2998/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Günter Kiermaier

und Genossen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Rechtshilfeabkommen

 

 

Aufgrund fehlender Rechtshilfeabkommen können ausländische Kraftfahrzeuglenker, die in

Österreich Geschwindigkeitsübertretungen begangen haben, zumeist nur dann gestraft

werden, wenn sie unmittelbar bei der Übertretung gestoppt wurden. Haben diese Lenker

Österreich erst einmal verlassen, ist eine Ahndung ihres Fehlverhaltens in vielen Fällen nicht

mehr möglich.

Gerade in Baustellenbereichen von Autobahnen kann immer wieder beobachtet werden, daß

viele ausländische Lenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind.

In der Sitzung des Innenausschusses am 18.10.2001 gab der Innenminister auf Anfrage

darüber Auskunft, daß seitens Ihres Ministeriums Bestrebungen für entsprechende

Abkommen gegeben sind, damit ein Fehlverhalten ausländischer Lenker auf österreichischen

Straßen auch in anderen Staaten geahndet werden kann.

 

 

In Anbetracht dessen richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für

auswärtige Angelegenheiten folgende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1) Welche Schritte wurden bzw. werden von Ihnen und Ihrem Ministerium gesetzt, damit

    es zu derartigen Abkommen mit anderen Ländern zur Bestrafung von Verkehrssün -

    dern kommt?

 

 

2) Mit welchen Staaten wurden bereits derartige Abkommen abgeschlossen?

 

 

3) Mit welchen weiteren Ländern sollen solche Rechtshilfeabkommen abgeschlossen

    werden?

 

 

4) Was ist der angestrebte Inhalt jener Abkommen in diesem Bereich, die derzeit verhan -

    delt werden bzw. für die Zukunft geplant sind?

5) Ab wann ist diesbezüglich mit dem Inkrafttreten weiterer Rechtshilfeabkommen zu

    rechnen?

 

 

6) Gibt es zu dieser Thematik innerhalb der Europäischen Union Initiativen oder Über -

    legungen für eine EU - weite Regelung?