2957/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.10.2001
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend geplante Fahrpreiserhöhungen für VorteilscardbenutzerInnen
Wie aus informellen Kreisen am 28.9.2001 bekannt wurde, ist geplant, die
Fahrpreise mit Januar 2002 neuerlich zu erhöhen. Zusätzlich zur geplanten
Preiserhöhung wird für VorteilscardbenutzerInnen mit 1.1.2002 der Fahrpreis
nochmals um 5% erhöht. VorteilscardbenutzerInnen erhalten ab 1.1.2002 nicht mehr
50% Ermäßigung, sondern nur mehr 45%, unabhängig davon, ob sie ihr Ticket am
Fahrkartenschalter, über Internet oder am Automaten kaufen.
Das ist ein weiterer Anschlag auf Personen, die regelmäßig die ÖBB benutzen
wollen.
Erst mit 1.1.2001 wurde für ÖBB VorteilscardkundInnen, die auf die Betreuung am
Fahrkartenschalter nicht verzichten wollen, eine Servicegebühr für den Kartenkauf
am Schalter von 5 % des Kartenpreises eingeführt. Diese KundInnen erhalten somit
nicht mehr 50%, sondern nur mehr 45% Fahrpreisermäßigung.
Für VorteilscardkundInnen, die den Fahrkartenschalter, und somit das Personal der
ÖBB in diesem Punkt nicht mehr in Anspruch nehmen wollen und weder über eine
Kreditkarte noch einen Internetzugang verfügen, wurde versprochen, dass sie ab
2.1.2001 nach wie vor 50% Ermäßigung erhalten, wenn sie ihre Karte am
Fahrkartenautomat lösen.
Bis heute gibt es nicht einmal am Westbahnhof, dem größten Bahnhof Österreichs,
einen dieser neuen Automaten, an dem es möglich wäre, sich eine Karte z.B.: von
Wien nach Salzburg oder Innsbruck zu lösen, obwohl das Kaufsystem seit 1.1.2001
angeboten wird. Am Westbahnhof können VorteilscardkundInnen nur eine Karte bis
maximal St. Pölten lösen.
Am Bahnhof Salzburg wurden zwei dieser Automaten bereits gesichtet, jedoch sind
sie nur mit der Information „AUSSER BETRIEB“ ausgestattet, weil die
entsprechende Installation fehlt!
VorteilscardkundInnen, die auf die Betreuung des Kassenpersonals verzichten und
über keine Kreditkarte bzw. einen Internetzugang verfügen, können ihre 50 %
Ermäßigung nur dadurch geltend machen, indem Sie sich z.B.: für eine Fahrt nach
Salzburg am Fahrkartenautomat am Westbahnhof eine Karte bis St. Pölten lösen
und dann den Rest bis Salzburg im Zug dazukaufen.
Da davon ausgegangen werden muss, dass dieses System absolut nicht zur
Reduktion der Arbeit der Bahnbediensteten beiträgt, ist die Frage, warum diese
Schikane für die
VorteilscardbenutzerInnen zulässig ist!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass VorteilscardbenutzerInnen ab nächstes Jahr 5 % Strafe dafür
zahlen müssen, weil sie den Kassenschalter NICHT benutzen, sondern ihre
Fahrkarte beim Automat bzw. via Internet kaufen?
Wenn ja: Wie begründet sich diese Maßnahme?
2. Stimmt es, das Vorteilscardbenutzerlnnen seit 2.1.2001 dafür 5% Strafe zahlen
müssen, weil sie den Kassenschalter benutzen?
Wenn ja: Wie lautet die Begründung, die zur Einführung dieser Strafzahlung
führte?
3. Welche verkehrspolitische Logik steckt hinter der Tatsache, dass Vorteilscard -
besitzerInnen (dies sind Personen, die in der Regel sehr viel und weite Strecken
mit der Bahn fahren) seit 1.1.2001 nicht mehr, sondern weniger Ermäßigung
dafür erhalten, weil sie „noch immer“ mit der Bahn fahren, dies zusätzlich sehr
häufig und in der Regel auf weiten Strecken?
4. Wie viele der neuen Automaten, die seit 1.1.2001 bereits den Kunden angeboten
werden, wurden seit 1.1.2001 auf den Bahnhöfen aufgestellt?
(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten Automaten)
5. Wie viele der neu aufgestellten Automaten wurden seit 1.1.2001 bereits
installiert?
(Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten und installierten
Automaten)
6. Wie viele Bahnhöfe warten seit 1.1.2001 noch immer auf die Aufstellung und
Installierung der Automaten?
(Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung,
Zeitraum der Installierung)
7. Welche Bahnhöfe und Ausstiegsstellen erhalten keine neuen Automaten?
(Auflistung nach Bahnhof und Begründung dafür, warum dort keine neuen
Automaten aufgestellt und installiert werden)
8. Wie viele der neuen aufgestellten und installierten Automaten sind so
ausgestattet, das sie auch von blinden Menschen und Menschen im Rollstuhl
barrierefrei benutzt werden können?
(Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung,
Zeitraum der Installierung)
9. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Zugbegleiter aufgrund der Tatsache, dass
es die neuen Automaten auf den Bahnhöfen nicht gibt, dadurch mehr und nicht
weniger Arbeit haben?
10. Stimmt meine Annahme, dass das neue Ticketsystem (Kartenkauf an den neuen
Automaten) dazu führen sollte, dass die Mitarbeiterinnen der ÖBB entlastet
werden sollten?
11. Inwiefern ist diese Entlastung durch dieses neue Automatensystem bereits
realisiert worden?
12. Ist geplant die Fahrkartenpreise im nächsten Jahr weiter zu erhöhen?
Wenn ja: Welche umweltpolitischen Vorteile bringt diese Erhöhung?
Wenn nein: Was können Sie konkret in Ihrem Ministerium dazu beitragen, damit
es zu keinen weiteren Erhöhungen der Fahrpreise, bzw. zu keinen weiteren
Kürzungen der Ermäßigungen für VorteilscardbenutzerInnen kommt?