2993/J XXI.GP
Eingelangt am:
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung
In mehreren europäischen Staaten bestehen gesetzliche Regelungen für den Schutz
vor nichtionisierender Strahlung. Bereits Anfang 1999 wurde auch in Österreich ein
Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz vorgelegt. Nach wie vor ist jedoch
keine derartige Regelung in Kraft, obwohl das Anliegen auch von der von zahlreichen
Abgeordneten nicht zuletzt der FPÖ unterzeichneten ,,Mobilfunk - Petition“ an den
Nationalrat aufgegriffen wurde. Diese Petition wird jedoch seit mehr als einem Jahr
im parlamentarischen Verkehrsausschuß verschleppt, die Verantwortung für die
Ausarbeitung des erwähnten Gesetzes unter den beteiligten Ministerien
herumgereicht. Eine entsprechende Regelung ist aufgrund der zunehmenden
flächigen Belastung mit derartiger Strahlung infolge des Ausbaus der Mobilfunknetze,
des Aufbaus weiterer auf Funktechnik beruhender Telekommunikationsdienste sowie
der Verbreitung drahtloser, auf Funk beruhender Anwendungen im IT - Bereich wie
WLL, Bluetooth etc. dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat die Ihren Angaben zufolge eingerichtete Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung
eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ihre Arbeit bereits
aufgenommen, und wenn ja, wann?
2. Wer sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?
3. Was ist im einzelnen der Auftrag der Arbeitsgruppe und welche zeitliche Vorgabe
für die Vorlage eines Gesetzesentwurfs ist ihr erteilt worden?
4. Was sind aus Ihrer Perspektive unabdingbare Eckpunkte eines Gesetzes zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung?
5. Ist eine ,,Vornorm“ Ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja, welche rechtliche
Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?
6. Ist eine „Empfehlung des EU - Rates“ ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja,
welche rechtliche Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?
7. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen
dem Verfassungsauftrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit Folge
geleistet, insbesondere
hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten
hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf
Träger medizinischer Implantate?
8. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen
der Verpflichtung aus dem Telekommunikationsgesetz hinsichtlich der
Sicherstellung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit Folge geleistet,
insbesondere hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten
hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf
Träger medizinischer Implantate?
9. Hat eine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen hat, vor
langfristigen gesundheitlichen Folgen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu
schützen, und wenn ja, welche?
10. Ist es zutreffend und wird es von Ihnen gutgeheißen, daß Mitarbeiter der
Mobilfunkbetreiber Mitglieder im zuständigen österreichischen
Normungsausschuss sind und dort per Vetorecht auch aus
Gesundheitsvorsorgegründen nötige Grenzwerte verhindern bzw. verhindern
können?
11. Werden Sie der Erlassung von Grenzwerten, Normen o.ä. für die
Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zustimmen,
die ausschließlich auf gesundheitsschädliche Wärmewirkungen abstellen und
andere Wirkungen sowie die möglichen Folgen einer Langzeitexposition nicht
berücksichtigen, wenn ja, warum?