296/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Kunstbudget und Kulturpolitik
Eine der vordringlichlichsten Aufgaben der Kulturpolitik ist derzeit die Erhöhung des
Kunstbudgets, das seit 1994, also seit nunmehr sechs Jahren am selben Stand
eingefroren ist. 1994 wurden 1,150 Milliarden in der Kunstsektion budgetiert, für
1999 waren ebenfalls 1,150 Milliarden budgetiert. Trotz der Forderung des
Kunststaatssekretärs Wittmann auf Erhöhung wird durch die von Finanzminister
Edlinger angekündigte Kürzung der Ermessensausgaben um durchgehend 20
Prozent auch die Kunst schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kürzung der
Ermessensausgaben um durchgehend 20 Prozent bedeutet für das Kunstbudget
eine Absenkung um ca 200 Millionen Schilling von derzeit 1.150 Milliarden auf 0.920
Milliarden. De facto kommt das vermutlich einem Ende aller Einzelförderungen für
Künstlerinnen gleich. Der Kunst - und Kulturszene droht damit der Kahlschlag.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Form wird das Kunstbudget von der horizontalen Kürzung der sog.
Ermessensausgaben betroffen sein?
2. In welchen Bereichen wird die Einsparung der vorgegebenen 20% vorgenommen
werden? Bitte um genaue Auflistung der betroffenen Einzelförderungen!
3. Welche Prioritätendiskussion liegt dieser Kürzung zugrunde?
4. Wie argumentieren Sie diese Kürzung gegenüber den klaren Vorgaben des
Weissbuches, in dem eine Erhöhung des Kunstbugdets auf 1,8 Mrd.
vorgeschlagen wurde?
5. Welche längerfristigen Förderverträge sind davon betroffen?
6. In welchen Bereichen wird mit Sicherheit keine Einsparung vorgenommen?
7. Wie argumentieren Sie den mit dieser Kürzung verbundenen, voraussehbaren
Kahlschlag - voraussichtlich der freien Szene - und wie ist dieser mit den
kulturpolitischen Zielen der Bundesregierung vereinbar?
8. Wie soll die Vielfalt und Pluralität der freien Szene angesichts der Kürzungen
aufrecht erhalten werden?
9. Welche durchschnittliche Zeitspanne vergeht von Zusage einer Förderung und der
Auszahlung der Mittel? (Bitte die längste, die kürzeste und die mittlere
Zeitspanne angeben!)
10. Sind die Kreditzinsen, die durch die Zeitspanne zwischen Zusage und
Auszahlung einer Förderung in der Förderung mitberechnet?
11. Was waren die Ziele im letzten Koalitionsübereinkommen der Bundesregierung
und welche davon wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt? Was sind die
Gründe für die fehlende Umsetzung?
12. Wie beurteilen Sie die Kürzungen der Fördermittel des Österreichischen
Filminstituts von 170 Mio. Fördermittel auf 96 Mio. angesichts der Leistungen,
die von österreichischen Filmschaffenden hier erbracht wurden und werden?
Was werden Sie dagegen unternehmen?
13. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Österreich nach Aussagen von Regisseur
Andreas Gruber innerhalb der EU - Audiosvisions - Industrie Schlußlicht sei?
(Standard, 21. Dezember 1999)