300/J XXI.GP
der Abgeordneten Lunacek., Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kürzung der finanziellen Mittel in der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit
Sie haben - im Gegensatz zur bisher gängigen Praxis - im Finanzjahr 1999 von der
Ermächtigung zu einer Überschreitung von insgesamt 100 Millionen Schilling für die
bilaterale Entwicklungshilfe keinen Gebrauch gemacht. Durch diese Nichtauszahlung
werden nicht nur vertraglich vereinbarte Projekte und die Existenz der
Nichtregierungsorganisationen gefährdet, sondern auch das Ansehen Österreichs
als verläßlicher Partner der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (EZA).
Die zusätzlich vorgeschlagenen Kürzungen der Ermessensausgaben für das Jahr
2000 in Höhe von 20% werden dazu führen, daß die Leistungen der österreichischen
EZA auf ein noch nie dagewesenes Minimum von 600 Millionen öS reduziert werden.
Laut Bericht der ÖFSE1 war bereits 1998 die öffentliche EZA auf einen historischen
Tiefstand von 0,22 Prozent gemessen am Bruttosozialprodukt gefallen - und das bei
Anwendung wohlwollender Berechnungsmethoden. Durch die angekündigten
Kürzungen würde sie auf ein international skandalöses Niveau von 0,18% sinken.
Bedenkt man, daß Österreich bei den Mitteln für die EZA EU - weit bereits jetzt an
vorletzter Stelle rangiert, würden wir durch die oben angeführten Kürzungen zum
Schlußlicht in der Europäischen Union. Österreich wurde bereits mehrmals von der
OECD wegen der geringen Mittel, die für die Projekte und Programme zur Verfügung
stehen sowie wegen der gängigen Meldepraxis kritisiert. Eine weitere Kürzung der
Mittel im gestaltbaren Bereich der Programm - und Projektarbeit würde diese Kritik
zwangsläufig noch verschärfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie für eine vorübergehende Umschichtung der
budgetären Mittel vom Bereich der multilateralen auf die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit? Welche Anstrengungen haben Sie diesbezüglich
unternommen bzw. werden Sie unternehmen? Warum betreffen derartige
Einsparungen ausschließlich die bilaterale EZA, also den gestaltbaren Bereich der
EZA?
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1 österreichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe (ÖFSE): Österreichische Entwicklungspolitik
1999
2. Was werden Sie unternehmen, damit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
längerfristige finanzgesetzliche Absicherung des bilateralen EZA - Volumens
geschaffen werden? Wurden bereits Gespräche mit dem Außenministerium
geführt und was war das Ergebnis?