3008/J XXI.GP
Eingelangt am:24.10.2001
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rückerstattung von irrtümlich ausbezahlten Erschwernis - bzw. Gefahrenzulagen
Wie seit längerem bekannt ist, wurden an Bedienstete der Exekutive im Bereich des BMI über
einen geraumen Zeitpunkt hinweg irrtümlich Erschwernis - bzw. Gefahrenzulagen ausbezahlt.
Aus steuerrechtlicher Sicht sind den betriffenen Bediensteten dadurch ungerechtfertigte
Steuervorteile entstanden.
Als das Finanzministerium davon Kenntnis erlangte, gab Bundesminister Grasser bekannt,
dass sein Ministerium das ausbezahlte Geld zurückverlangen werde.
Am 15.5.2001 wird der Bundesminister für Inneres, Dr. Strasser, in der „Kronen Zeitung“
wie folgt zitiert: „Die Beamten haben das Geld im guten Glauben bezogen und dürfen jetzt
nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden“.
Seit September 2001 werden aber - so hört man - nun den betroffenen Beamten zwischen
800, - öS und 1.300, - öS netto monatlich abgezogen, was zu großer Unruhe und
Verunsicherung führt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Sind Sie nach wie vor der Meinung, dass die Beamten das Geld im guten Glauben
bezogen haben und jetzt nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden dürfen?
2. Haben Sie bei Finanzminister in dieser Angelegenheit vorgesprochen? Wenn ja, hat
Bundesminister Grasser eine für die betroffenen Beamten akzeptable Lösung in
Aussicht gestellt?
3. Was werden Sie unternehmen, damit den Beamten diese Abzüge von ihrem Konto
künftig erspart bleiben?
4. Wielange werden die Beamten Ihres Erachtens diese monatlichen Abzüge noch
hinnehmen müssen?
5. Falls Sie sich beim Finanzministerium nicht durchsetzen können, werden Sie etwaige
Sondermittel bereitstellen, um den Beamten diese Abzüge wieder abzugelten?