3008/J XXI.GP

Eingelangt am:24.10.2001

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rückerstattung von irrtümlich ausbezahlten Erschwernis - bzw. Gefahrenzulagen

 

 

Wie seit längerem bekannt ist, wurden an Bedienstete der Exekutive im Bereich des BMI über

einen geraumen Zeitpunkt hinweg irrtümlich Erschwernis - bzw. Gefahrenzulagen ausbezahlt.

Aus steuerrechtlicher Sicht sind den betriffenen Bediensteten dadurch ungerechtfertigte

Steuervorteile entstanden.

Als das Finanzministerium davon Kenntnis erlangte, gab Bundesminister Grasser bekannt,

dass sein Ministerium das ausbezahlte Geld zurückverlangen werde.

Am 15.5.2001 wird der Bundesminister für Inneres, Dr. Strasser, in der „Kronen Zeitung“

wie folgt zitiert: „Die Beamten haben das Geld im guten Glauben bezogen und dürfen jetzt

nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden“.

Seit September 2001 werden aber - so hört man - nun den betroffenen Beamten zwischen

800, - öS und 1.300, - öS netto monatlich abgezogen, was zu großer Unruhe und

Verunsicherung führt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.   Sind Sie nach wie vor der Meinung, dass die Beamten das Geld im guten Glauben

      bezogen haben und jetzt nicht rückwirkend zur Kasse gebeten werden dürfen?

 

2.   Haben Sie bei Finanzminister in dieser Angelegenheit vorgesprochen? Wenn ja, hat

      Bundesminister Grasser eine für die betroffenen Beamten akzeptable Lösung in

      Aussicht gestellt?

3.   Was werden Sie unternehmen, damit den Beamten diese Abzüge von ihrem Konto

      künftig erspart bleiben?

 

4.   Wielange werden die Beamten Ihres Erachtens diese monatlichen Abzüge noch

       hinnehmen müssen?

 

5.   Falls Sie sich beim Finanzministerium nicht durchsetzen können, werden Sie etwaige

      Sondermittel bereitstellen, um den Beamten diese Abzüge wieder abzugelten?