2954/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend bei der österreichischen Botschaft in Islamabad eingebrachte Asylanträge

von afghanischen AsylwerberInnen und Schließung der Konsularabteilung

 

Medienberichten von 8.10.2001 und den darauffolgenden Tagen zufolge ließ

Österreichs Botschafter in Islamabad, Dr. Walter Howadt, die Konsularabteilung der

Botschaft schließen, da die Vertretungsbehörde mit Tausenden afghanischen

AsylwerberInnen konfrontiert gewesen sei, deren Wunsch nach

Asylantragseinbringung sie sich nicht gewachsen sah, und da die Islamabader

Polizei sie ersucht habe, aus Sicherheitsgründen die Konsularabteilung zu schließen.

 

Dr. Howadt ist vor seiner Entsendung nach Islamabad als Botschafter durch

Aussagen aufgefallen, die Eingang in das Handbuch des Rechtsextremismus

gefunden haben (Parlamentarische Anfrage 2228/J XX. GP).

 

Da die österreichische Vertretungsbehörde derzeit ihrem gesetzlichen Auftrag zur

Entgegennahme von Asylanträgen nicht nachkommen kann, stellen die unterfertigten

Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen wurden vom

     Beginn der Bombardements in Afghanistan bis zur Schließung des Konsulats

     bei der österreichischen Botschaft in Islamabad eingebracht?

 

2. Wie viele Tage beträgt die Wartezeit, bis die Asylanträge an das zuständige

    Bundesasylamt nach Österreich weitergeleitet werden?

 

3. Wie viele der bei der österreichischen Vertretungsbehörde gestellten

     Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen wurden seit Beginn der

     Bombardements in Afghanistan abgelehnt?

 

4. Auf wessen Weisung hin wurde das Konsulat am 8.10.2001 geschlossen? Wie

     rechtfertigen Sie diese Vorgehensweise?

5. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß mit der Schließung des Konsulats die

    Einbringung von Asylanträgen bei der österreichischen Vertretungsbehörde, wie

    sie das Asylgesetz für AsylwerberInnen vorsieht, verhindert wurde?

 

6. Wie und wann werden Sie veranlassen bzw. haben Sie veranlaßt, daß die

     österreichische Botschaft in Islamabad der Aufforderung des UNO -

     Flüchtlingshochkommissariats, nämlich ihrem gesetzlichen Auftrag zur

     Entgegennahme von Asylanträgen, nachkommt?

 

7. Wann wird die Wiedereröffnung des Konsulats erfolgen bzw. wie lange war das

     Konsulat geschlossen?

 

8. Wie gedenken Sie die Funktionsfähigkeit der Botschaft in Islamabad angesichts

    einer große Menge von asylantragswilligen Personen aufrechtzuerhalten bzw.

     wiederherzustellen?

 

9. Vertritt das Bundesasylamt bzw. Ihr Ministerium die Auffassung, daß Pakistan

     ein sicherer Drittstaat sei und daher den bei der österreichischen Botschaft Asyl

     beantragenden Personen kein Asyl gewährt werden könne?

 

10. Teilen Sie die Auffassung des Sprechers des Außenamts, Johannes Peterlik,

       daß die Frage, ob Pakistan als sicheres Drittland angesehen werden kann,

      "eine innerösterreichische Frage" sei "die von der Politik beantwortet werden

       muß" (in Der Standard vom 16.10.2001)? Wenn ja, wie würden Sie diese

       "innerösterreichische Frage" als Ressortverantwortliche beantworten?

 

11. Sind Sie der Auffassung, daß Dr. Howadt, der es vor einigen Jahren wegen

      einiger seiner öffentlichen Aussagen zu Eintragungen im Handbuch des

      Rechtsextremismus gebracht hat, geeignet ist, für Asylansuchen von verfolgten

      AusländerInnen zuständig zu sein?

 

12. Wie bereitet sich Ihr Ressort auf eine verstärkte Fluchtbewegung von

       afghanischen Flüchtlingen vor?

 

13. Welche Maßnahmen gedenken Sie - auch gemeinsam mit Ihren

       RessortkollegInnen in der EU - zu treffen, um afghanischen Flüchtlingen die

       Asylantragseinbringung und menschenwürdige Aufnahme und Versorgung zu

       garantieren?