2998/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
der Abgeordneten Günter Kiermaier
und Genossen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Rechtshilfeabkommen
Aufgrund fehlender Rechtshilfeabkommen können ausländische Kraftfahrzeuglenker, die in
Österreich Geschwindigkeitsübertretungen begangen haben, zumeist nur dann gestraft
werden, wenn sie unmittelbar bei der Übertretung gestoppt wurden. Haben diese Lenker
Österreich erst einmal verlassen, ist eine Ahndung ihres Fehlverhaltens in vielen Fällen nicht
mehr möglich.
Gerade in Baustellenbereichen von Autobahnen kann immer wieder beobachtet werden, daß
viele ausländische Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.
In der Sitzung des Innenausschusses am 18.10.2001 gab der Innenminister auf Anfrage
darüber Auskunft, daß seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen für entsprechende
Abkommen gegeben sind, damit ein Fehlverhalten ausländischer Lenker auf österreichischen
Straßen auch in anderen Staaten geahndet werden kann.
In Anbetracht dessen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1) Welche Schritte wurden bzw. werden von Ihnen und Ihrem Ministerium gesetzt, damit
es zu derartigen Abkommen mit anderen Ländern zur Bestrafung von Verkehrssün -
dern kommt?
2) Mit welchen Staaten wurden bereits derartige Abkommen abgeschlossen?
3) Mit welchen weiteren Ländern sollen solche Rechtshilfeabkommen abgeschlossen
werden?
4) Was ist der angestrebte Inhalt jener Abkommen in diesem Bereich, die derzeit verhan -
delt werden bzw. für
die Zukunft geplant sind?
5) Ab wann ist diesbezüglich mit dem Inkrafttreten weiterer Rechtshilfeabkommen zu
rechnen?
6) Gibt es zu dieser Thematik innerhalb der Europäischen Union Initiativen oder Über -
legungen für eine EU - weite Regelung?