3003/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

ANFRAGE

 

der Abg. Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend die Förderung von Auslandszivildienern

 

Seit 1992 besteht in Österreich die Möglichkeit, den Zivildienst im Ausland

abzuleisten. Mehrere Trägervereine, darunter der Verein für Dienste im Ausland

gemäß § 12 b Zivildienstgesetz, organisieren deren Entsendung. Die entsendeten

jungen Männer versehen ihren vierzehnmonatigen Gedenk - , Friedens - oder

Sozialdienst in verschiedensten Ländern der Welt - von der Yad Vashem

Gedenkstätte in Jerusalem, über das SOS Kinderdorf in Pakistan, die Betreuung von

Straßenkindern in Buenos Aires, das Simon Wiesenthal -Center in Los Angeles, der

Fondation pour la Mémoire de la Déportation in Paris bis zum jüdischen Altersheim in

Oslo sowie in vielen anderen Holocaust - Gedenkstätten.

 

Die Entsendungen finden nicht nur bei den Gedenkstätten große Anerkennung, sie

haben auch friedenserhaltende Qualität und sind ein Beitrag zum Verständnis

zwischen den Religionen. Diese österreichische Brückenfunktion wurde von den

nationalen und internationalen Medien positiv kommentiert und sollte in Anbetracht

der weltpolitischen Situation eher ausgebaut als finanziell geschwächt werden.

Darüber hinaus erhalten die österreichischen diplomatischen Vertretungsbehörden in

den jeweiligen Ländern ein überaus positives Feed back.

 

Im Mai dieses Jahres wurde zur Förderung dieser Trägervereine ein Verein zur

Förderung der Auslandsdienste i.S. des § 12b Zivildienstgesetzes (Auslandsdienst

Förderverein) geschaffen. In den entsprechenden Förderverträgen wird eine

Förderung für die den Zivildienstpflichtigen erwachsenen Kosten von höchstens

10.000 Euro pro Zivildienstpflichtigen in Aussicht gestellt.

 

Da im Bundesvoranschlag 2001 für die Förderung dieser Vereine kein VA - Ansatz für

entsprechende Förderungen vorgesehen ist, konnte der Auslandsdienst Förderverein

bisher keine Auszahlungen an die Trägervereine vornehmen, so dass den

zivildienstpflichtigen Auslandsdienern des Jahres 2001 bisher keinerlei Geldmittel zur

Verfügung gestellt werden konnten.

 

Die vom Ministerrat am 16. Oktober 2001 beschlossene 8. BFG - Novelle 2001

beinhaltet die Eröffnung des erforderlichen Förderansatzes für die Auszahlungen an

die Trägervereine. Mit dem ebenfalls am 16. Oktober 2001 beschlossenen

Budgetüberschreitungsgesetz 2001 sollen für Zahlungen an den Auslandsdienst

Förderverein im Rahmen des Auslandszivildienstes 11,01 Millionen Schilling vom

VA - Ansatz 1/11177 zum VA - Ansatz 1/11176 umgeschichtet werden.

 

Diese Mittel reichen bei weitem nicht aus, um den von den Trägervereinen

entsendeten Auslandszivildienern die in Aussicht gestellten Kostenersätze zahlen zu

können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch waren die Auszahlungen des Bundesministeriums für Inneres je

Trägerverein in den Jahren 1997 bis 2000?

 

2. Wie viele Auslandszivildiener wurden jährlich in diesem Zeitraum je Trägerverein

ins Ausland entsendet? Wie hoch war daher der bisherige Kostenersatz pro

tatsächlich entsendeten Auslandszivildiener?

 

3. Stimmt es, dass ab der Gründung des Auslandsdienst Fördervereins die

Trägervereine, deren Arbeit national und international anerkannt wird, finanziell

ausgehungert werden? Wie viele Mittel werden den einzelnen Trägervereinen im

Jahr 2001 zur Verfügung stehen? Reichen diese Mittel aus, um die von den

jeweiligen Trägervereinen im Jahr 2001 tatsächlich entsendeten Auslandszivildiener

im vorgesehenen Ausmaß (10.000 Euro) finanziell abzugelten?

 

4. Auf Basis welcher Überlegungen und Kalkulationen wurde die Pauschalabgeltung

von 10.000 Euro pro Zivildienstpflichtigen ermittelt?

 

5. Wie hoch sind die Kosten pro Zivildienstpflichtigen (inklusive Sozialversicherung)

bei entsprechenden österreichischen Einrichtungen im Jahr 2001 und woraus setzen

sie sich zusammen? Wie hoch waren sie in den Jahren 1997 bis 2000 - jeweils unter

Berücksichtigung der Tatsache, dass die Auslandszivildiener einen längeren Dienst

zu absolvieren haben?

 

6. Wenn die Pauschalabgeltung der Auslandszivildiener niedriger ist als die Kosten

für Zivildiener bei entsprechenden österreichischen Einrichtungen, stellt sich die

Frage, wie sich diese Unterschiede sachlich begründen lassen.

 

7. Wie stellt sich die finanzielle Situation für die Förderungen der Trägervereine im

Jahr 2002 dar? lm Bundesvoranschlag 2002 ist für die Förderung der Trägervereine

kein VA - Ansatz vorgesehen.

 

8. Finden Sie es gerechtfertigt, wenn der für das Ansehen Österreichs vorbildliche

Einsatz der Auslandszivildiener und der darin zum Ausdruck kommende Idealismus

seitens des Staates so gewürdigt wird, dass Auslandsdiener oder deren Angehörige

den Einsatz aus eigenen Mitteln vorfinanzieren müssen bzw zum Teil überhaupt nur

mit Hilfe von substanziellen Eigenmitteln erbringen können? Halten Sie die

unterschiedliche finanzielle Abgeltung der Leistungen von im Ausland eingesetzten

Soldaten einerseits und Auslandszivildienern andererseits für sachlich gerechtfertigt

und verfassungskonform?