3003/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
der Abg. Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Förderung von Auslandszivildienern
Seit 1992 besteht in Österreich die Möglichkeit, den Zivildienst im Ausland
abzuleisten. Mehrere Trägervereine, darunter der Verein für Dienste im Ausland
gemäß § 12 b Zivildienstgesetz, organisieren deren Entsendung. Die entsendeten
jungen Männer versehen ihren vierzehnmonatigen Gedenk - , Friedens - oder
Sozialdienst in verschiedensten Ländern der Welt - von der Yad Vashem
Gedenkstätte in Jerusalem, über das SOS Kinderdorf in Pakistan, die Betreuung von
Straßenkindern in Buenos Aires, das Simon Wiesenthal -Center in Los Angeles, der
Fondation pour la Mémoire de la Déportation in Paris bis zum jüdischen Altersheim in
Oslo sowie in vielen anderen Holocaust - Gedenkstätten.
Die Entsendungen finden nicht nur bei den Gedenkstätten große Anerkennung, sie
haben auch friedenserhaltende Qualität und sind ein Beitrag zum Verständnis
zwischen den Religionen. Diese österreichische Brückenfunktion wurde von den
nationalen und internationalen Medien positiv kommentiert und sollte in Anbetracht
der weltpolitischen Situation eher ausgebaut als finanziell geschwächt werden.
Darüber hinaus erhalten die österreichischen diplomatischen Vertretungsbehörden in
den jeweiligen Ländern ein überaus positives Feed back.
Im Mai dieses Jahres wurde zur Förderung dieser Trägervereine ein Verein zur
Förderung der Auslandsdienste i.S. des § 12b Zivildienstgesetzes (Auslandsdienst
Förderverein) geschaffen. In den entsprechenden Förderverträgen wird eine
Förderung für die den Zivildienstpflichtigen erwachsenen Kosten von höchstens
10.000 Euro pro Zivildienstpflichtigen in Aussicht gestellt.
Da im Bundesvoranschlag 2001 für die Förderung dieser Vereine kein VA - Ansatz für
entsprechende Förderungen vorgesehen ist, konnte der Auslandsdienst Förderverein
bisher keine Auszahlungen an die Trägervereine vornehmen, so dass den
zivildienstpflichtigen Auslandsdienern des Jahres 2001 bisher keinerlei Geldmittel zur
Verfügung gestellt werden konnten.
Die vom Ministerrat am 16. Oktober 2001 beschlossene 8. BFG - Novelle 2001
beinhaltet die Eröffnung des erforderlichen Förderansatzes für die Auszahlungen an
die Trägervereine. Mit dem ebenfalls am 16. Oktober 2001 beschlossenen
Budgetüberschreitungsgesetz 2001 sollen für Zahlungen an den Auslandsdienst
Förderverein im Rahmen des Auslandszivildienstes 11,01 Millionen Schilling vom
VA - Ansatz 1/11177 zum VA - Ansatz 1/11176 umgeschichtet werden.
Diese Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den von den Trägervereinen
entsendeten Auslandszivildienern die in Aussicht gestellten Kostenersätze zahlen zu
können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie hoch waren die Auszahlungen des Bundesministeriums für Inneres je
Trägerverein in den Jahren 1997 bis 2000?
2. Wie viele Auslandszivildiener wurden jährlich in diesem Zeitraum je Trägerverein
ins Ausland entsendet? Wie hoch war daher der bisherige Kostenersatz pro
tatsächlich entsendeten Auslandszivildiener?
3. Stimmt es, dass ab der Gründung des Auslandsdienst Fördervereins die
Trägervereine, deren Arbeit national und international anerkannt wird, finanziell
ausgehungert werden? Wie viele Mittel werden den einzelnen Trägervereinen im
Jahr 2001 zur Verfügung stehen? Reichen diese Mittel aus, um die von den
jeweiligen Trägervereinen im Jahr 2001 tatsächlich entsendeten Auslandszivildiener
im vorgesehenen Ausmaß (10.000 Euro) finanziell abzugelten?
4. Auf Basis welcher Überlegungen und Kalkulationen wurde die Pauschalabgeltung
von 10.000 Euro pro Zivildienstpflichtigen ermittelt?
5. Wie hoch sind die Kosten pro Zivildienstpflichtigen (inklusive Sozialversicherung)
bei entsprechenden österreichischen Einrichtungen im Jahr 2001 und woraus setzen
sie sich zusammen? Wie hoch waren sie in den Jahren 1997 bis 2000 - jeweils unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Auslandszivildiener einen längeren Dienst
zu absolvieren haben?
6. Wenn die Pauschalabgeltung der Auslandszivildiener niedriger ist als die Kosten
für Zivildiener bei entsprechenden österreichischen Einrichtungen, stellt sich die
Frage, wie sich diese Unterschiede sachlich begründen lassen.
7. Wie stellt sich die finanzielle Situation für die Förderungen der Trägervereine im
Jahr 2002 dar? lm Bundesvoranschlag 2002 ist für die Förderung der Trägervereine
kein VA - Ansatz vorgesehen.
8. Finden Sie es gerechtfertigt, wenn der für das Ansehen Österreichs vorbildliche
Einsatz der Auslandszivildiener und der darin zum Ausdruck kommende Idealismus
seitens des Staates so gewürdigt wird, dass Auslandsdiener oder deren Angehörige
den Einsatz aus eigenen Mitteln vorfinanzieren müssen bzw zum Teil überhaupt nur
mit Hilfe von substanziellen Eigenmitteln erbringen können? Halten Sie die
unterschiedliche finanzielle Abgeltung der Leistungen von im Ausland eingesetzten
Soldaten einerseits und Auslandszivildienern andererseits für sachlich gerechtfertigt
und verfassungskonform?