3007/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
der Abgeordneten Mag. Maria Kubitschek
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Dienstverträge im Bereich der GBI
Medienberichterstattungen zufolge wurde Mag. Johann Moser von seinen Pflichten als
Geschäftsführer der Gesellschaft des Bundes (GBI) für industriepolitische Maßnahmen per
15. Oktober 2001 entbunden, obwohl sein Vertrag erst mit 31. Jänner 2002 ausgelaufen wäre.
Als Nachfolger wurde Dr. Walter Eigl per 15. Oktober 2001 bestellt.
Ein unüblicher und bemerkenswerter Vorgang, wenn man bedenkt, dass sich Medienberichten
zufolge die GBI in der Schlußphase des Verkaufs ihrer Beteiligungen befindet. Es stehen
unter anderem die Firmen Ergee, Assmann Ladenbau und ATB Antriebstechnik zum Verkauf,
die in ihren strukturschwachen Regionen wichtige Wirtschafts - und Beschäftigungsfaktoren
sind.
In dieser sensiblen Phase des Unternehmens ist es nicht nachvollziehbar, warum ein
bewährter Geschäftsführer, der das Unternehmen von Beginn an kannte und erfolgreich
führte, abgelöst und durch einen Neuling ersetzt werden soll. Zumal das Unternehmen bzw.
seine Beteiligungen in wenigen Wochen ohnehin verkauft sein werden. Ein bestmöglicher
Abschluß des Verkaufsverfahrens scheint dadurch massiv gefährdet. Darüber hinaus droht
durch jetzt eintretende Verzögerungen eine deutliche Kaufpreisminderung.
Dubios wird die Angelegenheit nicht zuletzt auch dadurch, dass offensichtlich auch keine
Ausschreibung stattgefunden hat. Das Stellenbesetzungsgesetz sieht eindeutig vor, dass
Bestellungen ohne Ausschreibung mit sofortiger Wirkung nur „bei Gefahr im Verzug“
erfolgen können. Eine solche Gefahr ist allerdings weit und breit nicht zu erkennen, da ja ein
Geschäftsführer mit aufrechtem
Vertragsverhältnis bis 31. Jänner 2002 vorhanden war.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass Sie als Eigentümervertreterin per 15. Oktober 2001
den bisherigen Geschäftsführer der Gesellschaft des Bundes für industriepolitische
Maßnahmen (GBI), Mag. Johann Moser, während des laufenden Verfahrens zum
Verkauf der Beteiligungen, - unter anderem an den Firmen Ergee, Assmann
Ladenbau, ATB Antriebstechnik - durch Dr. Walter Eigl abgelöst haben?
2. Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass der Vertrag von Mag. Johann Moser als Geschäftsführer der GBI erst am 31.
Jänner 2002 auslief?
3. Was sind nach dem Stellenbesetzungsgesetz die Gründe, die es rechtfertigen, eine
Bestellung wie im Fall des Geschäftsführers der GBI ohne Ausschreibung
vorzunehmen?
4. Wurde im Fall der Ablöse von Mag. Johann Moser durch Dr. Walter Eigl eine
Ausschreibung durchgeführt? Wenn nein, was waren die Gründe dafür?
5. Wurde eine Personalberatungsagentur im Bestellungsverfahren beigezogen? Wenn ja,
welche und was waren die Ergebnisse und die Kosten? Wenn nein, warum nicht?
6. Aufgrund welcher Qualifikationen und vorangegangener Berufstätigkeiten fiel die
Entscheidung auf Dr. Walter Eigl?
7. Für welchen Zeitraum wurde Dr. Walter Eigl als Geschäftsführer bestellt?
8. In welcher Höhe wurde das Brutto - Jahresgehalt im Geschäftsführer - Vertrag von Dr.
Walter Eigl
angesetzt?
9. Welche sonstigen vermögenswerten Leistungen wurden im Geschäftsführer - Vertrag
von Dr. Walter Eigl vereinbart, insbesondere hinsichtlich Abfertigung und
Pensionsansprüche?
10. Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass für alle von der GBI zum Verkauf angebotenen Beteiligungen bereits ernsthafte
bzw. vielversprechende Angebote gibt?
11. Entspricht es Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge den Tatsachen,
dass das Verkaufsverfahren hinsichtlich der GBI - Beteiligungen nach menschlichem
Ermessen in wenigen Wochen abgeschlossen sein wird?
12. Was waren die sachlichen Gründe, am Höhepunkt des Verkaufsverfahrens und kurz
vor dessen Abschluß den bewährten Geschäftsführer Mag. Johann Moser abzulösen?
13. Hatten Sie Gründe, Geschäftsführer Mag. Johann Moser das Vetrauen zu entziehen?
Wenn ja, welche?
14. Hätte theoretisch die Möglichkeit bestanden, Geschäftsführer Mag. Johann Moser
auch über den 31. Jänner 2002 hinaus bis zum Abschluß des Verkaufsverfahrens und
der Abwicklung der GBI befristet in seiner Funktion zu belassen?
15. Haben Sie Geschäftsführer Mag. Johann Moser ein Angebot gemacht, über den 31.
Jänner 2002 hinaus bis zum Abschluß des Verkaufsverfahrens in seiner Funktion zu
verbleiben? Wenn ja, warum kam diese Vorgangsweise nicht zustande?
16. Wurden Ihren Informationen als Eigentümervertreterin zufolge nach dem Abgang
von Geschäftsführer Mag. Johann Moser zusätzliche Berater beauftragt? Wenn ja
welche, warum und zu welchen Kosten?
17. Können Sie ausschließen, dass es durch die plötzliche Personalrochade zu
Verzögerungen im Verkaufsverfahren kommt?
18. Hätte eine unter Pkt. 13 angedeutete Vorgangsweise geringere Kosten im
Zusammenhang
mit der GBI - Geschäftsführung bedeutet? Wenn ja, in welcher
Höhe?
19. Welche Kosten sind durch das vorzeitige Ausscheiden von Geschäftsführer Mag.
Johann Moser, insbesondere durch Abfindung des aufrechten Vertragsverhältnisses
entstanden?