2994/J XXI.GP
Eingelangt am:
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ausarbeitung eines Bundesgesetzes zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung
In mehreren europäischen Staaten bestehen gesetzliche Regelungen für den Schutz
vor nichtionisierender Strahlung. Bereits Anfang 1999 wurde auch in Österreich ein
Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz vorgelegt. Nach wie vor ist jedoch
keine derartige Regelung in Kraft, obwohl das Anliegen auch von der von zahlreichen
Abgeordneten nicht zuletzt der FPÖ, darunter der derzeitige Sozialminister,
unterzeichneten ,,Mobilfunk - Petition“ an den Nationalrat aufgegriffen wurde. Diese
Petition wird jedoch seit mehr als einem Jahr im parlamentarischen
Verkehrsausschuß verschleppt, die Verantwortung für die Ausarbeitung des
erwähnten Gesetzes unter den beteiligten Ministerien herumgereicht. Eine
entsprechende Regelung ist aufgrund der zunehmenden flächigen Belastung mit
derartiger Strahlung infolge des Ausbaus der Mobilfunknetze, des Aufbaus weiterer
auf Funktechnik beruhender Telekommunikationsdienste sowie der Verbreitung
drahtloser, auf Funk beruhender Anwendungen im IT - Bereich wie WLL, Bluetooth
etc. dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Hat die Regierungsangaben zufolge eingerichtete Arbeitsgruppe zur
Ausarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ihre
Arbeit bereits aufgenommen, und wenn ja, wann?
2. Wer sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe?
3. Was ist im einzelnen der Auftrag der Arbeitsgruppe und welche zeitliche Vorgabe
für die Vorlage eines Gesetzesentwurfs ist ihr erteilt worden?
4. Was sind aus Ihrer Perspektive unabdingbare Eckpunkte eines Gesetzes zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung?
5. Ist eine ,,Vornorm“ Ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja, welche rechtliche
Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?
6. Ist eine „Empfehlung des EU - Rates“ ihrer Ansicht nach verbindlich, und wenn ja,
welche rechtliche Expertise liegt dieser Einschätzung zugrunde?
7. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen
dem Verfassungsauftrag zum
Schutz des Lebens und der Gesundheit Folge
geleistet, insbesondere hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten
hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf
Träger medizinischer Implantate?
8. In welcher Weise wird beim laufenden Ausbau der Mobilfunknetze im einzelnen
der Verpflichtung aus dem Telekommunikationsgesetz hinsichtlich der
Sicherstellung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit Folge geleistet,
insbesondere hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen der gepulsten
hochfrequenten Mikrowellenstrahlung sowie hinsichtlich deren Wirkungen auf
Träger medizinischer Implantate?
9. Hat eine Normungsbehörde Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen hat vor
langfristigen gesundheitlichen Folgen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu
schützen, und wenn ja, welche?
10. Ist es zutreffend und wird es von Ihnen gutgeheißen, daß Mitarbeiter der
Mobilfunkbetreiber Mitglieder im zuständigen österreichischen
Normungsausschuss sind und dort per Vetorecht auch aus
Gesundheitsvorsorgegründen nötige Grenzwerte verhindern bzw. verhindern
können?
11 Werden Sie der Erlassung von Grenzwerten, Normen o.ä. für die
Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zustimmen,
die ausschließlich auf gesundheitsschädliche Wärmewirkungen abstellen und
andere Wirkungen sowie die möglichen Folgen einer Langzeitexposition nicht
berücksichtigen, wenn ja, warum?