296/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Kunstbudget und Kulturpolitik

 

 

Eine der vordringlichlichsten Aufgaben der Kulturpolitik ist derzeit die Erhöhung des

Kunstbudgets, das seit 1994, also seit nunmehr sechs Jahren am selben Stand

eingefroren ist. 1994 wurden 1,150 Milliarden in der Kunstsektion budgetiert, für

1999 waren ebenfalls 1,150 Milliarden budgetiert. Trotz der Forderung des

Kunststaatssekretärs Wittmann auf Erhöhung wird durch die von Finanzminister

Edlinger angekündigte Kürzung der Ermessensausgaben um durchgehend 20

Prozent auch die Kunst schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kürzung der

Ermessensausgaben um durchgehend 20 Prozent bedeutet für das Kunstbudget

eine Absenkung um ca 200 Millionen Schilling von derzeit 1.150 Milliarden auf 0.920

Milliarden. De facto kommt das vermutlich einem Ende aller Einzelförderungen für

Künstlerinnen gleich. Der Kunst - und Kulturszene droht damit der Kahlschlag.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. In welcher Form wird das Kunstbudget von der horizontalen Kürzung der sog.

    Ermessensausgaben betroffen sein?

 

2. In welchen Bereichen wird die Einsparung der vorgegebenen 20% vorgenommen

    werden? Bitte um genaue Auflistung der betroffenen Einzelförderungen!

 

3. Welche Prioritätendiskussion liegt dieser Kürzung zugrunde?

 

4. Wie argumentieren Sie diese Kürzung gegenüber den klaren Vorgaben des

    Weissbuches, in dem eine Erhöhung des Kunstbugdets auf 1,8 Mrd.

    vorgeschlagen wurde?

 

5. Welche längerfristigen Förderverträge sind davon betroffen?

 

6. In welchen Bereichen wird mit Sicherheit keine Einsparung vorgenommen?

 

7. Wie argumentieren Sie den mit dieser Kürzung verbundenen, voraussehbaren

    Kahlschlag - voraussichtlich der freien Szene - und wie ist dieser mit den

    kulturpolitischen Zielen der Bundesregierung vereinbar?

 

8. Wie soll die Vielfalt und Pluralität der freien Szene angesichts der Kürzungen

    aufrecht erhalten werden?

 

9. Welche durchschnittliche Zeitspanne vergeht von Zusage einer Förderung und der

    Auszahlung der Mittel? (Bitte die längste, die kürzeste und die mittlere

    Zeitspanne angeben!)

10. Sind die Kreditzinsen, die durch die Zeitspanne zwischen Zusage und

      Auszahlung einer Förderung in der Förderung mitberechnet?

 

11. Was waren die Ziele im letzten Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung

      und welche davon wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? Was sind die

      Gründe für die fehlende Umsetzung?

 

12. Wie beurteilen Sie die Kürzungen der Fördermittel des Österreichischen

      Filminstituts von 170 Mio. Fördermittel auf 96 Mio. angesichts der Leistungen,

      die von österreichischen Filmschaffenden hier erbracht wurden und werden?

      Was werden Sie dagegen unternehmen?

 

13. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Österreich nach Aussagen von Regisseur

      Andreas Gruber innerhalb der EU - Audiosvisions - Industrie Schlußlicht sei?

      (Standard, 21. Dezember 1999)