2983/J XXI.GP

Eingelangt am: 23.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Oberhaidinger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das „Mobile Einsatzkommando“ in Wels

 

 

Von Seiten des Innenministeriums ist geplant, die „Mobilen Einsatzkommanden“ (MEK) der

Polizei aus dem Statutarstädten und somit auch aus Wels abzuziehen. Alle bestehenden MEKs

werden auf lediglich 4 Standorte in Österreich konzentriert.

 

Die Zentralisierung dieser Einsatzkommanden weg von den Ballungsräumen geht zu Lasten

der raschen Einsatzbereitschaft bei der effektiven Bekämpfung von Verbrechen. Wie wichtig

die Stationierung des MEK in Wels als der siebtgrößten Stadt in Österreich mit 60.000

Einwohner ist, ergibt sich schon allein aufgrund der geographischen Lage als

Verkehrsknotenpunkt. Gerade diese Lage war Voraussetzung für die Errichtung des

Terminals, der die größte Dichte der Güterverlagerung von der Straße auf die Schiene in

Österreich bewältigt, aber auch potentielle Gefahrenquelle sein kann. Außerdem veranstaltet

die Stadt Wels durch die WMI mit der Herbstmesse die größte Publikumsmesse Österreichs

und gilt mit zahlreichen anderen Veranstaltungen als attraktiver Ort für viele unterschiedliche

Massenverstaltungen.

 

 

Gerade deshalb ist es für die Stadt Wels wichtig, durch die Präsenz gut ausgebildeter

Exekutivkräfte neben den Einsätzen - im Jahr 2000 war dies 224 durch das MEK - die

Sicherheitssituation weiter zu stärken und auszubauen und keinesfalls zu schwächen. Durch

den vom Bundesminister für Inneres geplanten Abzug des MEK aus Wels ergeben sich

erhebliche negative Auswirkungen für die Sicherheit der im Großraum Wels lebenden oder

nach Wels kommenden Menschen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Können Sie ausschließen, daß es durch den Abzug des MEK aus Wels zu Defiziten

      bei der Sicherheit im Großraum Wels kommt?

2.   Wie wollen Sie künftig ohne das MEK das Sicherheitsbedürfnis der Welser

      Bevölkerung zufriedenstellen?

3.   Was sind die ausschlaggebenden Kriterien für den Abzug des MIEK aus Wels?

4.   Welche Kosten und Folgekosten ergeben sich durch die Zentralisierung des MEK?

5.   Welche Personalmaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Abzug des MEK aus

      Wels geplant?

6.   Werden Sie jenen Bediensteten, die aufgrund des Abzugs des MEK größere

      Fahrstrecken zurücklegen werden müssen, einen finanziellen oder anderwertigen

      Ausgleich anbieten?