3007/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Maria Kubitschek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Dienstverträge im Bereich der GBI

 

 

 

Medienberichterstattungen zufolge wurde Mag. Johann Moser von seinen Pflichten als

Geschäftsführer der Gesellschaft des Bundes (GBI) für industriepolitische Maßnahmen per

15. Oktober 2001 entbunden, obwohl sein Vertrag erst mit 31. Jänner 2002 ausgelaufen wäre.

 

Als Nachfolger wurde Dr. Walter Eigl per 15. Oktober 2001 bestellt.

 

Ein unüblicher und bemerkenswerter Vorgang, wenn man bedenkt, dass sich Medienberichten

zufolge die GBI in der Schlußphase des Verkaufs ihrer Beteiligungen befindet. Es stehen

unter anderem die Firmen Ergee, Assmann Ladenbau und ATB Antriebstechnik zum Verkauf,

die in ihren strukturschwachen Regionen wichtige Wirtschafts - und Beschäftigungsfaktoren

sind.

 

In dieser sensiblen Phase des Unternehmens ist es nicht nachvollziehbar, warum ein

bewährter Geschäftsführer, der das Unternehmen von Beginn an kannte und erfolgreich

führte, abgelöst und durch einen Neuling ersetzt werden soll. Zumal das Unternehmen bzw.

seine Beteiligungen in wenigen Wochen ohnehin verkauft sein werden. Ein bestmöglicher

Abschluß des Verkaufsverfahrens scheint dadurch massiv gefährdet. Darüber hinaus droht

durch jetzt eintretende Verzögerungen eine deutliche Kaufpreisminderung.

 

Dubios wird die Angelegenheit nicht zuletzt auch dadurch, dass offensichtlich auch keine

Ausschreibung stattgefunden hat. Das Stellenbesetzungsgesetz sieht eindeutig vor, dass

Bestellungen ohne Ausschreibung mit sofortiger Wirkung nur „bei Gefahr im Verzug“

erfolgen können. Eine solche Gefahr ist allerdings weit und breit nicht zu erkennen, da ja ein

Geschäftsführer mit aufrechtem Vertragsverhältnis bis 31. Jänner 2002 vorhanden war.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,

Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Entspricht es den Tatsachen, dass Sie als Eigentümervertreterin per 15. Oktober 2001

      den bisherigen Geschäftsführer der Gesellschaft des Bundes für industriepolitische

      Maßnahmen (GBI), Mag. Johann Moser, während des laufenden Verfahrens zum

      Verkauf der Beteiligungen, - unter anderem an den Firmen Ergee, Assmann

      Ladenbau, ATB Antriebstechnik - durch Dr. Walter Eigl abgelöst haben?

 

2.   Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,

      dass der Vertrag von Mag. Johann Moser als Geschäftsführer der GBI erst am 31.

      Jänner 2002 auslief?

 

3.   Was sind nach dem Stellenbesetzungsgesetz die Gründe, die es rechtfertigen, eine

      Bestellung wie im Fall des Geschäftsführers der GBI ohne Ausschreibung

      vorzunehmen?

 

4.   Wurde im Fall der Ablöse von Mag. Johann Moser durch Dr. Walter Eigl eine

      Ausschreibung durchgeführt? Wenn nein, was waren die Gründe dafür?

 

5.   Wurde eine Personalberatungsagentur im Bestellungsverfahren beigezogen? Wenn ja,

      welche und was waren die Ergebnisse und die Kosten? Wenn nein, warum nicht?

 

6.   Aufgrund welcher Qualifikationen und vorangegangener Berufstätigkeiten fiel die

      Entscheidung auf Dr. Walter Eigl?

 

7.   Für welchen Zeitraum wurde Dr. Walter Eigl als Geschäftsführer bestellt?

 

8.   In welcher Höhe wurde das Brutto - Jahresgehalt im Geschäftsführer - Vertrag von Dr.

      Walter Eigl angesetzt?

9.   Welche sonstigen vermögenswerten Leistungen wurden im Geschäftsführer - Vertrag

      von Dr. Walter Eigl vereinbart, insbesondere hinsichtlich Abfertigung und

      Pensionsansprüche?

 

10. Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,

      dass für alle von der GBI zum Verkauf angebotenen Beteiligungen bereits ernsthafte

      bzw. vielversprechende Angebote gibt?

 

11. Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,

      dass das Verkaufsverfahren hinsichtlich der GBI - Beteiligungen nach menschlichem

      Ermessen in wenigen Wochen abgeschlossen sein wird?

 

12. Was waren die sachlichen Gründe, am Höhepunkt des Verkaufsverfahrens und kurz

      vor dessen Abschluß den bewährten Geschäftsführer Mag. Johann Moser abzulösen?

 

13. Hatten Sie Gründe, Geschäftsführer Mag. Johann Moser das Vetrauen zu entziehen?

      Wenn ja, welche?

 

14. Hätte theoretisch die Möglichkeit bestanden, Geschäftsführer Mag. Johann Moser

      auch über den 31. Jänner 2002 hinaus bis zum Abschluß des Verkaufsverfahrens und

      der Abwicklung der GBI befristet in seiner Funktion zu belassen?

 

15. Haben Sie Geschäftsführer Mag. Johann Moser ein Angebot gemacht, über den 31.

      Jänner 2002 hinaus bis zum Abschluß des Verkaufsverfahrens in seiner Funktion zu

      verbleiben? Wenn ja, warum kam diese Vorgangsweise nicht zustande?

 

16. Wurden Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge nach dem Abgang

      von Geschäftsführer Mag. Johann Moser zusätzliche Berater beauftragt? Wenn ja

      welche, warum und zu welchen Kosten?

 

17. Können Sie ausschließen, dass es durch die plötzliche Personalrochade zu

      Verzögerungen im Verkaufsverfahren kommt?

 

18. Hätte eine unter Pkt. 13 angedeutete Vorgangsweise geringere Kosten im

      Zusammenhang mit der GBI - Geschäftsführung bedeutet? Wenn ja, in welcher Höhe?

19. Welche Kosten sind durch das vorzeitige Ausscheiden von Geschäftsführer Mag.

      Johann Moser, insbesondere durch Abfindung des aufrechten Vertragsverhältnisses

      entstanden?