3/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schender, Dr. Breitenfeld - Paphazy, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, DI Schöggl und

Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Mißstände bei der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ an der Universität Wien

 

Das Universitäts - Studiengesetz (UniStG) 1997, BGBl. I Nr. 48/1997 i d g F., regelt u.a. das Verfahren

der Zulassung zu einem Universitätsstudium. So sieht es in § 30 Abs. 5 vor, daß „die Bundesministerin

oder der Bundesminister (...) das Zulassungsverfahren unter Bedachtnahme auf eine rasche und

einfache Durchführung durch Verordnung einheitlich zu regeln“ habe. Diese Ermächtigung wurde mit

der Universitäts - Studienevidenzverordnung (UniStEVO) 1997, BGBl. II Nr. 245/1997, tatsächlich in

Anspruch genommen.

 

Nun ist es im Rahmen der Anmeldungen für das Wintersemester 1999/2000 in der Beschwerdestelle

der Universität Wien zu einer Häufung von Klagen seitens Studierender über ausbleibende

Bestätigungen der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ („Inskriptionsbestätigungen“) gekommen.

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) Wien erklärt den Mißstand, daß mehr als 3000 Post -

Inskriptionsscheine nicht in der Universität eingelangt seien, damit, daß die mit der Einhebung des ÖH -

Beitrages befaßte Bank „wohl dem Ansturm nicht gewachsen“ gewesen sei. Letztere wiederum ortet

die Ursache in mangelhaft ausgefüllten, und daher von der EDV schwer zu erfassenden

Einzahlungsscheinen.

 

Angesichts der Tatsache, daß mit der zeitgerechten „Meldung der Fortsetzung des Studiums“

zahlreiche sozialrechtliche Konsequenzen für die Studierenden verknüpft sind - vom Bezug des

ermäßigten Fahrausweises über die Sozialversicherung bis hin zur Familienbeihilfe -‚ erhalten die an

der Universität Wien aufgetretenen Mißstände besondere Brisanz.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Sind Ihnen die oben beschriebenen, im Rahmen der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“ an

    der Universität Wien aufgetretenen Mißstände bekannt?

    Wenn ja, seit wann und warum haben Sie bisher nichts dagegen unternommen?

 

2. Haben Sie im Sinne des § 30 Abs. 5 UniStG Maßnahmen getroffen bzw. haben Sie vor, welche zu

    treffen, um - zumindest künftig - eine möglichst effiziente Anmeldung bzw. „Meldung der

    Fortsetzung des Studiums“ zu ermöglichen?

    Wenn ja, welche?

    Wenn nein, warum nicht?

3. Haben Sie vor, die EDV - unterstützte Praxis bei der „Meldung der Fortsetzung des Studiums“, die

    nach Aussage der mit der Einhebung des ÖH - Beitrages beauftragten Bank die Ursache für die

    Mißstände sei, auf ihre Praktikabilität hin zu untersuchen bzw. die Österreichische

    Hochschülerschaft von der Notwendigkeit einer solchen Untersuchung zu überzeugen?

    Wenn ja, wann und in welcher Form?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Werden Sie beim Erarbeiten konkreter Vorschläge die Österreichische Hochschülerschaft als

    zuständige Körperschaft öffentlichen Rechts miteinbeziehen?

    Wenn ja, ab wann und in welcher Form?