2955/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.10.2001
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Rückstände von Pestiziden in Lebensmitteln und Grenzwerte
Im August 2001 veröffentlichte die Europäische Kommission den Bericht
„Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln 1999“. In diesem Bericht werden
die Analysen von 40.000 Lebensmittelproben (Obst, Gemüse, Getreide) aus den
Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Daten der Untersuchungen in Österreich zeigen für
das Jahr 1999 folgende Ergebnisse:
39,9 % der Obst - und Gemüseproben waren mit Rückständen von
Schädlingsbekämpfungsmitteln belastet; 11% der Obst - und Gemüseproben lagen
über dem jeweils zulässigen Grenzwert; und 85% der Proben wiesen Rückstände
von mehr als einem Schädlingsbekämpfungsmittel auf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Lebensmittelproben wurden im Rahmen der amtlichen
Lebensmittelüberwachung im Jahr 2000 auf Rückstände von Pestiziden
geprüft (im Rahmen des EU - Pestizidmonitorings sowie im Rahmen der
nationalen Schwerpunktsetzung)?
2. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von Pestiziden bis zum
jeweiligen Grenzwert belastet (Bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel,
Bundesland und jeweils gefundenem Wirkstoff)?
3. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von Pestiziden über dem
jeweiligen Grenzwert belastet (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel,
Bundesland und jeweils gefundenem Wirkstoff)?
4. Wie viele dieser Proben waren mit Rückständen von mehr als einem Pestizid
belastet (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel, Bundesland sowie Anzahl
der gefundenen Pestizide inklusive Bezeichnung der Wirkstoffe)?
5. a) Wie „viele deser Proben waren mit in Österreich nicht zugelassenen
Pestiziden (bis zum bzw. über dem Grenzwert) belastet?
b) Handelte es sich dabei um importierte oder um in Österreich produzierte
Lebensmittel?
c) Im Fall von importierten Lebensmitteln: welche Produkte waren das? Bitte
um Aufgliederung nach Lebensmittel und Herkunftsland.
d) Im Fall von österreichischen Lebensmitteln: welche Produkte waren das?
Bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und Bundesland.
6. Wie viele dieser Proben waren mit Pestiziden belastet, deren Wirkstoff für das
jeweils belastete Lebensmittel nicht zugelassen war (bitte um Aufgliederung
nach Lebensmittel und jeweils gefundenem Wirkstoff?)
Gemäß § 9 der Verordnung zur Änderung der Schädlingsbekämpfungsmittel -
Höchstwerteverordnung (BGBI. II Nr. 127/2001) können unter bestimmten
Umständen nach vorhergehender Meldung beim Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen Lebensmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs in
Verkehr gebracht werden, die höhere Rückstandshöchstwerte oder Rückstände von
nicht genannten Wirkstoffen haben.
7. Liegen Ihrem Ressort derartige Meldungen gemäß § 9 der o.a. Verordnung
bisher vor? Wenn ja: Wie viele (bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und
Land)?
8. Wurden bisher eine oder mehrere derartiger Meldungen negativ beurteilt (wenn
ja, bitte um Aufgliederung nach Lebensmittel und Land sowie Angabe der
Ablehnungsursache?)
9. Nach welchen Informationen und Grundsätzen wird in Ihrem Ressort beurteilt,
ob ein höherer Rückstandshöchstwert bzw. ein Rückstand von einem nicht
genannten Wirkstoff für VerbraucherInnen gesundheitlich unbedenklich ist?
10. Liegen Ihrem Ressort Informationen über das Untersagen des
lnverkehrbringens von Lebensmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs mit
höheren Rückstandshöchstwerten oder Rückständen von nicht genannten
Wirkstoffen in anderen Mitgliedstaaten vor (gegenseitige lnformationspflicht
nach § 9 Abs. 4 der o.a. Verordnung)?