäische Parlament damit eine gute Grundlage geschaffen

hat, durch die nun auch in der EU sicher gestellt wird, dass jeder neue Bus für alle

Menschen zugänglich gemacht wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Sie bereit, die neuen EU - Richtlinien für den Betrieb und die Anschaffung

    von Bussen uneingeschränkt und zeitgerecht umzusetzen?

    Wenn ja: Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung dieser

    neuen EU - Richtlinien beschäftigt?

    Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Sind in diese Arbeitsgruppe auch Menschen mit Behinderung eingebunden?

    Wenn ja: Welche VertreterInnen sind in der Arbeitsgruppe?

    (Auflistung nach Name der Organisation und deren Vertretung)

    Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Sind in diese Arbeitsgruppe auch Ländervertretungen miteinbezogen?

    Wenn ja: Welche VertreterInnen sind in der Arbeitsgruppe?

    (Auflistung nach Bundesland, Funktion und Name der Vertretung)

    Wenn nein: Warum nicht?

 

4. Bis wann werden Sie dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur

    Beschlussfassung vorlegen?