2963/J XXI.GP
Eingelangt am: 22.10.2001
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Parnigoni und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Besetzung von Führungspositionen der Gendarmerie mit weiblichen Beamtinnen
im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Bundesgendarmerie
Den unterzeichneten Abgeordneten ist bekannt, daß Ihr Ministerium im Bereich der
Bundesgendarmerie und den nachgeordneten Dienststellen Umstrukturierungen plant. Im Zuge
dieser Maßnahmen sind offensichtlich auch Neubesetzungen diverser Führungspositionen geplant.
Das Bundesgleichbehandlungsgesetz wurde durch Beschluß der Regierungsparteien im Nationalrat
vom 5. Juli 2001 teilweise ausgehöhlt. Daher ist bei Postenbesetzungen im Bundesdienst besonders
auf die faire Behandlung von Frauen im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und die
weitere Einhaltung der 40% - Quote zu achten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wieviel Frauen gibt es derzeit in der Verwendungsgruppe E1 in der Bundesgendarmerie und
in welche Funktionen sind diese Frauen derzeit eingeteilt?
2. Wieviele Frauen bekleiden die Funktion einer
- Abteilungsleiterin,
- Abteilungsleiterstellvertreterin,
- Landesgendanneriekommandantin oder deren/dessen Stellvertreterin,
- Referatsleiterin oder deren/dessen Stellvertreterin am Gendarmeriezentralkommando,
- Bezirkskommandantin oder deren/dessen Stellvertreterin?
(Bitte um namentliche Aufzählung für jede der genannten Funktionen)
3. Hat von den weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie eine oder mehrere
zusätzliche Ausbildungen als Führungkraft oder sonstige in/ausländische
Spezialausbildungen?
4. Hat von den weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie eine oder mehrere ihren
Wachkörper im In/Ausland bei Konferenzen bzw. anderen öffentlichen Veranstaltungen
vertreten? (Bitte um
Auflistung wer, wann, bei welcher Veranstaltung und wie oft)
5. Welche der weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie verfügen über besondere
Sprachkenntnisse?
6. Sind im Zuge der Innovation des Gendarmeriezentralkommandos Funktionen die in Frage 2
genannt wurden neu zu besetzen? Wenn ja, welche?
7. Sind weibliche E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie - aufgrund ihrer dienstlichen,
fachlichen und sonstigen Qualifikationen und unter Berücksichtigung der 40% - Klausel im
Bundesgleichbehandlungsgesetz - für eine dieser Spitzenfunktionen vorgesehen?
Wenn ja, wer und für welche?
Wenn nein, warum nicht?