2994/J XXI.GP

Eingelangt am:

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen

 

betreffend Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zum Schutz vor nichtionisierender

Strahlung

 

 

In mehreren europäischen Staaten bestehen gesetzliche Regelungen für den Schutz

vor nichtionisierender Strahlung. Bereits Anfang 1999 wurde auch in Österreich ein

Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz vorgelegt. Nach wie vor ist jedoch

keine derartige Regelung in Kraft, obwohl das Anliegen auch von der von zahlreichen

Abgeordneten nicht zuletzt der FPÖ, darunter der derzeitige Sozialminister,

unterzeichneten ,,Mobilfunk - Petition“ an den Nationalrat aufgegriffen wurde. Diese

Petition wird jedoch seit mehr als einem Jahr im parlamentarischen

Verkehrsausschuß verschleppt, die Verantwortung für die Ausarbeitung des

erwähnten Gesetzes unter den beteiligten Ministerien herumgereicht. Eine

entsprechende Regelung ist aufgrund der zunehmenden flächigen Belastung mit

derartiger Strahlung infolge des Ausbaus der Mobilfunknetze, des Aufbaus weiterer

auf Funktechnik beruhender Telekommunikationsdienste sowie der Verbreitung

drahtloser, auf Funk beruhender Anwendungen im IT - Bereich wie WLL, Bluetooth

etc. dringend erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Hat die Regierungsangaben zufolge eingerichtete Arbeitsgruppe zur

    Ausarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ihre

    Arbeit bereits aufgenommen, und wenn ja, wann?

2. Wer sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?

3. Was ist im einzelnen der Auftrag der Arbeitsgruppe und welche zeitliche Vorgabe

    für die Vorlage eines Gesetzesentwurfs ist ihr erteilt worden?

4. Was sind aus Ihrer Perspektive unabdingbare Eckpunkte eines Gesetzes zum

    Schutz vor nichtionisierender Strahlung?

5. Ist eine ,,Vornorm“ Ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja, welche rechtliche

    Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?

6. Ist eine „Empfehlung des EU - Rates“ ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja,

    welche rechtliche Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?

7. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen

    dem Verfassungsauftrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit Folge

    geleistet, insbesondere hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten

    hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf

    Träger medizinischer Implantate?

8. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen

    der Verpflichtung aus dem Telekommunikationsgesetz hinsichtlich der

    Sicherstellung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit Folge geleistet,

    insbesondere hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten

    hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf

    Träger medizinischer Implantate?

9. Hat eine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen hat vor

    langfristigen gesundheitlichen Folgen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu

    schützen, und wenn ja, welche?

10. Ist es zutreffend und wird es von Ihnen gutgeheißen, daß Mitarbeiter der

    Mobilfunkbetreiber Mitglieder im zuständigen österreichischen

    Normungsausschuss sind und dort per Vetorecht auch aus

    Gesundheitsvorsorgegründen nötige Grenzwerte verhindern bzw. verhindern

    können?

11 Werden Sie der Erlassung von Grenzwerten, Normen o.ä. für die

    Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zustimmen,

    die ausschließlich auf gesundheitsschädliche Wärmewirkungen abstellen und

    andere Wirkungen sowie die möglichen Folgen einer Langzeitexposition nicht

    berücksichtigen, wenn ja, warum?