2972/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

                                                                              ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend „Vertragsärztinnen: Leistungen, die weder erbracht noch verrechnet

werden dürfen“

 

 

Die Gebietskrankenkasse OÖ hat in einem Rundschreiben im 1. Juni 2001 ihre

Vertragsärztinnen über Leistungen informiert, die weder erbracht noch verrechnet

werden dürfen. Diese dürfen weder mit der OÖGKK, noch privat mit dem Patienten

bzw. einer Privatversicherung verrechnet werden.

 

In diesem Rundschreiben heißt es unter anderem:

„In den Honorarverhandlungen 1998 wurde die Sicherstellung der Qualitätsmedizin

als Sachleistung neu geregelt. Darüber haben wir Sie im Rundschreiben Nr.

595/1999 informiert. Teil dieser Information (Punkt. 6.5.) war auch, dass Leistungen,

die erwiesenermaßen wirkungslos sind oder Patienten gefährden, von

Vertragsärztinnen auch privat nicht erbracht werden dürfen.

 

Die vollständige Auflistung dieser Leistungen ist leider noch nicht abgeschlossen.

Einvernehmen besteht aber bereits bei 20 Leistungen: Diese haben wir für Sie in

der beiliegenden Liste zusammengefasst. Sobald sich hier Änderungen ergeben,

werden wir Ihnen diese sofort mitteilen.“

 

Als Liste wurde beigefügt welche "Erwiesenermaßen wirkungslose oder PatientInnen

gefährdende Leistungen“ enthält:

 

- Aromatherapie

 

- Aura - Heilung

 

- Bachblütentherapie

 

- Baunscheitieren

 

- Biologische Terain-Analyse

 

- Bioresonanztherapie

 

- Colonhydrotherapie

 

- Edelsteinmedizin

 

- Eigenurintherapie

 

- Haaranalyse

 

- Honigtherapie

 

- Irisdiagnostik

 

- Klangmassage

- Magische Heilmethoden

 

- Magnettherapie (außer der Magnetfeldtherapie)

 

- Pendeln

 

- Rei - Ki

 

- Schamanismus

 

- Wünschelrute

 

- Zelltherapie

 

Anzumerken ist auch, dass zur Bioresonanztherapie bereits eine rechtskräftige

Gerichtsentscheidung des Landesgerichts Innsbruck vom 12.7.1994, zur GZ 42 Cgs

65/93p existiert. Weiters wird in der Österreichischen Ärztezeitung vom 10. Juni 1995

(S 22 ff) zu dieser Thematik auf eine Studie der Schweizerischen Gesellschaft für

Allergologie und lmmunologie (SGAI) verwiesen, wonach die Bioresonanztherapie

wirkungslos ist.

Die Folgen dieser Erstellung eines Katalogs der „verbotenen Methoden“ durch

OÖGKK und der Ärztekammer OÖ waren intensive Diskussionen unter Medizinern.

Von Bevormundung war die Rede und die generelle Ablehnung, dass Ärztekammer

und/oder Krankenkassen Ärzten Behandlungsmethoden vorschreiben bzw. verbieten

können. Es wurde aber auch festgestellt, dass dadurch die etablierte

Komplementärmedizin rechtlich abgesichert wurde und deshalb problemlos mit der

OÖGKK abgerechnet werden kann.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale

Sicherheit und Generationen nachstehende Anfrage:

 

1. Welche Haltung nimmt Ihr Ministerium zum erwähnten Rundschreiben der

    OÖGKK vom 1. Juni 2001 ein?

 

2. Wie stehen Sie generell zu dem Problem, dass Ärztekammer und/oder

    Krankenkassen dem einzelnen Arzt bestimme Behandlungsmethoden

    ausdrücklich verbieten?

 

3. Teilen Sie die Haltung der OÖGKK zu den von dieser aufgelisteten

    „Erwiesenermaßen wirkungslose oder PatientInnen gefährdende Leistungen“?

    Wenn nein, weshalb nicht?

 

4. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die in Oberösterreich zwischen GKK und

    Ärztekammer beschlossene Regelung für ganz Österreich gültig wird?

    Wenn ja, in welcher Weise?

    Wenn nein, weshalb nicht?

 

5. Gibt aus Ihrer Sicht darüber hinaus noch weitere Leistungen die

    erwiesenermaßen wirkungslos oder Patientinnen gefährdend sind?

    Wenn ja, welche?

 

6. Welche konkrete Haltung nahm bislang der Oberste Sanitätsrat zu den 20

    angeführten Leistungen ein?

7. Welche Studien haben Sie bislang in Auftrag gegeben um derartige Leistungen

    auf ihre Wirkung aber auch Gefährlichkeit für PatientInnen zu überprüfen?

 

8. In welcher Form haben Sie KonsumentInnen bislang über derartige wirkungslose

    oder Patientinnen gefährdende Leistungen informiert?

 

9. In welcher Form werden sie dies in Zukunft tun?

    Werden Sie die Österreichische Ärztekammer einbeziehen? Wenn ja in welcher

    Form?

 

10. Dürfen „Nichtärzte“ diese - nun für Vertragsärzte in OÖ verbotenen Leistungen -

      in Österreich erbringen?

      Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

 

11. Welche gesetzliche Regelungen müssen dabei eingehalten werden?

 

12. Welche Ausbildung müssen solche Personen besitzen?

 

13.Welche Kontrollmaßnahmen werden durch Ihr Ministerium auf Einhaltung dieser

     gesetzlichen Regelungen in Österreich vorgenommen?