2955/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln und Grenzwerte

 

 

 

Im August 2001 veröffentlichte die Europäische Kommission den Bericht

„Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln 1999“. In diesem Bericht werden

die Analysen von 40.000 Lebensmittelproben (Obst, Gemüse, Getreide) aus den

Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Daten der Untersuchungen in Österreich zeigen für

das Jahr 1999 folgende Ergebnisse:

39,9 % der Obst - und Gemüseproben waren mit Rückständen von

Schädlingsbekämpfungsmitteln belastet; 11% der Obst - und Gemüseproben lagen

über dem jeweils zulässigen Grenzwert; und 85% der Proben wiesen Rückstände

von mehr als einem Schädlingsbekämpfungsmittel auf.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Lebensmittelproben wurden im Rahmen der amtlichen

    Lebensmittelüberwachung im Jahr 2000 auf Rückstände von Pestiziden

    geprüft (im Rahmen des EU - Pestizidmonitorings sowie im Rahmen der

    nationalen Schwerpunktsetzung)?

 

2. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von Pestiziden bis zum

    jeweiligen Grenzwert belastet (Bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel,

    Bundesland und jeweils gefundenem Wirkstoff)?

 

3. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von Pestiziden über dem

    jeweiligen Grenzwert belastet (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel,

    Bundesland und jeweils gefundenem Wirkstoff)?

 

4. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von mehr als einem Pestizid

    belastet (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel, Bundesland sowie Anzahl

    der gefundenen Pestizide inklusive Bezeichnung der Wirkstoffe)?

5. a) Wie „viele deser Proben waren mit in Österreich nicht zugelassenen

        Pestiziden (bis zum bzw. über dem Grenzwert) belastet?

    b) Handelte es sich dabei um importierte oder um in Österreich produzierte

         Lebensmittel?

 

     c) Im Fall von importierten Lebensmitteln: welche Produkte waren das? Bitte

         um Aufgliederung nach Lebensmittel und Herkunftsland.

 

     d) Im Fall von österreichischen Lebensmitteln: welche Produkte waren das?

          Bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und Bundesland.

 

6. Wie viele dieser Proben waren mit Pestiziden belastet, deren Wirkstoff für das

     jeweils belastete Lebensmittel nicht zugelassen war (bitte um Aufgliederung

     nach Lebensmittel und jeweils gefundenem Wirkstoff?)

 

Gemäß § 9 der Verordnung zur Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel -

Höchstwerteverordnung (BGBI. II Nr. 127/2001) können unter bestimmten

Umständen nach vorhergehender Meldung beim Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen Lebensmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs in

Verkehr gebracht werden, die höhere Rückstandshöchstwerte oder Rückstände von

nicht genannten Wirkstoffen haben.

 

7. Liegen Ihrem Ressort derartige Meldungen gemäß § 9 der o.a. Verordnung

    bisher vor? Wenn ja: Wie viele (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und

    Land)?

 

8. Wurden bisher eine oder mehrere derartiger Meldungen negativ beurteilt (wenn

     ja, bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und Land sowie Angabe der

    Ablehnungsursache?)

 

9. Nach welchen Informationen und Grundsätzen wird in Ihrem Ressort beurteilt,

    ob ein höherer Rückstandshöchstwert bzw. ein Rückstand von einem nicht

    genannten Wirkstoff für VerbraucherInnen gesundheitlich unbedenklich ist?

 

10. Liegen Ihrem Ressort Informationen über das Untersagen des

      lnverkehrbringens von Lebensmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit

      höheren Rückstandshöchstwerten oder Rückständen von nicht genannten

      Wirkstoffen in anderen Mitgliedstaaten vor (gegenseitige lnformationspflicht

      nach § 9 Abs. 4 der o.a. Verordnung)?