2957/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend geplante Fahrpreiserhöhungen für VorteilscardbenutzerInnen

 

 

Wie aus informellen Kreisen am 28.9.2001 bekannt wurde, ist geplant, die

Fahrpreise mit Januar 2002 neuerlich zu erhöhen. Zusätzlich zur geplanten

Preiserhöhung wird für VorteilscardbenutzerInnen mit 1.1.2002 der Fahrpreis

nochmals um 5% erhöht. VorteilscardbenutzerInnen erhalten ab 1.1.2002 nicht mehr

50% Ermäßigung, sondern nur mehr 45%, unabhängig davon, ob sie ihr Ticket am

Fahrkartenschalter, über Internet oder am Automaten kaufen.

Das ist ein weiterer Anschlag auf Personen, die regelmäßig die ÖBB benutzen

wollen.

Erst mit 1.1.2001 wurde für ÖBB VorteilscardkundInnen, die auf die Betreuung am

Fahrkartenschalter nicht verzichten wollen, eine Servicegebühr für den Kartenkauf

am Schalter von 5 % des Kartenpreises eingeführt. Diese KundInnen erhalten somit

nicht mehr 50%, sondern nur mehr 45% Fahrpreisermäßigung.

Für VorteilscardkundInnen, die den Fahrkartenschalter, und somit das Personal der

ÖBB in diesem Punkt nicht mehr in Anspruch nehmen wollen und weder über eine

Kreditkarte noch einen Internetzugang verfügen, wurde versprochen, dass sie ab

2.1.2001 nach wie vor 50% Ermäßigung erhalten, wenn sie ihre Karte am

Fahrkartenautomat lösen.

Bis heute gibt es nicht einmal am Westbahnhof, dem größten Bahnhof Österreichs,

einen dieser neuen Automaten, an dem es möglich wäre, sich eine Karte z.B.: von

Wien nach Salzburg oder Innsbruck zu lösen, obwohl das Kaufsystem seit 1.1.2001

angeboten wird. Am Westbahnhof können VorteilscardkundInnen nur eine Karte bis

maximal St. Pölten lösen.

 

Am Bahnhof Salzburg wurden zwei dieser Automaten bereits gesichtet, jedoch sind

sie nur mit der Information „AUSSER BETRIEB“ ausgestattet, weil die

entsprechende Installation fehlt!

 

VorteilscardkundInnen, die auf die Betreuung des Kassenpersonals verzichten und

über keine Kreditkarte bzw. einen Internetzugang verfügen, können ihre 50 %

Ermäßigung nur dadurch geltend machen, indem Sie sich z.B.: für eine Fahrt nach

Salzburg am Fahrkartenautomat am Westbahnhof eine Karte bis St. Pölten lösen

und dann den Rest bis Salzburg im Zug dazukaufen.

 

Da davon ausgegangen werden muss, dass dieses System absolut nicht zur

Reduktion der Arbeit der Bahnbediensteten beiträgt, ist die Frage, warum diese

Schikane für die VorteilscardbenutzerInnen zulässig ist!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Stimmt es, dass VorteilscardbenutzerInnen ab nächstes Jahr 5 % Strafe dafür

    zahlen müssen, weil sie den Kassenschalter NICHT benutzen, sondern ihre

    Fahrkarte beim Automat bzw. via Internet kaufen?

    Wenn ja: Wie begründet sich diese Maßnahme?

 

2. Stimmt es, das Vorteilscardbenutzerlnnen seit 2.1.2001 dafür 5% Strafe zahlen

    müssen, weil sie den Kassenschalter benutzen?

    Wenn ja: Wie lautet die Begründung, die zur Einführung dieser Strafzahlung

    führte?

 

3. Welche verkehrspolitische Logik steckt hinter der Tatsache, dass Vorteilscard -

    besitzerInnen (dies sind Personen, die in der Regel sehr viel und weite Strecken

    mit der Bahn fahren) seit 1.1.2001 nicht mehr, sondern weniger Ermäßigung

    dafür erhalten, weil sie „noch immer“ mit der Bahn fahren, dies zusätzlich sehr

    häufig und in der Regel auf weiten Strecken?

 

4. Wie viele der neuen Automaten, die seit 1.1.2001 bereits den Kunden angeboten

    werden, wurden seit 1.1.2001 auf den Bahnhöfen aufgestellt?

    (Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten Automaten)

 

5. Wie viele der neu aufgestellten Automaten wurden seit 1.1.2001 bereits

    installiert?

    (Auflistung nach Bahnhof und Anzahl der aufgestellten und installierten

    Automaten)

 

6. Wie viele Bahnhöfe warten seit 1.1.2001 noch immer auf die Aufstellung und

    Installierung der Automaten?

    (Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung,

    Zeitraum der Installierung)

 

7. Welche Bahnhöfe und Ausstiegsstellen erhalten keine neuen Automaten?

    (Auflistung nach Bahnhof und Begründung dafür, warum dort keine neuen

    Automaten aufgestellt und installiert werden)

 

8. Wie viele der neuen aufgestellten und installierten Automaten sind so

    ausgestattet, das sie auch von blinden Menschen und Menschen im Rollstuhl

    barrierefrei benutzt werden können?

    (Auflistung nach Bahnhof, Anzahl der Automaten, Zeitraum der Aufstellung,

    Zeitraum der Installierung)

 

9. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Zugbegleiter aufgrund der Tatsache, dass

    es die neuen Automaten auf den Bahnhöfen nicht gibt, dadurch mehr und nicht

    weniger Arbeit haben?

10. Stimmt meine Annahme, dass das neue Ticketsystem (Kartenkauf an den neuen

      Automaten) dazu führen sollte, dass die Mitarbeiterinnen der ÖBB entlastet

      werden sollten?

 

11. Inwiefern ist diese Entlastung durch dieses neue Automatensystem bereits

      realisiert worden?

 

12. Ist geplant die Fahrkartenpreise im nächsten Jahr weiter zu erhöhen?

      Wenn ja: Welche umweltpolitischen Vorteile bringt diese Erhöhung?

      Wenn nein: Was können Sie konkret in Ihrem Ministerium dazu beitragen, damit

      es zu keinen weiteren Erhöhungen der Fahrpreise, bzw. zu keinen weiteren

      Kürzungen der Ermäßigungen für VorteilscardbenutzerInnen kommt?