2963/J XXI.GP

Eingelangt am: 22.10.2001

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Parnigoni und GenossInnen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Besetzung von Führungspositionen der Gendarmerie mit weiblichen Beamtinnen

im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Bundesgendarmerie

 

Den unterzeichneten Abgeordneten ist bekannt, daß Ihr Ministerium im Bereich der

Bundesgendarmerie und den nachgeordneten Dienststellen Umstrukturierungen plant. Im Zuge

dieser Maßnahmen sind offensichtlich auch Neubesetzungen diverser Führungspositionen geplant.

 

Das Bundesgleichbehandlungsgesetz wurde durch Beschluß der Regierungsparteien im Nationalrat

vom 5. Juli 2001 teilweise ausgehöhlt. Daher ist bei Postenbesetzungen im Bundesdienst besonders

auf die faire Behandlung von Frauen im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und die

weitere Einhaltung der 40% - Quote zu achten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1. Wieviel Frauen gibt es derzeit in der Verwendungsgruppe E1 in der Bundesgendarmerie und

     in welche Funktionen sind diese Frauen derzeit eingeteilt?

 

2. Wieviele Frauen bekleiden die Funktion einer

     - Abteilungsleiterin,

     - Abteilungsleiterstellvertreterin,

     - Landesgendanneriekommandantin oder deren/dessen Stellvertreterin,

     - Referatsleiterin oder deren/dessen Stellvertreterin am Gendarmeriezentralkommando,

     - Bezirkskommandantin oder deren/dessen Stellvertreterin?

        (Bitte um namentliche Aufzählung für jede der genannten Funktionen)

 

3. Hat von den weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie eine oder mehrere

    zusätzliche Ausbildungen als Führungkraft oder sonstige in/ausländische

    Spezialausbildungen?

 

4. Hat von den weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie eine oder mehrere ihren

    Wachkörper im In/Ausland bei Konferenzen bzw. anderen öffentlichen Veranstaltungen

    vertreten? (Bitte um Auflistung wer, wann, bei welcher Veranstaltung und wie oft)

5. Welche der weiblichen E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie verfügen über besondere

     Sprachkenntnisse?

 

6. Sind im Zuge der Innovation des Gendarmeriezentralkommandos Funktionen die in Frage 2

    genannt wurden neu zu besetzen? Wenn ja, welche?

 

7. Sind weibliche E1 - Beamtinnen der Bundesgendarmerie - aufgrund ihrer dienstlichen,

     fachlichen und sonstigen Qualifikationen und unter Berücksichtigung der 40% - Klausel im

     Bundesgleichbehandlungsgesetz - für eine dieser Spitzenfunktionen vorgesehen?

     Wenn ja, wer und für welche?

     Wenn nein, warum nicht?