299/J XXI.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Unabhängigkeit von Gutachtern
Amtssachverständige sollen möglichst unabhängig und objektiv ihrer Tätigkeit
nachgehen können und zum Wohle der Bevölkerung Gutachten erstellen.
Es kam nun in Österreich vor, daß ein Amtssachverständiger, der ein negatives
Gutachten über ein Produkt erstellt hat, vom Geschäftsführer der Herstellerfirma
dieses Produktes im Rahmen einer Privatklage wegen übler Nachrede und
Kreditschädigung geklagt wurde.
Obwohl der Amtssachverständige den Prozeß gewann, verlor er aus diesem Grund,
obwohl ein international anerkannter Experte auf seinem Gebiet, seinen
gutachterlichen Posten, und wurde an eine andere Stelle „strafversetzt“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie ist es möglich, daß ein Amtssachverständiger in Zusammenhang mit der
Ausübung seines Berufes privat geklagt werden kann?
2) Gibt es eine Regelung, daß in solchen Fällen ausschließlich der Staat geklagt
werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
3) Sind Sie bereit, eine derartige Regelung einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
4) Gibt es eine Regelung, wonach einem Amtssachverständigen, der in
Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes geklagt wird, vom Staat die
Prozeßkosten refundiert werden?
Wenn nein, warum nicht?
5) Ist rechtlich gedeckt, daß ein Amtssachverständiger, der in Zusammenhang mit
der Ausübung seines Berufes privat geklagt wird, aus diesem Grund versetzt
wird?
6) Ist vorgesehen, daß in solchen Fällen der Betroffene eine Wiedergutmachung
für etwaigen Gehalts- und Imageverlust erhält?
Wenn nein, warum nicht?
7) Wenn Gutachter in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes privat
geklagt werden können, wie sehen Sie die Unabhängigkeit und Objektivität der
gutachterlichen Tätigkeit gewährleistet?