297/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend Auswirkungen der 20 % - igen Kürzung der Ermessensausgaben im Bereich der

Jugendförderung

 

 

Nach dem Erlass des Finanzministers haben zahlreiche Jugendorganistionen gegen diese

Kürzungen protestiert und auf die Probleme in ihrem Bereich hingewiesen.

„Die überfallsartige Kürzung der Ermessensausgaben um 20 Prozent durch den

Finanzminister gefährdet auch im Bereich der ÖGJ zahlreiche Jugendprojekte. Als

Gewerkschaftsjugend können wir das nicht hinnehmen.“ ÖGJ - Bundessekretär Stefan

Maderner, APA vom 23.12.1999

 

„Für die Arbeit der Katholischen Jugend bedeute das eine Gefährdung laufender

Projekte, weniger Forschungs - und Bildungsarbeit und eine schlechtere Ausbildung von

Mitarbeitern.“ Andrea Geiger, Vorsitzende der Katholischen Jugend Österreich, APA

vom 23.12.1999

 

„Geplante Projekte, an denen schon mit viel Aufwand gearbeitet wurde, müssen

vorzeitig abgebrochen werden.“ Reinhard Feichter, Bundesgeschäftsführer der

Katholischen Jungschar. APA vom 23.12.1999

 

Der Bereich der Jugendförderung besteht fast ausschließlich aus Ermessensausgaben,

insofern trifft dieser Erlass die betroffenen Organisationen mit voller Wucht. Abgesehen

davon wurde bereits in den letzten Jahren eine 5 % - ige Bindung in diesem Bereich

beschlossen, die sich de facto ebenfalls als Budgetkürzung ausgewirkt hat. Der

nunmehrige Ermessenserlass dürfte auch innerhalb der Ministerien nicht ausreichend

kommuniziert worden sein. Laut unseren Informationen hat dies zur Folge, dass

verschiedene Ansprechpersonen sehr unterschiedliche Auskünfte über die zukünftige

Förderungspraxis geben. Viele der betroffenen Organisationen haben daher keine

seriöse Basis für ihre Planungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie wird die Kürzung der Ermessensausgaben in Ihrem Ministerium im Bereich

    der Jugendförderung gehandhabt, kommt es zu linearen Kürzungen, oder werden

    einzelne Projekt zur Gänze gestrichen?

 

2. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen einer 20 % - igen Kürzung der

    Ermessensausgaben im Bereich der Projektförderung sowie im Bereich der

    verbandlichen Jugendarbeit?

 

3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die von den betroffenen Organisationen

    befürchteten Qualitätsverluste abzufangen?

 

4. Gelangte die 5 % - ige Bindung in der Vergangenheit zur Anwendung, oder wurde

    diese Bindung durch Umschichtungen wettgemacht?

 

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Mittelvergabe hinkünftig nicht jährlich

    neu beschlossen wird, sondern dass durch mehrjährige Vereinbarungen endlich

    eine längerfristige Planung und Sicherheit möglich wird?