299/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Unabhängigkeit von Gutachtern

 

 

Amtssachverständige sollen möglichst unabhängig und objektiv ihrer Tätigkeit

nachgehen können und zum Wohle der Bevölkerung Gutachten erstellen.

Es kam nun in Österreich vor, daß ein Amtssachverständiger, der ein negatives

Gutachten über ein Produkt erstellt hat, vom Geschäftsführer der Herstellerfirma

dieses Produktes im Rahmen einer Privatklage wegen übler Nachrede und

Kreditschädigung geklagt wurde.

Obwohl der Amtssachverständige den Prozeß gewann, verlor er aus diesem Grund,

obwohl ein international anerkannter Experte auf seinem Gebiet, seinen

gutachterlichen Posten, und wurde an eine andere Stelle „strafversetzt“.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie ist es möglich, daß ein Amtssachverständiger in Zusammenhang mit der

     Ausübung seines Berufes privat geklagt werden kann?

 

2) Gibt es eine Regelung, daß in solchen Fällen ausschließlich der Staat geklagt

     werden kann?

     Wenn nein, warum nicht?

 

3) Sind Sie bereit, eine derartige Regelung einzuführen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4) Gibt es eine Regelung, wonach einem Amtssachverständigen, der in

    Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes geklagt wird, vom Staat die

    Prozeßkosten refundiert werden?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5) Ist rechtlich gedeckt, daß ein Amtssachverständiger, der in Zusammenhang mit

    der Ausübung seines Berufes privat geklagt wird, aus diesem Grund versetzt

    wird?

6) Ist vorgesehen, daß in solchen Fällen der Betroffene eine Wiedergutmachung

    für etwaigen Gehalts- und Imageverlust erhält?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7) Wenn Gutachter in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes privat

    geklagt werden können, wie sehen Sie die Unabhängigkeit und Objektivität der

    gutachterlichen Tätigkeit gewährleistet?